Ein neues Zahlungssystem für Bibliotheken: net-900

von Clemens Deider


1. Bisherige Zahlungssysteme
2. Ein neues Zahlungssystem: net-900

3. Angebot der Bibliotheken

4. Öffentliche Terminals

5. Fazit

 

1. Bisherige Zahlungssysteme

Sollen Bibliotheken für ihre Leistungen Gebühren erheben? Lange Zeit konnten Bibliotheken als wichtige Wissensquelle der Gesellschaft auf die großzügige Unterstützung durch die jeweilige Regierung rechnen. Dies ist jetzt aber drastisch eingeschränkt, so daß die grundsätzliche Frage durch die Realität faktisch überholt ist. Bei Bibliotheken fallen in der Hauptsache kleine Geldbeträge an, in der neudeutschen Bezeichnung Micropayment genannt, deren Nutzen ein gewisser Verwaltungsaufwand gegenübersteht. Diesen Aufwand, wie Geld zahlen, Abrechnen, Einzahlen usw. gilt es zu minimieren.

Hinzukommt ein nicht mehr ganz neuer Weg der Leistungsvermittlung, das Internet. Produkt und/oder Dienstleistungsangebote können dabei über unterschiedliche Zahlungssysteme, u.a. auch online, bezahlt werden.

Online-Zahlungssysteme im Vergleich

Verfahren

Vorteile

Nachteile

 

Rechnung

Geringer Aufwand bei der Implementierung

Hoher Verwaltungsaufwand, Risiko des Zahlungseingangs

Nachnahme

Geringer Aufwand bei der Implementierung, bekanntes Verfahren

Hoher Verwaltungsaufwand, hohe Transaktionskosten

Kreditkarte

unverschlüsselt

Internationales Bezahlmedium

Hohes Mißbrauchrisiko auf beiden Seiten

Kreditkarte

verschlüsselt nach SSL

International einsetzbar, wird von gängigen Standard-Browsern unterstützt

Keine Zahlungsgarantie

Kreditkarte

Cybercash-Verfahren

International einsetzbar, hohe Sicherheit für Kunde und Händler

Noch geringe Verbreitung

Kreditkarte

verschlüsselt nach SET

International einsetzbar, Zahlungsgarantie für Händler

Noch geringe Verbreitung, Zertifizierungsinstanzen noch im Aufbau

Einzugsermächtigung (EDD)

Hohe Sicherheit für Kunde und Händler, weite Verbreitung der ec-Karte

Nicht weltweit einsetzbar

Cyber Coin

Erlaubt die effiziente Abrechnung von Kleinbeträgen

Noch geringe Verbreitung

ecash

Erlaubt die effiziente Abrechnung von Kleinbeträgen, anonym

Noch geringe Verbreitung, teilweise aufsichtsrechtliche Probleme

Geldkarte

Erlaubt die effiziente Abrechnung von Kleinbeträgen

Hauptsächlich deutsche Lösung, Kartenlesegerät beim Kunden Voraussetzung

Quelle: Manfred Flohr: Virtuell bezahlen; Chip, Oktober 1999, Seite 222

Für die aufgeführten Systeme werden als nachteilig neben hohen Kosten, noch geringe Verbreitung und zusätzliche Hardware angeführt. Für Bibliotheken bei der augenblicklichen Haushaltslage der Kommunen also nicht unbedingt dazu geeignet, ihre finanziellen Ressourcen aufzubessern. Für sie sollten es flächendeckende, einfache Lösungen sein, die es den Bibliotheken vorerst mindestens bundesweit ermöglichen, von ihren Benutzern kleinere Geldbeträge einzuziehen.

E-Commerce könnte so einfach sein. Der Internet-Surfer klickt eine kostenpflichtige Seite an, wird gefragt, ob er zu zahlen bereit ist, wenn er bestätigt, bekommt er den gewünschten Inhalt zu sehen, – bzw. je nach Versandart zugeschickt – bezahlt wird über die Telefonrechnung. Leider gibt es solche einfachen Verfahren des Micropayments bisher nur im geschlossenen Dienst der T-Online ehemals Bildschirmtext/Datex-J der Deutschen Telekom AG, und das war auch nur noch bis zum 31. Dezember 1999 möglich. Das DBI berichtete auf verschiedenen Veranstaltungen ausführlich darüber.1 Doch – nun hat die Tochter der Deutschen Telekom AG ihren Inkasso-Dienst zum Jahresende 1999 eingestellt.

