Erschließung elektronischer Dokumente
in der Zeitschriftendatenbank (ZDB)1

von Barbara Pagel und Barbara Sigrist


Abstract

1. Nachweis in der ZDB
  1.1 Zentraler Nachweis

  1.2 Nachweis in den traditionellen lokalen oder regionalen Datenbanken

  1.3 Katalogisierungsersparnis

  1.4 Stand der Verzeichnung in der ZDB

2. Katalogisierung

  2.1 Regelwerksgrundlage und Arbeit der Gremien

  2.2 Ad-hoc-AG

  2.3 Arbeitsgruppe Codes

  2.4 Katalogisierungskonventionen der Zeitschriftendatenbank (ZETA)

    2.4.1 Die neuen ZETA-Bestimmungen

    2.4.2 Neue Felder

    2.4.3 Beispiele

    2.4.4 Offene Katalogisierungsfragen

3. Lokaldatenhaltung

  3.1 Lizenzfreie E-Journals

  3.2 Konsortialsigel

  3.3 Lokaldatenformat

4. Zusammenarbeit mit den Verbundsystemen

5. Neue Aufgaben für die ZDB

Anmerkungen


 

Angesichts der vielfältigen Problematik, vor die elektronische Dokumente die Bibliotheken stellen, hatten Fragen der Formalkatalogisierung anfänglich nur geringen Stellenwert. Die Beschäftigung damit begann in Deutschland erst 1993 mit einem Worksphop an Der Deutschen Bibliothek: Eine Studiengruppe der FHS für Bibliothekswesen in Stuttgart hatte eine Übersetzung der ISBD-CF, also der International Standard Bibliographic Description for Computer files, angefertigt, um die Norm den deutschen Kollegen vorzustellen, um damit den wichtigen Gedankenaustausch in Gang zu bringen und eine Voraussetzung für die notwendigen RAK-Erweiterungen für dieses Material zu schaffen.

Damals war z.B. durchaus noch strittig, ob ein Nachweis von elektronischen Dokumenten auf regionaler oder überregionaler Basis überhaupt sinnvoll sei oder ob nicht eine Anzeige auf den lokalen Websites der anbietenden Bibliotheken ausreiche. Erst die intensiven Diskussionen und vielfältigen Erfahrungen der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass der Nachweis fortlaufender elektronischer Dokumente in der ZDB heute unbestritten ist, und auch die Katalogisierungsfragen inzwischen relativ einvernehmlich geklärt sind.

1. Nachweis in der ZDB

Die Zeitschriftendatenbank stellt Ende 1999 ca. 1 Million Titel und über 4,5 Millionen Bestandsnachweise aus allen wissenschaftlichen Bibliotheken bzw. regionalen Verbundsystemen Deutschlands zur Verfügung.

Die konsequente Einbeziehung der elektronischen Publikationen stellt sicher, dass auch für dieses Material die bekannten Vorteile des Systems genutzt werden können
- einen zentralen, einheitlichen Nachweis zu schaffen,
- den gemeinsamen Nachweis von Print- und elektronischen Ausgaben zu ermöglichen und
- die arbeitsteilige Katalogisierung in der ZDB zu nutzen.

1.1 Zentraler Nachweis

Das Prinzip der ZDB beruht auf der Zusammenführung nicht redundanter bibliographischer Daten mit den zugehörigen lokalen Bestandsnachweisen aus allen deutschen Verbundsystemen. Sie ist damit die zentrale Basis der überregionalen Leihverkehrssteuerung für fortlaufende Sammelwerke und als solche auch die Grundlage der elektronischen Dokumentlieferdienste. Dieses Prinzip wird - nach der noch ausstehenden urheberrechtlichen Klärung - ebenso für elektronische Zeitschriften gelten.

Der einheitliche Nachweis ermöglicht zudem, dass die ZDB die Grundlage für Digitalisierungs- und Archivierungsabsprachen bieten kann. (Für Mikrofomen ist dies durch die Beteiligung an EROMM, dem European Register of Microfilm Masters, bereits geschehen.)

