Entwicklung und Aufbau eines digitalen und datenbankgestützten Bildarchivs


Abstract

1. Einleitung
2. Dokumentationsbezugseinheit Bilder
3. Dokumentationsprozessmodellierung
4. Dokumentationsverfahren
5. Retrievalverfahren
6. Metadatensatz
7. Datenbankdesign
8. Fazit

von Martin Wollschläger und Carsten M. Schulze

1. Einleitung

Bilder gelten in Wissenschaft und Forschung allgemein als geeignetes Hilfsmittel, um augenscheinliche oder komplexe Sachverhalte zu dokumentieren oder zu verdeutlichen. Um ein für solche Bedürfnisse zur Verfügung stehendes Bildermaterial effektiv zu nutzen, bedarf es einer geeigneten Bilddokumentation.

Die Bedeutung der Bilddokumentation betonte Caselmann in seinem Beitrag auf der ersten Tagung der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation (DGD) 1942 in Salzburg. Auf Grund der ihm bekannten praktischen Erfahrungen einiger Einrichtungen bei der Bilddokumentation stellte er einen Mangel an einheitlichen Verfahren und Methoden in der Formalerfassung und Ordnung von Bildarchiven fest. Hierin sieht Caselmann die wesentlichen Entwicklungsschwerpunkte, um Bildarchive zweckvoll nutzbar zu machen.1

Um diesen Nutzen zu verwirklichen, fordert Pietsch vom Dokumentationsprozess, dass "Wege zu hinreichender Ökonomie der geistigen Arbeit" gefunden werden.2 Darunter ist ein rationalisierter Dokumentationsprozess zu verstehen, der zum einen optimierte Arbeitsschritte beinhaltet und zum anderen den Benutzer betrifft. Die einzelnen Dokumentationsschritte sind effektiv und effizient zu gestalten, um Nutzen und damit Kosten zu optimieren. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Aspekt der Informationsbeschaffung im Bereich der Nutzbarmachung. Die Informationsbeschaffung in Form von Retrieval als Schnittstelle zum Benutzer soll nicht nur ein einfaches und effektives Suchen ermöglichen, sondern beinhaltet auch die Verwertung der ermittelten Dokumente durch Benutzer z. B. durch Auswertung oder Verwendung in Veröffentlichungen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, schlägt Pietsch die "Mechanisierung der Dokumentation" vor.3 Die Mechanisierung der Dokumentation ist die konsequente, praktikable und v. a. sinnvolle Automatisierung von Dokumentationsprozessen, -verfahren und -methoden. Dies lässt sich heute für die Dokumentation und damit der Bilddokumentation im Speziellen durch EDV am besten realisieren.

Dies bedeutet für neues und bereits vorhandenes Bildermaterial des Forschungsinstituts der Zementindustrie, den bedarfsorientierten und praktikablen Ausbau von Bildersammlungen einzelner Sachbearbeiter und Fachabteilungen zu einem datenbankgestützten Bildarchiv4 für digitale Bilder mit einem geeigneten Dokumentationsprozess zu entwickeln und aufzubauen.

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen eines Praktikums verwirklicht. Die wesentlichen Ergebnisse dieses Vorhabens werden im Folgenden dargestellt. Die Dokumentationsbezugseinheit (DBE) Bilddatei und deren Eigenschaften werden hierzu zunächst im Hinblick auf Anforderungen und Beschaffenheiten als Ausgangspunkt eines Dokumentationsprozesses erarbeitet. Diese Kriterien gehen in einen zu modellierenden Dokumentationsprozess ein. Aus diesem und einer Analyse des Retrievals (Wiederfinden von Daten und Informationen) entwickelt sich der Metadatensatz (Datensammlung, die die erfassten Daten beschreibt). Dieser und ein zu entwickelndes geeignetes Dokumentationsverfahren, das den Aufbau und die Pflege des Bildarchivs regelt, münden schließlich im Datenbankdesign.

2. Dokumentationsbezugseinheit Bilder

Ausgangspunkt für das zu entwickelnde und aufzubauende Bildarchiv ist die DBE Bilddatei, die in Form eines digitalen Bildes vorliegt. Im fachlichen Sprachgebrauch ist unter Bild eine zweidimensionale Wiedergabe von Gegenständen und Formen zu verstehen.5 Dies beinhaltet die detailgetreue oder schematische Abbildung von Personen, Gegenständen, Situationen und Sachverhalten vom Kleinst- bis zum Größtbereich auf einem Trägermaterial (z. B. Fotopapier) oder mittels Technik (z. B. Bildbetrachtungssoftware) als Foto oder Abbildung.

Diese Bilder sollen mit einem geeigneten Dokumentationsverfahren dem Bildarchiv zugeführt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass bestimmte Kriterien festgelegt werden, um eine bestimmte Bildqualität und letztlich eine bestimmte Qualität der Datenbank und ihrer Struktur zu erreichen. Dazu ist eine eingehende Analyse von Bilddateien notwendig.

2.1 Anforderungen und Kriterien an Bilddateien und deren Formate

Die Auswahl eines geeigneten Archivierungsformates ist wesentliche Voraussetzung, um ein beständiges Bildarchiv aufzubauen. Vor allem bei der Auswahl eines geeigneten Archivierungsformats ist auf die Langzeitverfügbarkeit (dauerhafte Überlieferung und Benutzung) und -archivierung (dauerhafte Überlieferung) zu achten. Es soll eine mittel- bis langfristige Nutzbarkeit gewahrt und die Anwendung von Langzeitarchivierungsmethoden (z. B. Migration) minimiert werden. Vor allem uneigenständige (proprietäre) Bilddateiformate, also an eine spezielle Software oder ein spezielles Produkt gebundene Dateiformate (z. B. Corel Draw-Dateien, Suffix: CDR), stoßen in diesem Zusammenhang an die Grenzen einer praktikablen Langzeitverfügbarkeit. Deshalb sind bestimmte Regeln, Verfahren und Standards einzuhalten, um bei der Dateiformatfülle eine Langzeitarchivierung zu gewährleisten. Jedoch nicht jedes Dateiformat ist für eine Langzeitverfügbarkeit geeignet, sondern nur bestimmte mit den entscheidenden Kriterien für

Die im Folgenden beschriebenen Anforderungen an Dateiformate sind als Minimalkriterien für ein Bildarchiv zu verstehen.

2.1.1 Bildqualität

Die Bildqualität sollte gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Sie hängt von den Faktoren Farbtiefe, Druckauflösung und den Abmessungen einer Bilddatei ab. Diese beeinflussen einander auf Grund der spezifischen Charakteristika pixel (px) und inch (in).