2. Ein neues Zahlungssystem: net-900

Aufgeschreckt durch Proteste vieler T-Online-Firmen, die plötzlich keine Möglichkeit mehr zum Abrechnen kleiner Beträge haben sollten, hat die Deutsche Telekom AG einen Nachfolger präsentiert, net-900. Damit ist nicht nur die Geschäftsgrundlage der T-Onliner gerettet, die derzeit schon jährlich rund 100 Mill. DM über Micropayments einnehmen sollen. Nach Schätzungen des Dachverbandes des Deutschen Einzelhandels sollen bis zum Jahr 2005 im Online-Handel zwischen 7 und 21 Milliarden Mark umgesetzt werden. Das neue System funktioniert nicht nur mit T-Online zusammen, sondern auch im Internet und könnte hier erstmals eine praktikable Lösung schaffen, Kleinbeträge für einzelne Datenbankleistungen, anhand der Nutzungszeiten oder Angebotsseiten analog zu T-Online, zu kassieren. Es gibt zwar schon eine Anzahl verschiedener Systeme dafür, doch keines davon hat bisher eine signifikante Verbreitung erreicht. Mit T-Online steht dem System net-900 ein Partner zur Verfügung, der über ein flächendeckendes Angebot verfügt und für weitere Entwicklungen des von der Firma in medias res (41236 Mönchengladbach) herausgebrachten Systems die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen kann.

Eine der für in medias res arbeitenden Vertriebspartner – isoft GmbH Kommunikationstechnologien (12277 Berlin) – stellte am 26. November 1999 das System net-900 als Pilotanwendung vor. Einmal um die verschreckten T-Online-Anbieter von dieser Zahlungsmethode zu überzeugen, zum anderen, um andere Datenbank-/Dienstleistungsanbieter im Internet für das System zu gewinnen. Daß es über T-Online schon funktioniert, zeigt das Beispiel www.funpost.de. Der Benutzer sucht sich aus einem Postkartenangebot ein Motiv aus, beschriftet es mit Informationstext und Anschrift, schickt dies via Internet zur Postzentrale, die diese Karte jetzt als konventionelle Postkarte dem Empfänger zustellt. Während der Adventszeit 1999 beförderte die Post AG die FunCard zum weihnachtlichen Preis von 24 Pf, statt DM 1,50 plus Porto. "Bezahlen über net-900", so die Aufforderung an den Benutzer, der mit einen Klick DM 1,24 auf seiner Telefonrechnung wiederfindet.

Das neue Payment basiert auf der Telefonnummer mit 0190-Vorwahl, bei der die Deutsche Telekom AG von der Nutzungsgebühr einen Teil für sich beansprucht. Leistungsanbieter im Internet können nun zwischen freien und kostenpflichtigen Angeboten unterscheiden. Beim Anklicken von kostenpflichtigen Seiten wird die laufende Internet-Verbindung getrennt und via net-900 eine 0190-Vorwahl angewählt. Vorher aber wird jedesmal das Zahlungseinverständnis des Benutzers abgefragt. Während der Sitzung zeigt ein Fenster die Verbindungsdauer und den Minutenpreis an. Hinter der 0190 xxxx Nummer steht der Server von net-900, auf dem die kostenpflichtigen Seiten indexiert mit Tarifkennung aufgeführt sind, die dann abgefragt werden. Diese kostenpflichtigen Seiten können auch unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Server des Anbieters/Bibliothek liegen. Der Weg geht aber immer über die net-900-Strecke. Bei längeren Klickpausen tritt ein Gebührenschoner in Aktion. Kostenpflichtige Seiten können mit Lesezeichen versehen werden. Möglicher Schwachpunkt: Bei ISDN soll möglicherweise der erforderliche Verbindungswechsel 5 Sekunden, bei Modem sogar 30 Sekunden dauern. Alternativ zum Zeittakt werden auch Stückpreise abgerechnet. Verläßt der Surfer das kostenpflichtige Angebot, endet auch diese Verbindung und die Software loggt sich wieder beim normalen Ausgangs-Provider ein. Bezahlt wird wie bisher über die Telefonrechnung. Die für die Nutzung notwendige Software wird einmalig von der jeweiligen Internetseite des Online-Anbieters, in unserem Fall eine bibliothekarische Einrichtung/Bibliothek, herunter geladen. Die net-900-Software installiert sich nach Mitteilung des Anbieters selbst und erlaubt ohne umständliche Anmeldeprozeduren den sofortigen Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen.

