13. November 2024

– 24. Februar 2015 –

Sollen Bibliotheken auch an Sonntagen geöffnet sein?

Eine aktuelle Kontroverse mit einem PRO von Gabriele Beger, Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg und einem KONTRA von Jan-Pieter Barbian, Direktor der Stadtbibliothek Duisburg.

Einführung von Wilfried Sühl-Strohmenger

Kultureinrichtungen wie Museen und Theater in Deutschland haben an Sonn- und Feiertagen ganz selbstverständlich geöffnet, Bibliotheken jedoch bislang grundsätzlich gar nicht oder nur begrenzt. Insbesondere gilt dies für Öffentliche (kommunale) Bibliotheken, die dafür reguläres, tariflich eingruppiertes Personal einsetzen müssten.

Hochschulbibliotheken hingegen können an Sonn- und Feiertagen auf Sicherheitsdienste sowie studentische Aushilfskräfte zurückgreifen. Teilweise gibt es – vornehmlich im Institutsbereich – auch automatisierte Zugangssysteme mit Chipkarte, die einen Sonntagsbetrieb solcher Präsenzbibliotheken auch ohne Personaleinsatz ermöglichen. Für Wissenschaftler(innen) und für Studierende bedeutet eine auch an Sonn- und Feiertagen zugängliche Bibliothek erhebliche Vorteile, da unter der Woche ein konzentriertes Forschen und Studieren wegen des Lehrbetriebs nur sehr eingeschränkt möglich ist. Einige Bibliotheken in Deutschland (zum Beispiel die KIT-Bibliothek Karlsruhe oder die Universitätsbibliothek Freiburg) praktizieren seit Jahren sogar eine 24-Stunden-Öffnung an sieben Tagen in der Woche.

Soweit Öffentliche Bibliotheken bislang eine begrenzte Sonntagsöffnung realisieren konnten, ist die Resonanz der Bevölkerung positiv, zum Beispiel im Land Bremen, wo die Stadtbibliothek jeden 1. Sonntag im Monat für vier Stunden geöffnet ist.

Allerdings könnten alle entsprechenden Ansätze bald Vergangenheit sein, da das Bundesverwaltungsgericht am 26.11.2014 auf Normenkontrollanträge einer Gewerkschaft sowie zweier evangelischer Gemeindeverbände entschieden hat, dass eine Beschäftigung von Arbeitsnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen u.a. auch in öffentlichen Bibliotheken nicht zulässig sei (BVerwG 6 CN 1.13). Auch im Licht dieser höchstrichterlichen Entscheidung diskutieren Prof. h.c. Dr. Gabriele Beger und Dr. Jan-Pieter Barbian im Folgenden nochmals das Für und Wider einer Sonntagsöffnung.

PRO

Prof. h.c. Dr. Gabriele Beger, Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

„In der Sache ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern in ... öffentlichen Bibliotheken an Sonn- oder Feiertagen zur Befriedigung an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer Freizeitgestaltung nicht erforderlich, weil DVDs, Computerspiele oder Bücher für eine Nutzung am Sonn- oder Feiertag vorausschauend schon an Werktagen ausgeliehen werden können. Es stellt keinen erheblichen Schaden i.S.d. Gesetzes dar, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter den Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“1

Zwei Fakten bewegten mich, Stellung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beziehen. Zum einen arbeite ich in einer Bibliothek, die an allen Tagen der Woche geöffnet hat, so auch am Sonntag und zum anderen bin ich in einer Zeit geboren, wie die meisten Richter am Bundesverwaltungsgericht2. Wer in den 1950er Jahren geboren ist, verließ die Schule in den 1960ern und studierte in den 1970er und 1980ern. In den Öffentlichen Bibliotheken haben wir Bücher ausgeliehen, und während des Studiums tat man dies in wissenschaftlichen Bibliotheken oder saß auch stumm in den Lesesälen, um in den Büchern, die man nicht ausleihen konnte, zu studieren. Diese Bibliothekserfahrungen prägten also auch die Richter.