Die Farbtiefe gibt die Farbinformationen eines Bildes an. Sie bezeichnet die Anzahl gleichzeitig dargestellter Farben pro Bildpunkt und wird in bit per px (bpp) angegeben. Je höher die Anzahl der dargestellten Farben pro Bildpunkt ist, desto mehr Farben können dargestellt werden und umso farbechter ist die Darstellung eines Bildes. Detailgetreue Wiedergaben wie Fotos benötigen eine Farbtiefe von 24 bpp. Dies entspricht 16,7 Mio. dargestellte Farben. Schematische Darstellungen (Abbildungen) hingegen kommen in der Regel mit einer Farbtiefe von 8 bpp (256 Farben) aus.

Die Druckauflösung bezeichnet die Anzahl der gleichzeitig dargestellten Bildpunkte pro Längeneinheit und wird in dots per in (dpi) angegeben. Sie drückt die Druckgenauigkeit eines Bildes aus. Je mehr Bildpunkte vorhanden sind, desto deutlicher wird das Bild dargestellt. Dies ist v. a. für die Verwendung von Bildern im Buchdruck wichtig. Diese Bilder benötigen hohe Auflösungen (ab 300 dpi), um qualitativ hochwertig im Druckbild dargestellt werden zu können.

Farbtiefe und Druckauflösung werden entscheidend durch die Abmessungen eines Bildes beeinflusst. Die Abmessungen eines Bildes werden durch Seitenlängen der Breite und Höhe bezeichnet. Die wichtigsten verwendeten Einheiten sind in, px oder Zentimeter (cm). Um ohne Qualitätsverlust Bilder bei vorhandener Farbtiefe und Druckauflösung vergrößern und verkleinern zu können, sollten Bilder in einer Größe von 14,8 x 21 cm (DIN A5) vorliegen. Diese Bilder lassen sich ohne Qualitätsverlust auf DIN A4 (21 x 29,7 cm) vergrößern und somit für großformatige Drucke (z. B. Poster) verwenden. Verkleinerungen von DIN A5 sind problemlos möglich, da die Bildinformationen auf einen kleineren Raum komprimiert werden.

Somit lassen sich für Bilder mit einem bestimmten Verwendungszweck Anforderungen ableiten, die von der Mindestanforderung des gewünschten Qualitätsanspruchs ausgehen (Tab 1).

Foto Abbildung
Farbtiefe (bpp) Minimum 24 Minimum 8
Druckauflösung (dpi) Minimum 300 Minimum 300
Abmessungen (cm) Minimum 14,8 x 21 Minimum 14,8 x 21

Tabelle 1: Qualitätsanforderungen an Bilder

2.1.2 Kompression

Diese Anforderungen an die Bildqualität resultieren in einer zu beachtenden Dateigröße. Vor dem Hintergrund begrenzter Speicherplatzressourcen sollte dies für den Bildarchivaufbau bedacht werden. Bei einer den obigen Anforderungen entsprechenden Bilddatei ergibt sich eine durchschnittliche Dateigröße von etwa 12 Megabyte (MB). Daraus ergibt sich gewisser Speicherbedarf (Tab. 2).

Anzahl der Dateien Speicherbedarf
1 12,4044476 MB
10 ca. 124 MB
100 ca. 1,2 GB*
1.000 ca. 12 GB
10.000 ca. 121 GB
100.000 ca. 1,2 TB**
* GigaByte      ** TeraByte

Tabelle 2: Korrelierter Speicherbedarf von Bilddateien

Die Dateigröße ist jedoch von einem verwendeten Kompressionsverfahren abhängig.

Kompressionsverfahren können verlustfrei oder verlustbehaftet sein. Bei verlustfreien Kompressionsverfahren werden Bildinformationen (z. B. Farbtiefe, Farben, Kontrast und Abmessungen) möglichst optimal in eine Datei geschrieben, um die Dateigröße bei Erhalt der ursprünglichen Bildinformationen zu optimieren. Dies ist z. B. für den großformatigen Ausdruck von Bilddateien als Poster notwendig.

Hingegen werden bei verlustbehafteten Kompressionsverfahren Bildinformationen unwiederbringlich zu Gunsten einer optimalen Dateigröße entfernt und die reduzierten Informationen in eine Datei geschrieben. Vor allem bei Bilddateien auf Internetseiten ist dies der Fall. Durch die geringen Dateigrößen ist ein schneller Seitenaufbau möglich.

2.1.3 Eigenständigkeit

Das gewählte Dateiformat und dessen Kompressionsverfahren haben einen Einfluss auf die Eigenständigkeit eines Dateiformats. Eigenständige Dateiformate sollen unabhängig in und von Rechnersystemen (z. B. Apple-Macintosh-Computer), Programmen (z. B. Bildbearbeitung) sowie Produkten (z. B. Digitalkamera) verwendet werden können, da sie allgemein anerkannten Richtlinien und Normen entsprechen.

Dem gegenüber stehen die proprietären Dateiformate, die an bestimmte Hersteller oder Produkte gebunden sind.

Daher ist die Wahl des Dateiformats nicht von einem Hersteller abhängig zu machen, der alleine darüber entscheidet, ob und wie ein Dateiformat weiterentwickelt wird. Ist das Format nicht offen gelegt und wird dieses vom Hersteller nicht weiterentwickelt, so hat dies mittelfristig einen negativen Einfluss auf die Langzeitverfügbarkeit dieser Dateien. Durch die fehlende Unterstützung können die Dateien dieses proprietären Dateiformats nicht mehr weiterverarbeitet werden.

Daher sind offene Formate, die Softwareherstellern erlauben, diese Formate zu nutzen und in ihrer Software zu integrieren, die geeignete Wahl. Die Möglichkeit diese offenen Formate frei zu nutzen trägt zu einer weiten Verbreitung des Dateiformats bei.

2.1.4 Verbreitung

Eine weite Verbreitung eines Dateiformats wird im wesentlichen durch das verwendete Kompressionsverfahren und die Eigenständigkeit eines Dateiformats beeinflusst und fördert somit einen einfachen Austausch. Daher ist die Nutzung weit verbreiteter Dateiformate eine wichtige Voraussetzung für eine Langzeitarchivierungsstrategie. Je mehr ein Dateiformat genutzt wird, desto geringer ist die Möglichkeit, dass das Dateiformat in Zukunft nicht mehr von Softwareherstellern unterstützt wird.