Von zentraler Bedeutung ist die garantierte Übertragungsleistung von ISDN. Daher sollten die kostenpflichtigen Seiten zentral auf der net-900-Plattform liegen. Wenn der Anbieter seine Inhalte selbst bereitstellen möchte, muß er über eine eigene Standleitung zum net-900-Server verfügen, um die von net-900 versprochene hohe Übertragungsleistung gewährleisten zu können. In jedem Fall ist in der Verbindung von net-900 und Deutscher Telekom AG ein Vorteil gegenüber anderen Payment-System-Anbietern zu sehen. So hat die Deutsche Telekom AG im Telefon-Ortsnetz schon eine vertragliche Beziehung mit so gut wie jedem deutschen Internet-Surfer. Es muß also niemand erst überzeugt werden, ein neues Konto zu eröffnen oder sein bestehendes Konto internetfähig zu machen. Zudem ist der Zahlungspflichtige in dem geschlossenen Telefonsystem anders als im Internet leicht zu identifizieren, d.h. der Telefonanschlußinhaber, hier der Nutzer der bibliothekarischen Dienstleistung, zahlt die Leistungsgebühr mit der Telefonrechnung. Diese Leistungsabrechnung hat natürlich auch ihren Preis. Da müssen Kosten und Nutzen sowohl seitens der Bibliothek wie auch des Benutzers gegenübergestellt werden. Denn auch für den Benutzer wird der Zahlungsvorgang leichter. Er erhält die Leistung der Bibliothek und zahlt sofort im Gegenzug ohne lange Überweisungsschreiberei und ähnlichem. Diese Benutzungserleichterung fördert sicher die Beziehung Bibliothek – Benutzer/in. Im Pilot-Nutzungsvertrag unterscheidet isoft vorerst zwischen Zahlung pro Minute bzw. pro Anruf. Weiterhin werden den verschiedenen Leistungen unterschiedliche Tarif-Nr. zugeordnet, hinter denen der jeweilige Leistungspreis steht. Von der Kundenzahlung geht ein konstanter Betrag an den Betreiber des net-900-Servers (lt. Preisliste vom 1.10.1999 DM 0,09 abzüglich Inkassogebühren). Bei der Zahlung pro Minute wird sekundengenau, bei der Zahlung pro Anruf minutengenau abgerechnet. Die Tarife sind bislang so gestaffelt, daß die Bibliothek eine Auszahlung von null bis DM 4,99 bzw. DM 5,—, abzüglich des Übertragungspreises, im vorliegenden Fall die 9 Pfennige, abzüglich Inkassogebühr erwarten kann. Bei Zahlung per Call verweilt der Surfer kurzfristig im Rechnungsserver von net-900 und zahlt nur den vom Leistungsanbieter vorgegebenen Festpreis von z.B. DM 5,—. Verweilt der Surfer/Benutzer länger im net-900-Server, wird diese Verweildauer (DM 0,09/Minute) dem Leistungsanbieter berechnet, d.h. der Surfer muß dazu gebracht werden, diesen kostenpflichtigen Bereich umgehend zu verlassen. Denn jede längere Verweildauer geht aufgrund des Kundenfestpreises zu Lasten der Bibliothek.

Zwei Kardinalprobleme des Electronic Commerce berücksichtigt net-900. Bei Einsatz von net-900 kann der Kunde anonym bezahlen. Das ist zum Beispiel bei Auskunftssystemen oder digitalen Waren wie Downloads sinnvoll, weil der Kunde keine Lieferadresse anzugeben braucht. Das steht nicht im Widerspruch zur leichten Identifizierbarkeit der Telefonnummer, da dieser Zusammenhang – Telefonteilnehmer und Internetanbieter – im net-900-Server anonymisiert wird. Die Bibliothek erhält ihr Geld für einen heruntergeladenen Zeitschriftenartikel und muß keine Kenntnis über den Benutzer haben. Nur im Falle von Regreßansprüchen bei einer Verweigerung der Zahlung dürfte die gerichtliche Möglichkeit bestehen, die Anonymität einzuschränken.