1.2 Nachweis in den traditionellen lokalen oder regionalen Datenbanken

Durch die Katalogisierung der E-Journals in der ZDB und die anschließende Rückführung dieser Titel und Bestände aus der ZDB in die regionalen Verbundsysteme und von dort in die lokalen OPACs ist der integrierte, gemeinsame Nachweis aller fortlaufenden Sammelwerke, auch der elektronischen Medien, in den üblichen zentralen, regionalen oder lokalen Nachweisinstrumenten der Bibliotheken gewährleistet. Dies ist umso wichtiger als E-Journals durchaus schon als Bestandteil des wissenschaftlichen Informationangebots etabliert sind und zunehmend eigenständig, d.h. auch ohne parallele Printausgaben erscheinen. Auch im DFG-Memorandum zu elektronischen Dokumenten wird dem Nachweisgedanken hoher Stellenwert eingeräumt.2

1.3 Katalogisierungsersparnis

Die ZDB wird auch für E-Journals als Katalogisierungsressource genutzt. D.h., das kooperative Verfahren der verteilten, einmaligen Online-Katalogisierung ermöglicht es auch bei diesem speziellen Material, den Erschließungsaufwand weitestgehend zu minimieren. Ausserdem garantiert die Zentralredaktion Titel bei der SBB die dafür notwendige Pflege.

1.4 Stand der Verzeichnung in der ZDB

Der Zuwachs an elektronischen Ressourcen in der ZDB hat sich erfreulich entwickelt. Die ZDB weist nun bereits ca. 3000 elektronische Zeitschriften und Zeitungen nach. Zwar sind das erst 0,5 % aller laufenden ZDB-Titel, aber gemessen an anderen, auch internationalen Listen und Datenbanken stellt diese Menge einen erfreulichen Fortschritt dar.

Eine nach Fachgruppen sortierte Liste der E-Journals wurde bisher vom DBI und wird demnächst regelmässig über die Homepage der Zeitschriftendatenbank bei der Staatsbibliothek angeboten.3

2. Katalogisierung

2.1 Regelwerksgrundlage und Arbeit der Gremien

Regelwerksgrundlage der ZDB-Katalogisierung ist das "Format und die Konventionen für die Katalogisierung fortlaufender Sammelwerke in der ZDB", das sog. ZETA. Diese Konventionen wurden um die Erfordernisse für elektronische Ressourcen erweitert. Unabdingbare Vorleistungen dazu waren die Arbeit der "Ad-hoc-AG zur Erschließung von elektronischen Ressourcen" sowie die Praxiserfahrungen, die mit den RAK-NBM seit ihrem Erscheinen im Jahre 1996 in der Praxis gesammelt wurden.

2.2 Ad-hoc-AG

Die Konferenz für Regelwerksfragen stellte im September 1997 einen erheblichen Bedarf für ein koordiniertes Verfahren der Katalogisierung von Internetressourcen fest, nachdem deutlich wurde, dass sowohl im internationalen Rahmen als auch bei einzelnen deutschen Verbundsystemen unterschiedliche Modelle für die Katalogisierung von Internetressourcen im Einsatz waren. Um Einzellösungen zu vermeiden, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die einen mit den Verbünden abgestimmten Regelwerksvorschlag erarbeiten und der AG Formalerschließung vorlegen sollte.

Diese Ad-hoc-AG zur Erschließung von Internetdokumenten - sie wurde später im Verlaufe der Arbeit und mit zunehmender terminologischer Klarkeit in "Ad-hoc-AG zur Erschließung elektronischer Ressourcen umbenannt" - hat neben anderen wichtigen Festlegungen insbesondere die Definition von Ausgabe und bibliographisch identischem Exemplar bei elektronischen Ressourcen geleistet.

Unter Berücksichtigung des Leitprogramms der Konferenz für Regelwerksfragen "Nationale Standards für die Erschließung" (hier ist v. a. der Aspekt der internationalen Kompatibilität der Regeln zu nennen) und der Bestimmungen der ISBD ER (hier ist besonders das Prinzip, bei der Katalogisierung den Inhalt vor dem Datenträger zu berücksichtigen, erwähnenswert) wurde versucht, entgegen der bisher üblichen Katalogisierung primär des Datenträgers genau dieses Prinzip nun auch in die RAK-NBM einzuführen.

Obwohl es in dieser Darstellung vor allem um diejenigen elektronischen Zeitschriften geht, die im Internet zur Verfügung stehen und damit elektronische Ressourcen im Fernzugriff sind, werden dennoch im folgenden der Vollständigkeit und der definitorischen Abgrenzung wegen gelegentlich auch Bestimmungen zu elektronischen Ressourcen auf Datenträgern erwähnt.