Auf Grund ihrer weiten Verbreitung gelten Dateiformate wie GIF, PNG, JPEG oder TIFF als Standard, an denen sich Softwarehersteller orientieren, wobei sogar JPEG durch die ISO/IEC 10918-1:1994 und PNG durch die ISO/IEC 15948:2004 regulär normiert sind.

2.2 Dateiformate

Die genannten Kriterien erfüllen eine Reihe von Dateiformaten, von denen TIFF, JPEG, GIF und PNG die wichtigsten Dateiformate mit hoher Langzeitverfügbarkeit von Bilddateien sind.

TIFF (Tagged Image File Formate) zeichnet sich durch eine sehr hohe Farbtiefe, die Möglichkeit verlustfreier oder -behafteter Komprimierung sowie eine hohe Verbreitung und Softwareunterstützung aus. Der Nachteil besteht in der hohen Dateigröße bei verlustfreier Kompression im Vergleich zu anderen Bilddateiformaten.

JPEG (Joint Phototgraphic Expert Group) hat wie TIFF die Vorteile einer sehr hohen Farbtiefe, optional verlustfreier oder -behafteter Kompressionsverfahren sowie einer hohen Verbreitung und Softwareunterstützung. Jedoch ist auf Grund einer unklaren Patentlage für die verlustfreie Komprimierung nur die verlustbehaftete Kompression frei verfügbar.

Vorteilhaft bei GIF (Graphics Interchange Format) ist eine geringe Dateigröße, die Definition von transparenten Flächen sowie eine hohe Verbreitung und Softwareunterstützung. Eine unsichere Patentlage und die Verwendung von 256 Farben sind hingegen die Nachteile dieses Dateiformats.

PNG (Portable Network Graphics) bietet die Vorteile geringer Dateigrößen, Definition transparenter Flächen und verlustfreier Komprimierungen sowie Farbtiefen von bis zu 24 bpp. Dem stehen eine geringe Verbreitung und Softwareunterstützung sowie eine schlechtere Komprimierung bei Scans und Fotos gegenüber, was in größerem Speicherbedarf resultiert.

Die Bedeutung und Anwendung der Qualitätskriterien auf eines oder mehrere dieser für das Bildarchiv in Frage kommenden Dateiformate wird im Folgenden geklärt.

2.3 Dateiformatwahl sowie Bedeutung und Anwendung der Qualitätskriterien

Die genannten Bildformate spielen nicht nur bei der Digitalfotografie eine wichtige Rolle, sondern auch bei der rückwirkenden Digitalisierung analogen Bildermaterials (v. a. Dias und Abzüge). Mit der Digitalisierung sollen Dias und Abzüge zum einen in einem webfähigen Online-Katalog des Bildarchivs abrufbar und damit flexibel weiter verarbeitbar sein. Zum anderen werden dadurch die materialbedingten Alterungs- und Zerfallsprozesse des analogen Bildermaterials aufgehoben.

Als vorrangiges Dateiformat für die Digitalisierung wird TIFF vorgesehen, da es sich auf Grund seiner Eigenschaften für die Langzeiterhaltung als optimales Format herausgestellt hat. Das Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung und Langzeitverfügbarkeit Digitaler Ressourcen in Deutschland (Network of Expertise in Long-Term Storage of Digital Resources, nestor) spricht auf Grund seiner Erfahrungen und Ergebnisse eine eindeutige Empfehlung für dieses Dateiformat aus.6 Darüber hinaus sind die Dateiformate JEPG, PNG und GIF wegen ihrer weiten Verbreitung und Akzeptanz als weitere Formate für die Archivierung vorzusehen.

Im Gegensatz zur rückwirkenden Digitalisierung sind bei den gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklungen die technischen Eigenschaften von Digitalkameras zu bedenken. Dazu ist sicherzustellen, dass verwendete Digitalkameras Bilder in den genannten Dateiformaten erstellen können. Dies ist bei allen zurzeit im Forschungsinstitut der Zementindustrie verwendeten Digitalkameras der Fall.

Jedoch sind Digitalkameras zurzeit technisch in der Lage, Bilder mit einer Druckauflösung von 72 dpi zu erstellen. Diese Druckauflösung mit sehr großen Bildabmessungen (z. B. 3504 x 2336 px) erlaubt es, im Rahmen einer digitalen Bildbearbeitung die geforderten Qualitätskriterien für Druckauflösung und Abmessung nachträglich ohne Qualitätsverlust zu erreichen.

Um nun im Hinblick auf das zu entwickelnde Bildarchiv optimale Voraussetzungen zu gewährleisten, werden die einzelnen Mitarbeiter des Forschungsinstituts der Zementindustrie angehalten, Bilder mit den genannten Dateiformaten und Qualitätskriterien zu erstellen (Tab 3).

Foto Abbildung
Dateiformat TIFF, JPEG GIF, PNG, JPEF, TIFF
Farbtiefe Minimum 24 bpp Minimum 8 - 24 bpp
Druckauflösung Minimum 72 dpi Minimum 300 dpi
Abmessungen Maximale Einstellung der Digitalkamera Minimum 14,8 x 21 cm

Tabelle 3: Qualitätskriterien für zu erstellende Bilder

Die genaue Beschreibung und Klärung der Anforderungen an das zu dokumentierende Bildermaterial und damit an die DBE stellt die maßgebliche Voraussetzung für den Dokumentationsprozess dar. Dieser soll modellhaft durchgegangen werden, um Informationen für einen Metadatensatz und ein Datenbankdesign zu gewinnen.

3. Dokumentationsprozessmodellierung

Für die Aufnahme ausgewählter Bilder in ein Bildarchiv ist der Prozess des Erfassens und Erschließens zu hinterfragen. Die Erfassung und Erschließung haben einen bedeutenden Einfluss auf den Metadatensatzentwurf und das Datenbankdesign.

Dieser Prozess, der in Anlehnung an die Erfahrungen der Informationsstelle des Forschungsinstituts der Zementindustrie bei der Literaturdokumentation erfolgen soll, beinhaltet Bildauswahl, Formalerfassung und Sacherschließung.

Zur Modellierung des Dokumentationsprozesses mussten die Gegebenheiten im Forschungsinstitut der Zementindustrie geprüft und die in der Literatur erörterten Verfahren und Methoden analysiert werden.

