19. April 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Einstweilige Verfügung gegen Microbox
wegen unerlaubter Nutzung von Scan2Net®

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Image Access GmbH durch Einstweilige Verfügung der Firma Microbox, Bad Nauheim untersagt, weiterhin das eingetragene Warenzeichen Scan2Net® im geschäftlichen Verkehr zu benutzen.

Image Access ist einer der größten Hersteller von Großformat Scannern und hat die weltweit bekannte Scan2Net-Technologie in allen ihren Großformat Scannern implementiert. Die Scan2Net-Technologie und die Nutzung des Warenzeichens sind mehreren anderen Herstellern per Lizenzvereinbarung erlaubt, nicht jedoch der Firma Microbox.

Der Beschluss über den Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde notwendig, da Microbox trotz vorhergehender Abmahnung weiterhin das Warenzeichen der Image Access nutzte, um damit Eigenschaften ihrer Digitalkameras zu beschreiben, welche als Buchscanner unter dem Namen book2net vermarktet werden.