Der weitere Vorteil ist die Onlinezahlung; bestellt, bezahlt und fertig. Es entfallen Überweisungsgebühren der Bank oder Nachnahmegebühren der Post.

3. Angebot der Bibliotheken

Welche gebührenpflichtige Angebote von Bibliotheken könnten über das Internet abgewickelt werden? Katalogrecherchen (OPAC/Online Public Catalog) der Benutzer über Internet dürften kaum zur Diskussion stehen. Augenfälliger sind da beispielsweise die verschiedenen Dokumentenlieferangebote etwa der Universitätsbibliothek Bielefeld mit JASON2 oder der Technischen und Informationsbibliothek (TIB) und Universitätsbibliothek Hannover mit TIBORDER, dem kostenpflichtigen Dokumentenlieferservice der TIB-Hannover. Beide finden sich wieder in Subito, dem Dokumentenlieferdienst der deutschen Bibliotheken. Subito (ww.subito-doc.de) ist ein schneller Dokumentenlieferdienst, eine kooperative Dienstleistung der Deutschen Bibliotheken. Neben dem Lieferservice für Dokumente (subito 1) ist dieser Dienst jetzt um die Bücherbestellungen (subito 3) erweitert worden. Dort sind unter dem Hinweis "wir über uns" die Lieferbibliotheken zu finden; und bei "... mehr zu Subito" wird auf Gebühren und Zahlungsmodalitäten näher eingegangen. Die Nutzergruppen werden unterteilt nach Privatpersonen, aus öffentlichen Mitteln alimentierte Einrichtungen und kommerzielle Benutzer, wie auch Benutzer aus dem Ausland. Weiterhin wird nach Normal- und Eil-Dienst unterschieden. Die Lieferpreise der Aufsätze differenzieren sich zusätzlich nach Lieferwegen von e-mail über FTP, Fax, Post und Selbstabholung. Bei Aufsätzen, die 20 Seiten überschreiten, wird jede weitere Seite mit DM -,20 pro Seite extra berechnet. Für die Eildienste werden zudem die Entgelte von den einzelnen Lieferbibliotheken noch gesondert festgelegt.

Es ergibt sich also am Beispiel der Dokumentenlieferdienste ein recht differenziertes Gebührengebilde. Am einfachsten sind noch Dokumentenlieferungen der ersten Benutzergruppe im Normaldienst mit bis zu 20 Seiten über das Zahlungssystem net-900 zu bearbeiten. Denn dieses System bezieht sich auf feste Größen bzw. Liefer- oder Zeiteinheiten, die für eine Leistung als Berechnungsgrundlage gelten. net-900 ist in jedes beliebige System integrierbar. Die Firmen in medias res und isoft führen ihre Untenehmung net-900 in einer Pilotphase, um im Feldversuch einmal die alten Zahlungsmodalitäten von T-Online weiter auszubauen bzw. sich auf Anforderungen von weiteren Internetanbietern, evtl. Bibliotheken, einstellen zu können, die unabhängig von T-Online ihre Angebote über Provider auf den Internetmarkt bringen.

Diese Bereitschaft von isoft sollten Bibliotheken aufgreifen und nutzen, um ein sicheres, flächendeckendes Micropayment-Zahlungssystem für Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland mit Auslandsoption aufzubauen; ganz nach dem Grundsatz

Denn eine so komplexe Aufgabenstellung kann nur im laufenden, offenen Prozess befriedigend gelöst werden.

Um bei der Durchführung für die Bibliotheken Erfolgsrisiko und Kosten möglichst gering zu halten, wäre net-900 eine Gelegenheit mit kompetenten und potenten Partnern – in medias res und Deutsche Telekom – einen Schritt weiter im Internet zu gehen. Bei klaren Vorgaben seitens der Bibliotheken, enger Projektbegleitung und eindeutigen Regressabsprachen sollte ein für alle Beteiligten zufriedenstellender Erfolg nicht ausbleiben.