3.1 Bildauswahl

Neben der Einhaltung der genannten Anforderungen an das Dateiformat des Bildes ist es wichtig, dass keine Dubletten archiviert werden und somit mehrere Bildversionen die Datenbankqualität und -kapazität beeinträchtigen. Es sollte immer - wenn möglich - die Ursprungsdatei archiviert werden. Von der Ursprungsdatei können für verschiedene Verwendungszwecke (z. B. Präsentation oder Illustrationen einer Internetseite) modifizierte Fassungen durch Bildbearbeitung oder ggf. durch eine Exportfunktion aus dem Bildarchiv erstellt werden.

Bearbeitete Bilder sollten keinen Eingang in das Bildarchiv finden, wenn eine Ursprungsversion existiert, da entscheidende Bildinformationen für Verwendungszwecke mit sehr hohen Qualitätsansprüchen (z. B. Buchdruck) nicht vorhanden sind. Beispielsweise ist ein für eine Internetseite bearbeitetes Bild ungeeignet für den Buchdruck.

Darüber hinaus können aus einem bearbeiteten Bild wichtige Informationen entfernt und somit die eigentliche Aussage verfälscht worden sein. Dies ist z. B. möglich, wenn Personen durch Beschneiden des Bildes entfernt werden.

Ist jedoch unbekannt, ob eine Ursprungsversion existiert, kann auch die bearbeitete Version archiviert werden, um letztlich einen bestimmten Sachverhalt zu dokumentieren. Taucht später eine Ursprungsversion auf, so sollte diese die bearbeitete Version ersetzen.

Ferner sollten Bilder gleichen Inhalts, die nur geringfügig voneinander abweichen, kritisch auf ihre Archivierungswürdigkeit überprüft werden und entsprechend formal erfasst und sachlich erschlossen werden.

3.2 Formalerfassung und Regelwerk

Bei der Formalerfassung können die Erfahrungen der Literaturdokumentation durch die Informationsstelle des Forschungsinstituts der Zementindustrie, bei der relevante textliche Dokumente in Anlehnung an die Regeln für die Alphabetische Katalogisierung in Wissenschaftlichen Bibliotheken (RAK-WB) formal erfasst werden, genutzt werden. Die RAK-WB werden nur soweit eingehalten, wie es für die bibliographische Beschreibung sinnvoll und hinsichtlich des Arbeitsaufwands ökonomisch vertretbar ist. Vor allem dient das verwendete Regelwerk einer einheitlichen Schreibweise und regelt damit Ansetzungsformen, also der einheitlichen bzw. normierten Dateneingabe, in einzelnen Datenbankfeldern.

Dazu wurden zunächst die in der Literatur diskutierten Regelwerke auf ihre Verwendbarkeit für das Bildarchiv überprüft. Allein die Fülle der bei Graham vorgestellten Regelwerke aus den Vereinigten Staaten von Amerika lässt auf ein uneinheitliches Vorgehen bei der Auslegung und Ansetzung in der Formalerfassung von Bildern schließen.7

Die Regeln für die Alphabetische Katalogisierung von Nichtbuchmaterialien (RAK-NBM) als Regelwerk für den deutschsprachigen Raum konnten nicht in einem vertretbaren Aufwand beschafft, gesichtet und bewertet werden. Deshalb fiel die Entscheidung für eine Ansetzung einzelner Datenbankfelder in Anlehnung an die RAK-WB - wie bei der Literaturdokumentation. Dies betrifft v. a. Personennamen, Ereignisse (z. B. Tagungen und Veranstaltungen) sowie Titelansetzungen. Die Ansetzung einfacher Inhalte wie z. B. Angaben zu technischen Daten, Datumsangaben und interne Verwaltungsdaten erfolgt über ein entsprechendes Datenbankfeld, dem eine bestimmte Funktion zugewiesen wird.

Die Auswahl des zu verwendenden Regelwerks ist relativ einfach. Wegen ihrer großen Bedeutung für die Nutzbarkeit eines Bildarchivs ist der Sacherschließung jedoch sehr viel mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Bildern können keine Informationen über ihren Inhalt entnommen werden wie z. B. Monographien. Dies liegt im Wesen von Bilden: Bilder stellen Inhalte detailliert oder schematisch dar; Bücher fixieren Inhalte im codierten System Schrift, dem Informationen entnommen werden können.

Der Inhalt von Bildern ist jedoch nur mit einer möglichst genauen aber dennoch standardisierten Beschreibung des Abgebildeten durch eine geeignete Sacherschließung zu entnehmen und zu dokumentieren.

3.3 Sacherschließung

Grundlage für die Sacherschließung sind wiederum die Erfahrungen aus der Literaturdokumentation der Informationsstelle des Forschungsinstituts der Zementindustrie. Diese Erfahrungen erstrecken sich auf die Klassifikation (Einordnung in Themengebiete) und Indexierung (Beschreibung des Dokumentinhalts durch aussagekräftige Wörter) von Textdokumenten nach einer Inhaltsanalyse. Unter anderem nach Lebrecht und Pfenniger spielen bei der Inhaltsanalyse von Bildern mehrere Interpretationsebenen eine Rolle. Auf der ersten Ebene wird das Abgebildete gedeutet und auf der zweiten Ebene erfolgt eine Auslegung des Abgebildeten durch einen gewissen Erkenntnisstand.8

Diese Vorgehensweise ist v. a. bei der bildenden Kunst sehr sinnvoll, da auf der zweiten Ebene bedeutende kunst- und kulturhistorische Zusammenhänge und Informationen transportiert werden.

Für ein Bildarchiv, das hauptsächlich Fotos und Abbildungen einer Industrie und ihrer Forschungseinrichtung dokumentiert, geht diese Art der Inhaltsanalyse jedoch zu weit. Eine Analyse des Abgebildeten auf der ersten Ebene reicht für diesen Fall einer zweckvollen Sacherschließung.

Abb. 1: Freihandbereich der Literaturstelle des Forschungsinstitut der Zementindustrie (1956)

Beispielsweise beinhaltet ein Bild, das die Literaturstelle des Forschungsinstituts der Zementindustrie im Jahre 1956 zeigt (Abb. 1), einen Raum, der den Benutzer- und Freihandbereich dieser Spezialbibliothek zeigt. Diese Angaben reichen für eine Sacherschließung aus und können konkret für die Sacherschließung benannt werden. Eine zweite Interpretationsebene würde über das Ziel hinausgehen, indem z. B. die Literaturdokumentation oder Literaturauswertung in das Bild hinein interpretiert werden. Dem Bild sind diese Informationen in dieser Form nicht zu entnehmen, die somit im Retrieval zu einem ungewünschten Ergebnis führen würden.