Die Änderungen oder Präzisierungen zu Ausgabe oder Exemplar betreffen die RAK-NBM-Paragraphen 2 und 109 und sehen folgendes vor: RAK-NBM 2,3:

Liegt ein Werk in gedruckter und/oder elektronischer Form vor, gelten als eigene Ausgabe (und das heißt dann auch: erhalten eine eigene Einheitsaufnahme):
a) die Druckausgabe,
b) die elektronische Ressource auf Datenträger(n),
c) die elektronische Ressource im Fernzugriff.

Die Aussage zu b) - und hier besonders das kleine n in Klammern - bedeutet, daß elektronische Ressourcen, die auf verschiedenen Datenträgern (z.B. Diskette und CD-ROM) vorliegen, als bibliographisch identische Exemplare einer Ausgabe angesehen und in einer Aufnahme beschrieben werden. Dies ist eine Neuerung gegenüber den bisherigen RAK-(NBM-)Bestimmungen, die auf dem Prinzip "Inhalt vor Datenträger" basieren.

In Hinblick auf elektronische Ressourcen im Fernzugriff haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe darauf verständigt, bei Vorliegen verschiedener Ressourcen (z.B. CD-ROM und Internetausgabe), ohne weitere Prüfung von jeweils verschiedenen Ausgaben auszugehen, die (per Definition) inhaltlich als nicht identisch angesehen und in jeweils eigenen Einheitsaufnahmen beschrieben werden.

Man war sich darüber einig, dass das Prinzip "Inhalt vor Datenträger" in Fällen, in denen elektronische Ressourcen im Fernzugriff im Spiel sind, nicht angewendet werden kann, weil kein Katalogisierer in der Lage ist, Recherchen zur inhaltlichen Identität durchzuführen - bei fortlaufenden Sammelwerken müßte man theoretisch jede Ausgabe wieder erneut prüfen - und weil unter Verbundbedingungen eine einheitliche, von allen Verbundteilnehmern angewendete Katalogisierungsrichtlinie unabdingbar ist.

Mit diesen Änderungen und Präzisierungen ist nunmehr die Katalogisierung elektronischer Ressourcen - und zwar sowohl der begrenzten als auch der fortlaufenden - auf eine einheitliche Basis gestellt.

2.3 Arbeitsgruppe Codes

Weitere entscheidende Festlegungen für die Katalogisierung elektronischer Ressourcen wurden in der "Arbeitsgruppe Codes" geleistet.

Codierungen sind vor allem für den Benutzer im Retrieval hilfreich. Die Suche z.B. nach Ländercode, Sprachencode, Medientyp u.ä. ermöglicht wichtige Differenzierungen der Suchanfragen. Zum anderen dienen die Codes auch internen Zwecken der Bibliotheksverwaltung durch die Möglichkeiten zur Selektionen für Teilbestandsverzeichnissen, zur Steuerung von Geschäftsgängen, für Statistiken u.ä. Die ebenfalls 1997 eingerichtete Arbeitsgruppe widmet sich daher im Auftrag der Konferenz für Regelwerksfragen der Vereinheitlichung und Neudefinition bibliothekarischer Codes durch Abgleich bzw. Überarbeitung des MAB2-Formats, der Beschreibung eines Grundbestandes von Codes in RAK und RSWK, natürlich immer unter Berücksichtigung internationaler Formate wie US- oder UNIMARC. Auf diesem Hintergrund entstand auch die Neudefinition der allgemeinen Materialbenennung "Computerdatei", die nun "Elektronische Ressource" lautet.

Ergebnis der bisherigen Arbeit der Arbeitsgruppe ist eine umfangreiche Liste obligatorischer und fakultativer Codes, die den Verbünden bereits zur Stellungnahme vorliegt. Die Gruppe befaßt sich u.a. auch mit der Frage weiterer allgemeiner und spezifischer Materialbenennungen, die dann unmittelbar Auswirkungen auf die RAK-NBM und damit auf die Katalogisierung elektronischer Ressourcen haben werden.

2.4 Katalogisierungskonventionen der Zeitschriftendatenbank (ZETA)

2.4.1 Die neuen ZETA-Bestimmungen

Folgende Neuerungen der ZETA-Richtlinien sind für die Katalogisierung elektronischer Zeitschriften eingeführt worden:

2.4.1.1 Elektronische Ausgaben erhalten stets eine eigene Einheitsaufnahme, es sei denn, es handelt sich um zwei oder mehr verschiedene elektronische Ressourcen auf festen Datenträgern, diese werden in einer Einheitsaufnahme beschrieben; die Unterscheidung geschieht hier erst auf Exemplarebene.