Seit dieser Zeit hat sich viel verändert. Mit dem Einzug der sog. digitalen Revolution, den elektronischen Medien und der Suchmaschinen wurde die Erlangung von Informations- und Medienkompetenz notwendig, um an der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen zu können. Begleitet wird dies durch staatliche Initiativen zum lebenslangen Lernen, zur Förderung der kulturellen Bildung und zur Migration. Die Aufgaben der Öffentlichen Bibliotheken sowohl auf dem Lande, aber vor allem in den Ballungsgebieten haben sich dadurch elementar erweitert. Seitdem gehört zu ihren Kernkompetenzen der Zugang zum Wissen und zur kulturellen Teilhabe. Vielerorts ersetzen sie Kinder- und Jugendzentren, sie kooperieren mit Schulen und sind ein Ort der Begegnung.

Meine langjährigen persönlichen Beobachtungen zur Sonntagsnutzung ergeben, dass die meisten Nutzer und Nutzerinnen am Wochenende keinesfalls in die Bibliothek aus einem spontan auftretenden Bedürfnis heraus kommen, sondern dass sie diesen Aufenthalt geplant haben. Bibliotheken sind schon längst kein Ort mehr, den man aufsucht, um sich lediglich ein Buch auszuleihen, weil die bereits ausgeliehenen alle ausgelesen sind. Das könnte man durchaus planen, wie das BVerwG in seinem Urteil feststellt. Heute sitzen Kinder, Jugendliche, Berufstätige und Lernende und Lehrende zusammen in der Bibliothek, an einem Ort der Medien- und Informationskompetenz vermittelt. Vielleicht sogar an dem einzigen Tag in der Woche, an dem die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern diesen Ort aufsuchen können. Bibliotheken sind Orte der Bildung und Kultur. Niemand käme auf die Idee am Sonntag das Theater zu schließen, weil man dort ja auch in der Woche hingehen kann.

Ich wage sogar die These, dass die Öffnung einer kommunalen Öffentlichen Bibliothek fast noch wichtiger zu sein scheint, als die einer Wissenschaftlichen. Studierende nutzen in hohem Maße elektronische Medien, die sie bequem von jedem Ort der Welt aufrufen können, und tauschen sich in sozialen Netzwerken aus. Die wissenschaftlichen Verlage halten ein umfassendes Lizenzangebot bereit. Hier ist es das hybride Studieren der Literatur und das kollaborierende Lernen und Arbeiten, das einen Ort der Begegnung mit guter technischer Ausstattung und analogen Medien für sie vorhält. Dies eben auch am Sonntag, denn Bachelor- und Masterstudiengänge begründen Anwesenheitspflichten in der Woche im Lehrbetrieb und da bleibt, wenn man auch noch die Miete durch einen Job verdienen muss, oft nur der Sonntag und der Besuch der Bibliothek bis in die Nacht hinein. Die Wissenschaftlichen Bibliotheken, denen eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz gewidmet ist, kommen diesen Nutzerbedarfen nach.

Nicht viel anders ist der Besuch einer Öffentlichen Bibliothek zu betrachten. Die meisten Schüler besuchen Ganztagsschulen und Auszubildende in der Woche die Berufsschule oder arbeiten im Ausbildungsbetrieb. Die meisten Eltern verdienen auch hier die Miete, indem sie einem Beruf unter der Woche nachgehen. Wann, wenn nicht an einem Sonntag soll ein gemeinsamer Besuch im E-Learning-Bereich, der Musikabteilung oder dem Fremdsprachen-Labor der kommunalen Bibliothek so entspannt möglich sein? Bildung und lebenslanges Lernen sind Grundvoraussetzungen seinen Platz in der Schule und dem Beruf zu finden. Es ist eine der elementaren Aufgaben der kommunalen Bibliotheken, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Es grenzt geradezu an Unwissenheit, wenn ein Gericht dann von „spontan auftretenden Bedürfnissen“ spricht.