Die aus der ersten Interpretationsebene gewonnenen Informationen gehen in eine Klassifizierung mit der so genannten ZKG-Systematik9 ein. Die ZKG-Systematik stellt den Themenkomplex Zement-Kalk-Gips dar und deckt neben diesen Kernbereichen wichtige Randgebiete und Hilfswissenschaften (z. B. Physik, Chemie, Bautechnik und Betontechnik) ab.

Eine gleichordnende Indexierung erfolgt mit Hilfe eines bewährten Thesaurus nach Norm, um eine einheitliche Qualität sicherzustellen.10

Mit der Modellierung des Dokumentationsprozesses konnte ermittelt werden, dass eine Ansetzung nach RAK-WB zweckmäßig für die Formalerfassung ist.

Weitere Informationen wie z. B. technische Bilddaten (u. a. Farbtiefe oder Abmessungen) bedürfen zwar einer einheitlichen Ansetzung, die aber über Datenbankfelder zu steuern ist. Dazu wird das Datenbankfeld so eingerichtet, dass es nur bestimmte Daten in einer vorgegebenen Schreibweise aufnehmen kann.

Die Inhaltsanalyse betrifft die erste Inhaltsebene eines Bildes und bildet die Voraussetzung für eine Klassifikation und eine gleichordnende Indexierung nach DIN 31623-2 bei der Sacherschließung.

Dieser Dokumentationsprozess wird durch ein geeignetes Dokumentationsverfahren umgesetzt.

4. Dokumentationsverfahren

Ebenso wie bei der Formalerfassung und der Sacherschließung können beim Dokumentationsverfahren Erfahrungen aus der Literaturdokumentation des Forschungsinstituts der Zementindustrie einfließen. Das Dokumentationsverfahren beschreibt und organisiert die einzelnen Arbeitsschritte, die unternommen werden, um ein Bild im Bildarchiv zu speichern.

Hierzu lassen sich zwei grundsätzliche Verfahren unterscheiden:

4.1 Zentrales Dokumentationsverfahren

Das Konzept der zentralen Organisation sieht einen oder mehrere Mitarbeiter der Informationsstelle des Forschungsinstituts der Zementindustrie für die Bilddokumentation vor.

Die Vorteile dieses Vorgehens sind, dass die verantwortlichen Informationsstellenmitarbeiter die RAK-WB kennen und reichlich Erfahrung in der Sacherschließung mit einem Thesaurus haben. Dies gewährleistet eine hohe Datenbankkonsistenz.

Nachteilig ist ein weniger ausgeprägtes Fachwissen der Informationsstellenmitarbeiter im Vergleich zu den Sachbearbeitern der Fachabteilungen für die Sacherschließung. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Sachbearbeitern und Informationsstelle, wie es bereits bei der Literaturdokumentation erfolgreich praktiziert wird.

4.2 Dezentrales Dokumentationsverfahren

Das Konzept der dezentralen Bilddokumentation sieht die Sekretariate bzw. einzelne Mitarbeiter der Fachabteilungen als die Stellen vor, in deren Verantwortung die Erfassung und Erschließung der Bilder (Bildinhalte) fällt.

Eine hochwertige Sacherschließung ist vorteilhaft, da das spezifische Wissen der Fachabteilungen in die Bilderschließung einfließt.

Eine alleinige Formalerfassung und Sacherschließung durch die Fachabteilungen könnte allerdings zu einer Datenbank-Inkonsistenz führen, da das Wissen zur Regelwerksanwendung bei Ansetzungen und die Pflege von Thesauri nicht vorhanden sind.

Bei genauer Betrachtung und Abwägung der Vor- und Nachteile kann zwischen den dokumentarisch-bibliothekarischen Kompetenzen in der Informationsstelle und der hochwertigen Sacherschließung in den Fachabteilungen unterschieden werden. Daher liegt es nahe, die beiden Konzepte so zu kombinieren, dass die jeweiligen Stärken optimal genutzt werden können.

4.3 Medianes Dokumentationsverfahren

Das Konzept der medianen Bilddokumentation vereint die Vorteile des zentralen und dezentralen Dokumentationsverfahrens und minimiert somit die Nachteile dieser Verfahren (Abb. 2).

Abb. 2: Ablaufmodell des medianen Dokumentationsverfahrens für die Bildarchivierung

Jede Fachabteilung benennt einen Mitarbeiter, der für die Bildarchivierung zuständig ist. Diese Mitarbeiter sind in der jeweiligen Fachabteilung Ansprechpartner für Bilder. Sie sind dafür zuständig, die Bilder nach einem abteilungsintern zu regelnden Auswahlverfahren in das Bildarchiv als Archivierungsvorschlag zu importieren. Hierzu ist eine entsprechende Eingabemaske vorzusehen. Die Felder dieser Eingabemaske sind auf die unbedingt erforderlichen Aspekte reduziert. Diese ermöglichen aber eine vollständige Sacherschließung.

Die Archivierungsvorschläge werden schließlich in der Informationsstelle in einer Art Endredaktion bearbeitet, fehlende Daten ergänzt und ggf. Ansetzungen korrigiert.

Dieses Konzept vereint die Vorteile der zentralen und dezentralen Erfassung und entlehnt der Internetredaktion den Vorteil des Internetredakteurs. Jede Fachabteilung hat einen Internetredakteur, der neue Inhalte für Internetseiten von Fachabteilungskollegen erhält und diese in den Internetauftritt des Forschungsinstituts der Zementindustrie einbindet.

Die daraus resultierenden Vorteile betreffen eine optimale Arbeitsteilung und eine Qualitätssicherung. Das Arbeitsvolumen für die Bilddokumentation wird auf mehrere Mitarbeiter verteilt. Die Beteiligten übernehmen die Arbeitsschritte, für die sie durch ihre Fachausbildung besonders qualifiziert sind. Durch die technischen Anforderungen sind die Vorgaben für die Fachabteilungen hinsichtlich der Bildqualität geregelt. Die inhaltliche Erschließung wird fachlich betreut und einheitlich in die Datenbank eingearbeitet. Durch die endgültige Bearbeitung der Datensätze in der Informationsstelle ist eine Qualitätskontrolle gegeben und damit eine hohe Datenbankkonsistenz gewährleistet.

Als größter Schwachpunkt dieser Vorgehensweise ist die Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Fachabteilungen anzusehen. Diese müssen eigeninitiativ Bilder rückwirkend und fortlaufend auf ihre Archivierungswürdigkeit prüfen und erschließen. Hierzu sind Regelungen in den einzelnen Fachabteilungen zu schaffen, um diesen Schwachpunkt nicht zum Nachteil für die Qualität des Bildarchivs werden zu lassen.