Diese Bestimmung ist eine wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen ZDB-Praxis, denn bisher war es zulässig, bei parallel oder als Fortsetzung zu Druckausgaben erscheinenden elektronischen Zeitschriften auf eine eigene Aufnahme für die elektronische Ausgabe vorübergehend zu verzichten, wobei die elektronische Ausgabe dann bei der Druckausgabe mitbeschrieben wurde.

2.4.1.2 Die allgemeine Materialbennung lautet "Elektronische Ressource", nicht mehr Computerdatei. Sie gilt sowohl für elektronische Ressourcen auf Datenträgern als auch für elektronische Ressourcen im Fernzugriff.

2.4.1.3 Die Angabe der URL erfolgt nun in einem eigens dafür eingerichteten Feld (4085$u. Nachdem es anfangs unklar war, ob es sinnvoll ist, im bibliographischen Teil der Titelaufnahme überhaupt URLs zu erfassen, besteht jetzt doch Einigkeit, dort die verlags- bzw. produzentenseitig vergebene URLs der Homepage anzugeben, die den kostenfreien Zugang zu Inhaltsverzeichnis und/oder Abstracts und bei lizenzfreien elektronischen Zeitschriften sogar auf die Volltexte erlaubt. Diese URL wird häufig auch als "bibliographische" URL bezeichnet.

Jede ZDB-Titelaufnahme für eine elektronische Zeitschrift sollte eine derartige URL enthalten, vorausgesetzt, diese ist mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln.

Auf die von den RAK-NBM geforderte Angabe der URL im Fußnotenbereich wird aus Gründen der Redundanz künftig verzichtet. Eine Fußnote kann aber jederzeit für OPACs generiert werden.

Lokale/regionale, in der Regel lizenzabhängige URL’s werden auf jeden Fall nur im Lokalsatz angegeben.

2.4.1.4 Ein wichtiger Diskussionsunkt ist die Frage, ob auch für elektronische Zeitschriften eine Feld Erscheinungsverlauf besetzt werden soll. Der Erscheinungsverlauf ist bei der bibliographischen Beschreibung fortlaufender Sammelwerke ein konstituierend wichtiger Punkt. Zu dieser Überzeugung ist zwischenzeitlich auch Die Deutsche Bibliothek gelangt, die in ihren Titelaufnahmen Von-Bis-Angaben zumindest als zusätzliche Zugriffspunkte bei der Indexierung als zunehmend unverzichtbar betrachtet.

In Titelaufnahmen der ZDB ist der Erscheinungsverlauf ein Pflichtfeld, das seine grosse Bedeutung in der korrekten Zuordnung zu Bestandsangaben hat, die wiederum die entscheidende Basis für das Funktionieren der Dokumentlieferdienste sind.

Bei parallel zu Druckausgaben erscheinenden elektronischen Zeitschriften ist die Besetzung dieses Feldes auch problemlos möglich, da diese ohnehin ähnlich wie die Druckausgaben gestaltet und die notwendigen Angaben vorhanden sind.

In anderen Fällen können Angaben, wie sonst bei sogenannten provisorischen Erscheinungsverlaufsangaben erfolgen. Diese Angaben sind dann allerdings auch pflegeanfälliger, z.B. wenn - wie es häufig vorkommt - retrospektiv ergänzt wird und frühere Jahrgänge ins Netz gestellt werden.

2.4.1.5 Im Fussnotenbereich wird die Angabe der Systemvoraussetzungen bei elektronischen Zeitschriften dann nicht mehr für wichtig angesehen, wenn aus der elektronischen Adresse bereits ersichtlich ist, daß es sich um eine Internetressource handelt. Die Besetzung dieses Feldes ist bei elektronischen Zeitschriften künftig freigestellt.

Ist es jedoch unmöglich, eine URL zu ermitteln, sollen zumindest Systemvoraussetzungen und die Art des Zugangs angegeben werden.

2.4.2 Neue Felder

- Feld für den Uniform Resource Name (MAB2 655$g)
- Feld in der GKD für die URL der Körperschaft (MAB2 655$u)
- Feststellungsdatum. Die Angabe eines sog. Feststellungsdatums dient dazu, in periodischen Abständen Aufnahmen zu selektieren, um etwa die Angaben zum Erscheinungsverlauf zu prüfen und zu aktualisieren. Dafür wird das bereits vorhandene Feld 4701 benutzt, in dem schon jetzt z.B. Datumsangaben von gravierenden Korrekturen u.ä. ablegt werden.