Wie oben mehrfach angesprochen, bezieht sich net-900 auf die individuelle Telefonnummer des Surfers, der im System net-900 nicht ausschließlich bei der Deutschen Telekom AG angemeldet sein muß; alle Telefondienstleister kommen infrage.

4. Öffentliche Terminals

In Bibliotheken stehen schon häufig Internetterminal, bei denen der Weg über die in den meisten Fällen öffentlich bekannten, individuellen Telefonnummern nicht gangbar ist. Dass die Netz- bzw. Telefongebühren über eine Magnet- oder Chipkarte (elektronische Geldbörse) als vorausbezahlte (prepaid) Karte abgerechnet werden können, zeigt das Internetterminal der Firma NC-NetCom (97490 Kützberg), das sich in Bibliotheken schon mit Erfolg bewährt haben soll. Nur kostenpflichtige Angebote lassen sich noch nicht direkt zuordnen. Eine direkte Zahlung ist bisher nur über die Mitteilung der Kreditkartennummer möglich.

Einen anderen Lösungsansatz bietet da evtl. ein biometrisches Fingertipverfahren, wie es von dem Internethändler Intershop (http://www.intershop.de) unter der Bezeichnung "Goldfinger" getestet wird. Dabei wird der Fingerabdruck des Nutzers gescannt und mit dem bei der ersten Anmeldung hinterlegten Fingerprint verglichen; B.I.T.online (1998 H 4 S. 315, Der Körperausweis) berichtete über das Verfahren. Verläuft der Vergleich erfolgreich, wird der Shop freigegeben. Ein ähnlicher Vergleich wäre mit der Telefonnummer denkbar, wenn diese zusätzlich mit einem Fingerabdruck bestätigt werden könnte. Dies widerspricht zwar einer Grundidee von net-900, keine zusätzliche Hardware zu verlangen. Letzte könnte aber für noch weitere Identifikationsaufgaben in der Bibliothek am Terminal genutzt werden.

Auch für den Einsatz einer elektronischen Geldbörse, zum Beispiel der Geldkarte, wäre eine Investition erforderlich. Sie verfügt ebenso wie das Zahlungssystem net-900 über die Vorzüge der Anonymität und der sofortigen Online-Bezahlung. Doch der Kartenleser kostet Geld, und der ZKA (Zentrale Kreditausschuss) fordert aus Sicherheitsgründen Chipkartenleser der Klasse 3 mit Tastatur und Display, die – in großen Stückzahlen erworben – zwischen 40 und 70 Mark kosten können. Unter diesem Gesichtspunkt könnte sich ein Fingertipscanner evtl. eher lohnen, da für die Personenidentifikation in der Bibliothek ein größerer Anwendungsbereich bei Einsatz von Terminals – Identifikation und elektronisch bezahlen – gegeben ist.

5. Fazit

So sind die Bibliotheken aufgerufen, sich mit net-900 auseinanderzusetzen und zur Tat im Pilotversuch zu schreiten. Das Wissen darüber ist gegeben. Flächendeckung und Verringerung des Verwaltungsaufwandes im Micropayment-Zahlungsverkehr sichert isoft zu. Um weitere Fragen zu klären, sollte das Angebot einer Produktpräsentation durch isoft von den Bibliotheken wahrgenommen werden. Interessierte Bibliothekare, Zielgruppe Entscheidungsträger, werden gebeten, sich bei EDBI Cl. Deider, Kurt-Schumacher-Damm 12-16, 13405 Berlin, Tel. 030/41034-431, Fax -100 zu melden, um gegebenenfalls mit isoft einen Termin absprechen zu können.


Fußnoten

1. Clemens Deider, Bildschirmtext im Datex-J in seiner Nutzung für das Bibliothekswesen, DBI Oktober 1994

2. (Journal Articles Sent on Demand/www.ub.uni-bielefeld.de; elektronische Bestell- und Liefersysteme für Zeitschriftenaufsätze der Hochschulbibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen)


[Clemens Deider] Zum Autor

Diplom-Volkswirt Clemens Deider ist als Wiss. Angestellter am Ehem. Deutschen Bibliotheksinstitut Berlin tätig und zuständig für das Arbeitsgebiet Neue Medien und Technologien

EDBI Berlin
Kurt-Schumacher-Damm 12-16
D-13405 Berlin
E-Mail: deider@dbi-berlin.de