Das mediane Dokumentationsverfahren besticht durch seine Verteilung des Arbeitsaufwands auf mehrere Mitarbeiter. Die Stärken der beteiligten Personen werden optimal eingesetzt, was die Qualität des Bildarchivs sicherstellt.

Im Hinblick auf die zu entwickelnde Datenbank erfordert dieses Vorgehen zwei Eingabemasken, die den beiden Bearbeitergruppen zugewiesen sind.

Neben dem Dokumentationsverfahren ist als nächstes eine Betrachtung der Benutzerseite in Form von Retrievalmöglichkeiten erforderlich, um weitere Informationen für den Bildarchivaufbau zu gewinnen.

5. Retrievalverfahren

Für die Entwicklung des Bildarchivs fehlen noch die Ergebnisse einer Analyse möglicher Retrievalverfahren. Hierbei interessiert die Herangehensweise eines Benutzers. Unter welchen Aspekten erfolgt ein Retrieval? Und in wieweit kann ein Retrieval lenkend beeinflusst werden?

Die Modellierung des Dokumentationsprozess zeigte v. a., dass die Sacherschließung eine wesentliche Rolle in einem Bildarchiv spielt. Hieraus leitet sich die Notwendigkeit einer sachlichen Suche ab. Für diesen Fall sollte deshalb eine eigene Suchmaske angeboten werden, um den Benutzer beim Retrieval zu leiten.

Ferner sollte es möglich sein, flexibel alle Inhalte des Bildarchivs in willkürlicher Kombination zu suchen. Dies erfordert eine freie Suche, bei der die einzelnen Datenbankfelder beliebig für die Suche kombiniert werden können.

Schließlich kommt noch ein paralleles Retrieval aller Inhalte in Frage, was eine Volltextsuche mit entsprechender Suchmaske vorsieht.

Somit lässt sich festhalten, dass für das Retrieval mit einer inhaltlichen und einer freien Suche sowie einer Volltextsuche für die verschiedenen möglichen Herangehensweisen Suchmasken bereitgestellt und bei der Entwicklung des Bildarchivs sowie bei der Erarbeitung des Metadatensatzes berücksichtigt werden sollten.

6. Metadatensatz

Die Archivierung digitaler Objekte (u. a. Bilddateien) setzt voraus, dass Methoden und Verfahren vorhanden sind, Objekte wieder zu finden. Diese Methoden und Verfahren werden auf der einen Seite aus der Objektbeschaffenheit und andererseits durch die Möglichkeit bestimmt, die eine verwendete Software bietet.

Die genannten individuellen Merkmale von Bildern können als Suchkriterien genutzt werden, wenn diese von einer Software als Datenbank strukturiert in Kategorien einzelnen Bildern zugewiesen werden. Diese zuordenbaren Merkmale werden als Metadaten bezeichnet. Sie ermöglichen es, Objekte zu beschreiben und zu kategorisieren, sodass ein Retrieval möglich ist.

Das angestrebte Datenmodell der Metadaten des Bildarchivs ist Dublin Core (DC). DC ist ein Metadaten-Standard, der zur Beschreibung von Objekten für das Internet entwickelt wurde. Da das Bildarchiv über einem Online-Katalog zunächst für das Intranet und später ggf. für das Extra- oder Internet bereitgestellt werden soll, wurde dieser Standard gewählt.

Im Spagat zwischen einer wirtschaftlichen Datenerfassung und flexiblen Retrievalmöglichkeiten ergibt sich vor dem Hintergrund der Kriterien für Bilddateien, den Anforderungen des Dokumentationsprozesses und den Erkenntnissen des medianen Dokumentationsverfahrens ein Metadatensatz, der in folgender Tabelle (Tab. 4) beschrieben und erläutert ist.

Metadaten-
gruppe

Bildarchiv-
Feld

DC-
Referenz

Pflicht-
angabe
*

Wieder-
holbar
**

Kommentar

Objekt

Bild


X

X

Bilddatei als mit dem Datensatz verbundenes Objekt

Pfad

dc: identifier

X

X

Speicherort des Bildes

Dateiname


X

X


Dateigröße

dc: format

X

X

Speicherbedarf

Dateiformat

dc: format

X

X

TIFF, JPEG, GIF, PNG usw.

Identifier

Dokument-
nummer

dc: identifier

X


Eindeutige, automatische und fortlaufende Nummerierung

Technische Daten

Bildtyp

dc: type

X


Unterscheidung zwischen Foto und Abbildung

Digitalkamera-
hersteller





Digitalkamera-
modell





Bildformat


X


Unterscheidung zwischen Hoch- und Querformat

x-Auflösung (dots)




Anzahl der horizontalen Bildpunkte

y-Auflösung (dots)




Anzahl der vertikalen Bildpunkte

Auflösungs-
einheit




Einheit der Auflösung (in oder cm)

x-Maße (px)




Horizontale Abmessung der DBE in Bildpunktanzahl in der Bildschirmdarstellung

y-Maße (px)




Vertikale Abmessung der DBE in Bildpunktanzahl in der Bildschirmdarstellung

Farbschema




Schwarz/Weiß (S/W), Rot-Grün-Blau (RGB) oder Cyan-Magenta-Gelb-Schwarz (CMYK); Farbmodelle ermöglichen Rückschlüssen für den Verwendungszweck

Entstehungs-
zeitpunkt

dc: date



Tag und Uhrzeit der Entstehung der Bilddatei

Zeitpunkt des Originals

dc: date



Tag und Uhrzeit der Entstehung des Originals

Zeitpunkt der Digitalisierung

dc: date



Tag und Uhrzeit der Entstehung der Digitalisierung

Inhalt

Titel

dc: title



Bezeichnung des Bildes, unter der es bekannt ist

Paralleltitel

dc: title


X


Klassifikation

dc: subject


X

ZKG-Klasse

Deskriptor

dc: subject


X

Gleichordnende Indexierung mit Thesaurus

Beschreibung

dc: subject



Abstract oder Kurzfassung des Bildes bzw. Bildinhalts

Personen

dc: subject


X

Namen der abgebildeten Personen; Ansetzung nach RAK-WB

Ereignis

dc: subject



Ereignisse wie z.B. Jubiläen, Tagungen oder Ortsbegehungen

Ereignisbeginn

dc: coverage



Tag, an dem das Ereignis beginnt

Ereignisende

dc: coverage



Tag, an dem das Ereignis endet

Ereignisort

dc: coverage



Veranstaltungsort

Körperschaft

dc: contributer



Veranstalter

Rechte

Recht

dc: rights

X


Klarstellung der Rechte und möglicher Lizenzvereinbarungen

Rechteinhaber

dc: rights-holder

X



Interne Daten

Sammlung



X

Persönliche Objektezusammenstellung eines Mitarbeiters

Lieferant

dc: contributer


X

Name der Person, die Bilder zur Archivierung abgegeben hat

Abteilung

dc: contributer


X

Abteilung des Lieferanten

Veröffentlichungs-
vermerk

dc: relation


X

Quellenangabe nach RAK-WB und Referenz auf Literaturdatenbank, wenn Bild in einer Veröffentlichung verwendet wurde