2.4.3 Beispiele

Titeldatei

ZETA(PICA)MAB2Inhalt
0500 036a Erscheinungsform
0600/ 050 physikalische Form
1100 425 Erscheinungsjahre
3100 200 körperschaftlicher Urheber
4000$a 331 Hauptsachtitel
4000$n 334 allgemeine Materialbenenung
4085$u 655u elektronische Adresse(n) für elektronische Ressourcen im Fernzugriff
4085$z 655z Angabe über lizenzfreien Bezug
4030$p 410_ Erscheinungsort/Vertriebsort
4030$n 412_ Verleger, Medienproduzent
4025 405 Erscheinungsverlauf
4241/ 527-532 Titelverknüpfungen
4242/    
4243    
4244 531/533 Vorgänger/Fortsetzungsverknüpfungen
4251 651_ Systemvoraussetzungen, Angaben zum Dateiformat; Spezifiasc
4213 507_ Angaben zur Haupttitelstelle
4216 651_ Spezifische Materialbenennung
2010 542a/b ISSN

Die folgende Darstellung zeigt die Titelaufnahme einer elektronischen Zeitschrift mit Lokalsatz im gefelderten und im Ausgabeformat (gekürzt).

Eingabeformat

Titelsatz

0500 Obvz
1101 Dgzz
4000 Histochemistry and cell biology
4000$n Elektronische Ressource
4085$u http://link.springer.de/link/service/journals/00418/index.htm
4030$p Berlin; Heidelberg
4030$n Springer
4025 106.1996 -
1100 1996
4243 Druckausg.:!010711015!Histochemistry and cell biology
4216 Online-Ressource
4221 Benutzeroberfläche engl
2010 1432-119X

Lokalsatz

7800 010486229
4800 !00921724X!Universitätsbibliothek Stuttgart
7100 http://www.ub.uni-heidelberg.de/dok/10095
8043 Lizenz bei UB bzw. Inst.

Ausgabeformat der auf dem Server der SBB aufliegenden Liste elektronischer Zeitschriften:

Histochemistry and cell biology [Elektronische Ressource].
Berlin ; Heidelberg : Springer 106.1996 -
URL: http://link.springer.de/link/service/journals/00418/index.htm.
Online-Ressource.
Benutzeroberfläche engl.
Druckausg. ---> Histochemistry and cell biology.
ISSN 1432-119X

2.4.4 Offene Katalogisierungsfragen

Abschließend, soll auf offene oder noch nicht endgültig entschiedene Katalogisierungsfragen eingegangen werden. Hier sind insbesondere die folgenden zwei Problembereiche zu erwähnen:
- Splitten bei elektronischen Zeitschriften
- Abgrenzung zwischen monographischer und fortlaufender elektronischer Ressource.

Die Splitregeln der RAK-WB sind schon seit längerem Gegenstand der Diskussion in der bibliothekarischen Öffentlichkeit, und es scheint sich eine Mehrheit für zumindest drastisches Einschränken der Splitfälle zu finden. Bei den hier behandelten, erst vergleichsweise seit kurzem in unseren Datenbanken auftauchenden Netzpublikationen ist daher von vornherein der Wunsch vorhanden, möglichst gar nicht erst mit dem Splitten anzufangen.

Und dafür gibt es gute Gründe. Bei elektronischen Zeitschriften, vor allem den sogenannten genuin erscheinenden, kommt es häufig vor, daß frühere Titelfassungen vollkommen verschwinden und künftige und frühere Jahrgänge im Netz nur noch unter der aktuellen Titelfassung zugänglich sind. Hier kann nachträglich gar nicht - oder nur mit nicht mehr vertretbarem Aufwand - festgestellt werden, wann sich ein Titel geändert hat.

Die Arbeitsgemeinschaft der Datenbankteilnehmer hat daher beschlossen, den aktuellen Titel für die Ansetzung oder besser als Hauptzugriffspunkt zu bestimmen - ggf. ständig zu aktualisieren - und alle anderen bzw. früheren Titelfassungen als Acess-Points in der Titelaufnahme nachzuweisen.

Noch nicht abschließend geklärt ist, wie mit Fällen umgegangen werden soll, in denen sich neben der Änderung des Hauptsachtitels auch die URL der Homepage und die ISSN ändern und formal alles so gehandhabt wird wie auch bei Druckausgaben.

Die Vertreter der Zentralredaktion Titel der ZDB sind der Aufassung, daß in diesen Fällen doch bis auf weiteres - d.h. bis zu einer grundsätzlichen Entscheidung über die RAK-WB-Splitregeln und bis ausreichende Erfahrungen darüber gesammelt wurden, wie die Medienproduzenten künftig mit Titeländerungen verfahren werden - weiter gesplittet werden soll.