Bei der ganzen Diskussion fällt mir immer ein Erlebnis ein, das ich in Bogota in einer großen wunderschönen kommunalen Öffentlichen Bibliothek hatte. Die vor Terror fliehende Landbevölkerung siedelte sich am Rande der Stadt in ärmster Behausung an. Die Stadt baute eine große Öffentliche Bibliothek direkt zwischen den Slums und der reichen Stadt Bogota und integrierte mit Bildung und Kultur die armen Bevölkerungsschichten in die Stadt. Die UNESCO zeichnete die Stadt für diese Bibliothek aus. Öffentliche Bibliotheken sind auch Orte der Migration und das nicht nur im fernen Südamerika. Bildungsferne Schichten gibt es in Deutschland mehr, als uns lieb sein kann. Teilhabe an der Bildung ist die einzige Möglichkeit, erfolgreiche Migrationen zu gewährleisten. Schule und Bibliothek sind die natürlichen Partner, um den Zugang zu Bildung, Wissen und Kultur für jedermann möglich zu machen. Es sei denn, wir bewerten den Kauf eines Wettscheins am Sonntag höher als den Besuch einer Bildungseinrichtung, wie sie unbestritten Öffentliche Bibliotheken sind. Es ist dringend geboten, den Zugang zu Bibliotheken in diesem Sinne auch durch Sonntagsöffnung gesetzlich anzuerkennen.

Gabriele Beger, Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

KONTRA

Dr. Jan-Pieter Barbian, Direktor der Stadtbibliothek Duisburg

Muss das sein? Können sich öffentliche Bibliotheken wirklich nur so als kundenfreundliche Kultur- und Bildungseinrichtungen profilieren? Wollen alle Kunden tatsächlich auch am Sonntag in die Bibliothek? Warum sollen nur die Bibliotheken geöffnet sein, ohne die Einbeziehung aller Geschäfte des Einzelhandels? Kann man ohne Weiteres erwarten, dass die Personal- und Finanzverwaltungen der Unterhaltsträger dabei mitspielen, von den Personalvertretungen ganz abgesehen?

Nun könnte man es sich ganz einfach machen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26. November 2014 in der Klage der Gewerkschaft Verdi und zweier evangelischer Dekanate gegen eine Verordnung des Landes Hessen aus dem Jahre 2011 entschieden, dass der Sonderstatus des Sonntags als arbeitsfreier Tag erhalten werden muss. In seinem Urteil hat das in letzter Instanz zuständige Gericht unter anderem festgeschrieben, dass die Öffnung von Bibliotheken „nicht erforderlich“ ist, um „besondere Bedürfnisse der Bevölkerung“ abzudecken. Auch das Grundgesetz ist in Artikel 140 ganz eindeutig, denn in dem aus der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 übernommenen Artikel 139 heißt es ausdrücklich: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Die damit für die Menschen in einer zivilisierten Gesellschaft postulierten Werte sollten im Rahmen des von Jürgen Habermas empfohlenen „Verfassungspatriotismus“ geachtet werden. Zumal wir uns schon an zu vielen Stellen aus wirtschaftlichem Kalkül über die Grenzen hinwegsetzen, die den Menschen zumutbar sind. So schreibt Jonathan Crary, Kunstkritiker, Essayist und Professor für moderne Kunst und Theorie an der Columbia University, in seinem lesenswerten Buch „24/7. Schlaflos im Spätkapitalismus“ (Verlag Klaus Wagenbach, Berlin 2014, S. 15): In der Gegenwart „wird die persönliche und soziale Identität so umgeformt, dass sie mit der ununterbrochenen Tätigkeit der Märkte, Informationsnetze und anderer Systeme in Einklang gebracht wird. Ein 24/7-Milieu sieht aus wie eine soziale Welt, ist aber ein nichtsoziales Modell mechanischen Funktionierens, eine Aufhebung des Lebendigen, die nicht verrät, auf wessen Kosten seine Betriebsamkeit geht.“ (Aus dem Englischen von Thomas Laugstien)