Adminis-
tration

Bearbeiter


X

X

Kürzel des Datensatzbearbeiters

Bearbeitungs-
status


X


In Arbeit oder abgeschlossen

Kommentar



X

Kommentar zum Bearbeitungsstatus und allgemein zum Datensatz

Eingabedatum

dc: date

X



Änderungs-
datum

dc: date

X



* Diese Felder sind zwingend auszufüllen.

** Die Inhalte dieser bzw. die Felder selbst sind wiederholbar und erlauben somit die Eingabe mehrer Daten.

Tabelle 4: Metadatensatz des Bildarchivs

Somit kann aus dem dargestellten Metadatensatz, den zwei Bearbeitergruppen des medianen Dokumentationsverfahrens und den Suchmöglichkeiten die Datenbank in die Praxis umgesetzt werden.

7. Datenbankdesign

Das Datenbankdesign beinhaltet den Datenbankentwurf auf Grundlage des Metadatensatzes, die Erfassungsmasken und die Einrichtung der verschiedenen Suchmasken für das Retrieval.

Als Software hierfür wurde die Datenbank- und Retrievalsoftware Faust in der Version 5 der Firma Land-Software verwendet. Faust 5 war bereits ein halbes Jahr vor dem Bildarchiv-Vorhaben ausgewählt worden. Mit der gesuchten Software sollte zum einen eine Migration der Literaturdatenbank von LARS II erfolgen. Zum anderen sollte die Möglichkeit zum Aufbau weiterer Datenbanken (u. a. ein Bildarchiv) und deren Integration in ein System bestehen. Integration meint, dass nur eine Oberfläche für mehrere Datenbanken erforderlich ist. Somit benötigen Benutzer nur eine Retrievalsyntax für verschiedene Datenbanken. Dies wiederum schafft die Voraussetzung, mehrere Datenbanken in einem System miteinander zu verbinden und damit durchsuchbar zu machen. Weiterhin benötigen die Informationsstellenmitarbeiter nur eine Software für die Bearbeitung und Administration verschiedener Datenbanken.

7.1 Datenbankentwurf

Beim Datenbankentwurf wurde zunächst der Metadatensatz normalisiert und entsprechende Indizes sowie Invertierungen (Indizes, der sich aus mehreren Indizes zusammensetzen) angelegt, um "Ablagen" für bestimmte Inhalte festzulegen. Als nächstes wurden die Felder des Bildarchivs erstellt. Je nach Funktion erfolgte eine Zuteilung als z. B. Textfeld flexibler oder begrenzter Länge, als Zahlenfeld oder Datumsfeld. Diese Felder wurden anschließend je nach Funktion mit den Indizes und der Generalinvertierung ("Gesamtindex" einer Datenbank) verknüpft. Darüber hinaus wurden einige Felder, die den Bildinhalt dokumentieren, zu einer Invertierung zusammengelegt. Hierdurch erfolgte die Verbindung zwischen Dateneingabe in Kategorien und der Datenablage als Speicherort in der Datenbank.

Der verwendete Thesaurus wurde aus der Literaturdatenbank eingebunden. Dazu greift das Bildarchiv auf den Thesaurus der Literaturdatenbank zu und stellt diesen für die Sacherschließung und das Retrieval des Bildarchivs bereit. Somit erfolgt die Administration des Thesaurus an einer Stelle. Dies gewährleistet, dass die Indexierung und das Retrieval in Literaturdatenbank und im Bildarchiv mit einem konsistenten Normvokabular erfolgt.

Ferner wurden Referenzfelder eingerichtet. Diese verbinden Bildarchivdatensätze mit Literaturdatenbankdatensätzen. Bilder, die in Veröffentlichungen verwendet werden, erhalten im Bildarchivdatensatz einen Quellenbeleg der Veröffentlichung, in der diese erschienen sind, in Form einer kurzen Titelaufnahme. Soweit die Quelle in der Literaturdatenbank nachgewiesen ist, erfolgt eine Referenz vom Bildarchiv in die Literaturdatenbank und umgekehrt. Hiermit wird der Einstieg von der Literaturdatenbank ins Bildarchiv und vom Bildarchiv zurück in die Literaturdatenbank ermöglicht.

Anschließend wurden die Speicherverzeichnisse für die Bilder in Faust eingerichtet, um eine Trennung von Datenbank und Datensatzanhängen zu ermöglichen. Dies stellt eine flexible Administration von Datenbanken und Datensatzanhängen für die EDV sicher.

Im nächsten Schritt wurden die Erfassungsmasken angelegt. Dazu wurde eine Maske für Archivierungsvorschläge eingerichtet, die für die Fachabteilungsmitarbeiter vorgesehen ist. Entsprechend erfolgte die Auswahl einzelner Datenbankfelder, die in dieser Maske zur Erfassung v. a. der inhaltlichen Aspekte und zum Bildimport zusammengelegt wurden. Dann wurde eine Eingabemaske für die Informationsstellenmitarbeiter angelegt. Diese beinhaltet alle Felder und ermöglicht somit die Endredaktion der einzelnen Datensätze bei der Bilddokumentation sowie der damit verbundenen Qualitätssicherung.

Abschließend wurden drei Suchmasken angelegt, die die drei Retrievalmöglichkeiten (inhaltliche und freie Suche sowie Volltextsuche) abdecken. Ähnlich den Datenbankfeldern werden hierzu die Indizes und Invertierungen sowie die Generalinvertierung mit Feldern in den Suchmasken verknüpft und als Suchmaske bereit gestellt. Diese Suchmasken bieten für verschiedene Fragestellungen Suchmöglichkeiten und lenken somit den Benutzer in seinem Suchverhalten.

Mit dem Datenbankdesign konnten die erarbeiteten Ergebnisse in Form einer Datenbank mit ihren Indizes, Invertierungen, Feldern, Erfassungs- und Suchmasken umgesetzt werden.