Eine weitere offene Frage ist die der Abgrenzung zwischen monographischer und fortlaufender elektronischer Ressource.

Die problematischen Publikationen sind solche, die die traditionellen Kriterien eines fortlaufenden Sammelwerkes nicht - oder nicht mehr alle - erfüllen: der Abschluss des Erscheinens der Veröffentlichung muss unbestimmt sein und die Veröffentlichung muss in mehreren Teilen vorliegen, die eine numerische und/oder chronologische Bezeichnung haben können.

Häufig handelt es sich hier um Ressourcen, die Online-Datenbanken mit einer durch laufende Aktualisierung ständig wachsenden Datenmenge sind; einzelne Teile sind nicht mehr auszumachen. Diese Dokumente erinnern weitgehend an Loseblattausgaben.

Handelt es sich dabei um fortlaufende elektronische Ressourcen und wie sollen sie behandelt werden, wenn sie z.B. Fortsetzung einer anderen maschinenlesbaren Ausgabe eines Werkes sind?

Diese Frage ist sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen noch in der Diskussion. Momentan wurde entschieden, derartige Ressourcen nicht als fortlaufend zu behandeln, sondern lediglich eine bibliographische Notiz in der Titelaufnahme des Vorgängers (das könnte z.B. eine CD-ROM-Ausgabe sein), über die Fortführung dieser CD-ROM-Ausgabe im Netz unter Angabe der URL festzuhalten. Ebenso wird verfahren, wenn derartige Ressourcen parallel erscheinen.

3. Lokaldatenhaltung

Neben den materialspezifischen Besonderheiten in bibliographischer Hinsicht ergeben sich auch spezielle Anforderungen und neue Strukturen bei der Lokaldatenhaltung.

Zu Beginn der Überlegungen über Lokaldatenkatalogisierung elektronischer Ressourcen wurde eingehend geprüft, ob es für dieses Material überhaupt erforderlich sei, exakte Angaben zum Besitz zu machen oder ob die Angabe der lokalen Zugangsbedingungen, also insbesondere einer elektronischen Adresse, die den Benutzer automatisch zu dem gewünschten Nachweis führt, im Bestandssatz nicht ausreichend sei.

Nach ausführlichen Diskussionen mit den ZDB-Teilnehmern - auch auf dem Hintergrund, daß je exakter die lokalen Angaben sind, desto höher auch der Pflegeaufwand ist - wurde allgemein akzeptiert, dass die korrekte Lokaldatenführung ebenso wie bei Printmedien wichtig ist, weil die ZDB nur so auf Dauer ihrer Funktion als Datenbasis für die Dokumentlieferdienste auch bei elektronische Medien gerecht werden kann.

Zur Vereinfachung der Bestandsführung bei elektronischen Ressourcen wurden zwei substantielle Neurungen eingeführt
- eine Kennzeichnung für lizenzfeie E-Journals und
- eine neue Art von Sigeln, die sog. Konsortial- oder virtuellen Sigel.

3.1 Lizenzfreie E-Journals

Der Aufwand der Bestandsführung bei lizenzfreien, also der Allgemeinheit frei und kostenlos zugänglichen E-Journals, wird durch ein neues Feld auf der Ebene des Titelsatzes erleichtert, das die bestandsunabhängige Verteilung des Titels an alle regionalen Verbundsysteme bewirkt.

Falls die regionalen Verbünde entsprechende Selektionsverfahren vorhalten, können die angeschlossenen Bibliotheken nach Rücksprache mit ihrer Verbundzentrale wählen, ob sie entweder alle lizenzfrei angebotenen Titel in ihre OPACs übernehmen wollen oder nur die für sie relevanten (das gilt z.B. insbesondere für Spezialbibliotheken) führen wollen. Die zweite Alternative bedeutet dann Verzicht auf die Gesamtmenge und gezieltes Anlegen von Bestandssätzen - wie üblich.

Wenn ein lesbarer Hinweis auf den Sachverhalt "lizenzfrei" in der Titelaufnahme selbst gewünscht wird, kann dies in einer Fußnotenkategorie erfolgen.

Falls ein ehemals lizenzfreies Produkt in der Folge kostenpflichtig angeboten wird - und das ist leider häufig der Fall - , ist es allerdings notwendig die Kennzeichnung wieder aus dem Titelsatz zu entfernen. Dazu reicht es nicht, die Kategorie per Korrektur zu löschen, sondern die gesamte Titelaufnahme muß gelöscht und neu erfasst werden. Dies geschieht aber relativ einfach auf dem Wege der Duplizierung.

