Entscheidungssammlung zum Bibliotheksrecht

[Stand: Juli 2002] / [erarbeitet von einer Arbeitsgruppe der Rechtskommission des Ehemaligen Deutschen Bibliotheksinstituts (EDBI) und der Kommission für Rechtsfragen des Vereins Deutscher Bibliothekare (VDB)]


Bearb.: Jürgen Christoph Gödan; Harald Müller
- 2., überarb. und erw. Aufl.
- Wiesbaden: Harrassowitz, 2003. XIV, 656 S. (Bibliotheksrecht ; 2)
ISBN 3-447-04642-2. Euro 74,-

Der Bundesverband Deutscher Bibliotheksverbände gibt dankenswerterweise eine Reihe zum Bibliotheksrecht heraus, dessen zweiter Band hier bereits in der zweiten Auflage mit Stand Juli 2002 erscheint. Die erste Auflage erschien noch im Jahr 2000 als letzter Band der Reihe dbi-materialien. Dass in so kurzer Zeit eine um ein Drittel vermehrte Neuauflage notwendig wurde, zeigt die Praxisrelevanz dessen, was die Bearbeiter aus zwei Rechtskommissionen hier zusammengetragen haben.

Das Werk ist in die Teile Erwerbung, Benutzung, Urheberrecht, Personalrecht und Aus- und Fortbildung unterteilt. Diese werden wiederum sachlich in Rubriken eingeteilt, in denen dann die Fälle dargestellt werden, insgesamt 112 an der Zahl. Die Fälle sind Entscheidungen der höheren Gerichte v.a. in Deutschland, man findet aber auch welche aus Österreich und vom Europäischen Gerichtshof. Es wird jeweils ein Titel, betroffene Paragraphen, die entscheidenden Gerichte und ihre Aktenzeichen genannt und dann in Klammern ein Abstract in einem Satz gegeben. In einem Kasten folgt dann der "Leitsatz", welcher die Quintessenz für den Bibliotheksalltag zusammenfasst. Danach folgen ausführlichst und in Juristendeutsch der Tatbestand und - gekürzt - Teile der letztinstanzlichen Begründung.

Ich habe leider bei der Lektüre die Erfahrung machen müssen, dass ich nach wie vor für Juristendeutsch keine Befähigung und kein Faible habe, auch wenn der Gegenstand mich interessiert. Ich habe mich daher auf die Lektüre der "Leitsätze" beschränkt, welche mir für die Beurteilung der Rechtslage ausreichten. Das soll nichts gegen das Buch aussagen, für die kurze Orientierung reicht der Leitsatz, für längere Auseinandersetzungen zieht man dann das Ausführlichere zu Rate bzw. gibt es seiner Rechtsabteilung oder dem Rechtsamt zur Kenntnis. Deren Mitarbeiter/innen sind auch froh, wenn sie nicht extra suchen müssen, Juris-Datenbankabfragen kosten ganz schön.

Alles in allem ein Werk, das griffbereit auf dem Tisch der Leitungen von wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken stehen sollte, für den Fall eines Falles!


Anschrift des Rezensenten

Dr. Jürgen Plieninger
Bibliothek des Instituts für Bibliothekswissenschaft
Universität Tübingen
E-Mail: juergen.plieninger@uni-tuebingen.de