Nun sind es alles andere als unehrenhafte Absichten, die die Befürworter einer Sonntagsöffnung für öffentliche Bibliotheken bewegen. Positive Gründe lassen sich ja durchaus viele benennen: Familienfreundlichkeit, Dienstleistung für Berufstätige in ihrer Freizeit, Profilierung als Ort der Begegnung und der Kommunikation u.a.m. Wer gute Ideen hat, muss sich allerdings stets fragen lassen, wie es um deren praktische Umsetzbarkeit bestellt ist. Und dann spricht eben auch vieles gegen die Sonntagsöffnung. Zunächst ist festzustellen, dass die Anziehungskraft der öffentlichen Bibliotheken entscheidend von der Zentralität und Attraktivität der Innenstädte abhängig ist. Wir reden nämlich nicht über eine Sonntagsöffnung für alle festen Standorte, sondern nur über eine für die Zentralbibliothek in den jeweiligen Städten. Doch deren Nutzung wird definitiv bestimmt von der Öffnung der Geschäfte des Einzelhandels und der Gastronomie im unmittelbaren Umfeld der Bibliothek. Bleiben die Frequenzbringer am Sonntag geschlossen, wird man mit Sicherheit nur einen Teil der Kundschaft in die Bibliothek locken können – und in der schönen Jahreszeit noch deutlich weniger als während der Wintermonate. Das wird natürlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein: Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg oder München funktionieren anders als beispielsweise die Städte des Ruhrgebiets oder Kleinstädte in eher ländlichen Regionen, in denen am Sonntag eher eine Friedhofsruhe vorherrscht. Aber flächendeckend wird eine Sonntagsöffnung für Bibliotheken in Deutschland jedenfalls nicht funktionieren.

Genauso entscheidend ist die personelle Ausgangssituation. Auch sie ist inzwischen von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In der Regel setzen allerdings die Kämmerer enge Grenzen, wenn es darum geht, „freiwillige Leistungen“ auszuweiten oder den Stellenplan einer Bibliothek auf dem Niveau zu stabilisieren, das die Politik eigentlich beschlossen hat. Diese Aussage trifft leider nicht mehr nur auf Kommunen mit Nothaushalten zu, von denen es in Deutschland inzwischen eine sehr große Anzahl gibt. Die Folgen dieser restriktiven Personalbewirtschaftung sind bereits jetzt an vielen Stellen im Bibliotheksalltag spürbar, wirken sich bei den Öffnungszeiten und anderen Dienstleistungen negativ aus und werden sich aufgrund der Altersfluktuation in Verbindung mit der ab 2020 für die öffentlichen Haushalte verpflichtende „Schuldenbremse“ noch gravierend verschärfen. In einer solchen Lage wird es schon schwierig genug sein, die bisherigen Standards auch nur zu halten – Standards, die übrigens in keinem einzigen Bibliotheksgesetz verbindlich festgelegt worden sind. Nun aber auch noch eine zusätzliche Öffnung der Bibliotheken am Sonntag offensiv vorantreiben zu wollen, ist unabhängig von der Rechtslage und den zu erwartenden Widerständen in der Politik, bei Gewerkschaften und beim eigenen Personal seriös nicht vertretbar. Stattdessen sollten wir uns auf unsere bisherigen „Kerngeschäfte“ im Alltag einer 6-Tage-Woche konzentrieren, deren Qualität sichern, die Modernisierungen weiterentwickeln, um die Professionalität unseres Berufsstands kämpfen und auf diese Weise für unsere Kunden attraktiv bleiben. Und wem das alles noch nicht genügt, dem bieten wir ja immerhin auch noch die Onleihe an, die an sieben Tagen 24 Stunden lang geöffnet hat.

Jan-Pieter Barbian, Direktor der Stadtbibliothek Duisburg

 


Anmerkungen

1. Hessische Bedarfsgewerbeverordnung teilweise nichtig. Pressemeldung Nr. 69 des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.11.2014. http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=69 [Zugriff am 21.1.2015]