3.2 Konsortialsigel

Die Konsortial oder virtuellen Sigel kennzeichnen ein Konsortium bzw. eine virtuelle Bibliothek und stehen stellvertretend für alle Bibliotheken, die zu dieser Vereinigung gehören.

Das Verfahren beinhaltet eine erhebliche Arbeitserleichterung, weil dadurch ermöglicht wird, dass nur ein Teilnehmer je Konsortium verpflichtet ist, einen Lokalsatz anzulegen, durch den die Verteilung der Titel an alle zu dem Konsortium4 gehörigen Bibliotheken gesteuert wird.

Zu jedem Konsortium gehört eine sogenannte Melderkennung als übergeordnetes Merkmal und eine Benutzernummer, unter der die Lokaldaten bearbeitet werden können.

3.3 Lokaldatenformat

Wie sieht nun der typische Lokalsatz eines E-Journals im Unterschied zu einem herkömmlichen Lokalsatz aus?

Grundsätzlich gilt, alle für die ZDB eingeführten Lokaldatenfelder können auch bei der Bestandsführung von E-Journals verwendet werden. Dabei sind aber die folgenden Besonderheiten zu beachten
4800 - Bibliothekssigel bzw. Konsortialsigel, also etwa "25" für Freiburg oder z.B. "WWW 1" für die Kennzeichnung elektronischer Bestände in Bayern
1 - die Angabe der traditionellen Signatur erübrigt sich bei diesen Materialien selbstverständlich. Stattdessen müssen lokale URLs abgelegt werden.

Die verschiedenen lokal oder auch regional gültigen URLs können wie folgt verteilt werden:

7135$u - lizenzabhängige URL, also der Zugang für die jeweilige Bibliothek/System
7135$z - URL einer evtl. vorliegenden Readme-Datei, die Benutzungshinweise wie IP-Adressen, Passwörter u.ä. enthält
8043 - In den Kommentarfeldern können z.B. Zugangsbedingungen bzw.Geltungs- und Lizenzbereiche, also z.B: "Campuslizenz"eingetragen werden. In den bayerischen Daten finden Sie abweichend dazu die Frontdoor-URL der EZB
8032 - Die Felder mit den tatsächlichen Bestandsangaben werden entweder ganz konventionell, entsprechend den in 4025 vorhandenen Angaben besetzt oder, es werden, falls dies nicht sinnvoll und mit erträglichem Arbeitsaufwand möglich ist, Angaben, wie z.B. "Aktuelle Jahrgänge", "Elektronische Zeitschrift" u.ä. angegeben.

Zu beachten ist außerdem, dass weitere Lokaldatensätze, wie sie bei konventionellen Beständen in der Regel bei einem Signaturwechsel angelegt weerden müssen, bei elektronischen Ressourcen analog dazu bei Änderungen der URL nötig sein können.

Zusammenarbeit mit den Verbundsystemen

Die Nachweise der ZDB kommen - entsprechend dem kooperativen Katalogisierungsprinzip - ganz überwiegend aus den regionalen Verbundsystemen bzw. den dort mitarbeitenden Bibliotheken. Nachdem in den letzten Jahren elektronische Ressourcen aus unterschiedlichen Gründen vielfach ausserhalb der traditionellen Kataloge in eigenen Dateien oder auch als linkfähige Hinweise auf den Homepages einzelner Bibliotheken nachgewiesen wurden, besteht jetzt weitgehend Konsens, auch dieses Material in die ZDB einzubringen.

Am Beispiel des BVB soll eine mögliche Schnittstelle zwischen ZDB und einem regionalen Verbundsystemen demonstriert werden. Schon seit 1996 werden in Bayern elektronische Ressourcen sehr weitgehend in der EZB, der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek an der UB Regensburg5, erfaßt. Die EZB besitzt eine ausgefeilte Frontdoor-Funktionalität, die dem jeweiligen Interessenten nutzerorientierte Hinweise, z.B. zu Lizenz- und Zugangsbedingungen gibt. Das Regensburger Ampelsystem ist zwischenzeitlich bestens bekannt.

Um die Doppelerfassung zwischen EZB und ZDB in Zukunft zu vermeiden und die E-Journals aus der ZDB in den Verbund übernehmen zu können, wurde im BVB eine eigene virtuelle Bibliothek, die EBB, Elektronische Bibliothek Bayern angelegt. Die EBB entspricht dem ersten virtuellen Sigel in der ZDB, also dem neuen Fernleihsigel WWW 1.