8. Fazit

Die Entwicklung und der Aufbau eines Bildarchivs zeigen, dass die hauptsächlichen Arbeiten in der Planung und Konzeption stecken. Neben einer eingehenden Analyse der DBE Bilddatei ergaben sich wertvolle Erkenntnisse aus der Dokumentationsprozessmodellierung, der Entwicklung des medianen Dokumentationsverfahrens und der Retrievalanalyse für einen Metadatensatz. Dieser Metadatensatz konnte unter Berücksichtigung der Bearbeitergruppen des medianen Dokumentationsverfahrens und der drei Retrievalmöglichkeiten (inhaltliche und freie Suche sowie Volltextsuche) als Datenbank realisiert werden.

Die besonderen Leistungen liegen v. a. im medianen Dokumentationsverfahren und der Kommunikation von Bildarchiv und Literaturdatenbank untereinander. Mit dem medianen Dokumentationsverfahren verteilt sich der Arbeitsaufwand auf mehrere Personen. Dadurch ist es möglich, die jeweiligen Stärken der Bearbeitergruppen zusammenzuführen und Schwächen zu minimieren. Die Fachabteilungen sind hauptsächlich für die inhaltliche Erschließung zuständig. Die Informationsstelle ist für die Erfassung nach Regelwerken und Methoden sowie für die Qualitätssicherung zuständig. Diese Qualitätssicherung wiederum garantiert eine hohe Datenbankkonsistenz und vereinfacht somit das Retrieval.

Die Kommunikation zwischen Bildarchiv und Literaturdatenbank ermöglicht nicht nur den Quereinstieg über die eine in die andere Datenbank. Vielmehr ermöglicht sie die Integration der Daten aus verschiedenen Datenbanken, was in Zukunft vielen Möglichkeiten die Tür öffnen wird.

Als Ergebnis dieses Vorhabens ist festzuhalten, dass eine vorher wenig strukturierte und verteilte Bildersammlung in ein Bildarchiv überführt werden konnte. Somit kann Caselmanns Forderung nach Ordnung und Pietschs Forderung nach Automatisierung in der Dokumentation sowie der "Ökonomie der geistigen Arbeit"11 Rechnung getragen werden. Einzig Caselmanns Forderung nach einem einheitlichen Regelwerk für die Erfassung kann nicht klar entsprochen werden, da viele Regelwerke existieren und sich kein einheitlicher Standard etablieren konnte - die Wahl der RAK-WB ist lediglich eine individuelle Lösung.

Allein die Regelwerksfrage für die Formalerfassung zeigt, dass es auch zukünftig noch Diskussionsbedarf zu den Themen Bildarchiv und Bilddokumentation geben wird.


Literaturverzeichnis

Caselmann 1943 Caselmann, Christian: Die Bedeutung der Bild- und Laufbilddokumentation für die Wissenschaft und ihre Sammlung
In: Deutsche Gesellschaft für Dokumentation (Hg.): Die Dokumentation und ihre Probleme : Vorträge gehalten auf der ersten Tagung der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation vom 21. bis 24. September 1942 in Salzburg. Leipzig: Harrassowitz, 1943, S. 40-45
DIN 31623-2 Norm DIN 31623-2 : 1988. Indexierung zur inhaltlichen Erschließung von Dokumenten: Teil 2: Gleichordnende Indexierung mit Deskriptoren
Graham 2001 Graham, Margaret E.: The cataloguing and indexing of images: Time for a new paradigm?
In: Art Libraries Journal 26 (2001) 1, S. 22-27
ISO 5127 Norm ISO 5127: 2001. Information and documentation : Vocabulary
Lebrecht 2004 Lebrecht, Heike: Methoden und Probleme der Bilderschließung. Köln : Fachhochschule Köln, Fakultät für Informations- und Kommunikationswiss., 2004 (Kölner Arbeitspapiere zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft 42)
http://www.fbi.fh-koeln.de/institut/papers/kabi/volltexte/band042.pdf
(Download: 25.09.2007)
Pfenniger 2001 Pfenniger, Kathryn: Bildarchiv digital. Stuttgart: Theiss, 2001 (Museumsmagazin 8)
Pietsch 1952 Pietsch, E.: Mechanisierte Dokumentation : Ein Weg zur Ökonomie geistigen Schaffens
In: Umschau : Forschung, Entwicklung, Technologie 52 (1952) 17, S. 513-516
Rohde-Enslin 2004 Rohde-Enslin, Stefan: Nicht von Dauer: Kleiner Ratgeber für die Bewahrung von Daten in Museen. Berlin: Institut für Museumskunde, 2004 (Materialien aus dem Institut für Museumskunde Sonderheft 2; NEStor Ratgeber 1) http://edoc.hu-berlin.de/series/nestor-ratgeber/1/PDF/1.pdf
(Download: 25.09.2007)
ZKG 1969 ZKG-Systematik. Wiesbaden: Bauverl., (1969)


Danksagung

Unser Dank gilt der Gerd-Wischers-Stiftung12 im Verein Deutscher Zementwerke e.V. und der Geschäftsführung des Forschungsinstituts für ihre Förderung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Unterstützung und die wertvollen Diskussionen.


Zu den Autoren

Martin Wollschläger

Forschungsinstitut der Zementindustrie GmbH Information/Literaturstelle
Tannenstraße 2
40476 Düsseldorf
wm@vdz-online.de

Carsten M. Schulze ist Student der Information und Dokumentation

Fachhochschule Potsdam
Fachbereich Informationswissenschaften
Friedrich-Ebert-Str. 4
14467 Potsdam
collidoscope@yahoo.de


Anmerkungen

1. vgl. Caselmann 1943, S. 40f.

2. vgl. Pietsch 1952, S. 513

3. vgl. Pietsch 1952, S. 513

4. Im Folgenden bezeichnet Bildarchiv datenbankgestütztes Bildarchiv

5. vgl. ISO 5127, S. 16

6. vgl. Rohde-Enslin 2004, S. 13 und 47

7. vgl. Graham 2001, S. 22f.

8. vgl. Lebrecht 2004, S. 16f. und Pfenniger 2001, S. 25f.

9. vgl. ZKG 1969

10. vgl. DIN 31623-2

11. vgl. Pietsch 1952, S. 513

12. Die Gerd-Wischers-Stiftung ist eine Stiftung der deutschen Zementindustrie und ermöglicht jungen Wissenschaftlern praxisnahe Forschung im Umfeld der Zementindustrie.