Wie sieht nun der Geschäftsgang, der sich im übrigen kaum von dem für konventionelles Material unterscheidet, genau aus?

Das Bindeglied zwischen lokalem OPAC und der EZB ist die URL. Durch Anklicken gelangt man auf die Frontdoor und findet dort die Zugangs- und Benutzungshinweise.

Der Gemeinsame Bibliotheksverbund (GBV) will in Zukunft seine elektronischen Dokumente ebenfalls in der ZDB nachweisen; es ist eine enge Zusammenarbeit mit der EZB geplant.

Im BSZ entstand schon 1995 mit Caroline der erste bundesdeutsche Medienserver. Dessen Frontdoorkonzept sieht vor allem vor, auch aus nicht-elektronischen parallelen Druck- oder z.B. CD-ROM-Ausgaben Links zu den elektronischen Ressourcen zu schalten, die Frontdoor enthält Metadaten; die Titelbeschreibungen werden auch als html-Dokumente abgelegt.

Auch die Verbundregionen Nordrhein-Westfalen und Hessen haben bereits 1997 mit der Erfassung in der ZDB begonnen; verschieden Bibliotheken Nordrhein-Westfalens arbeiten in der EZB mit.

5. Neue Aufgaben für die ZDB

Die ZDB soll die Grundlage für die Koordinierung von Digitalisierungs- und Archivierungsabsprachen, die für elektronische Ressourcen von besonderer Wichtigkeit sind, bieten. Dafür sind verteilte Zuständigkeiten der Erschließung im Rahmen von SSG-, regionalen Fach- und wissenschaftlichen Spezialbibliotheken unter Nutzung der ZDB-Strukturen abzubilden.

Der Kreis der Datenbankteilnehmer soll um den neuen Typ kommerzieller Anbieter erweitert werden, d.h. neben Bibliotheken können z.B. Verlage oder auch Fachgesellschaften ihre Angebote in der ZDB nachweisen.

Es ist zu prüfen, ob die Entwicklung einer zentralen Frontdoor unter Berücksichtigung von anwenderabhängigen, lizenzrechtlichen, technischen und kostenspezifischen Gesichtspunkten angesichts der regionalen Aktivitäten sinnvoll ist.

Bei Bedarf sollen aus Titelaufnahmen auch html-Dokumente erzeugt werden. Und es sind Vorkehrungen zu treffen, um Links zu Metadaten realisieren zu können bzw. evtl Dublin Core Sätze generieren zu lassen.

Die Zentralredaktion Titel muß für elektronische Ressourcen neue zentrale Aufgaben der Aktualisierung wahrnehmen.
- So werden bereits jetzt mit Hilfe eines Link-checking-Programms die auf bibliographischer Ebene erfaßten URLs monatlich geprüft und fehlerhafte oder nicht mehr gültige Links ermittelt und korrigiert. Diese Arbeit wird fortgeführt werden.
- Desweiteren sollen anhand des bereits erwähnten Feststellungsdatums in den Titelaufnahmen Überprüfungen von Veränderungen der im Netz angebotenen Jahrgänge vorgenommen werden.

Weiterhin erwägt die Zentralredaktion, bei Bedarf Verlagsprodukte als Angebotsmenge in der ZDB nachzuweisen, die bisher noch nicht von den Regionen eingebracht worden sind.


Anmerkungen

1. Überarbeitete und ergänzte Fassung eines Referates auf dem 89. Deutschen Bibliothekartag 1999 in Freiburg i. Br.

2. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Weiterentwicklung der überregionalen Literaturversorgung.- .dfg-bonn.de/foerder/biblio/memo.htm/

3. http://www.zdb.spk-berlin.de

4. Bisher sind die Sigel WWW1 Für den Konsortialbestand des Bayerischen Verbundes und WWW2 zur Kennzeichnung nordrheinwestfälischen Bestandes eingeführt.

5. http://www.bibliothek.uni-regenburg.de/ezeit/fl.phtml


Zu den Autorinnen

Barbara Pagel ist Leiterin der Zentralredaktion Titel der Zeitschriftendatenbank

Barbara Sigrist ist Leiterin des Referates Zeitschriftendatenbank

Staatsbibliothek zu Berlin
Abt.II,E Überregionale Bibliographische Dienste
D-10772 Berlin
E-Mail: sigrist@sbb.spk-berlin.de