30. Mai 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 2 / 2023

IM FOKUS
Frauen, Leben, Freiheit! Das kurze, mutige Leben von Reyhaneh Jabbari

RECHT
Insolvenzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Wasserrecht | Umweltrecht | Verbraucherrecht

ZEITGESCHICHTE
Zum Gedenken an Fritz Bauer

BIOGRAFIEN
Vergessene Poetinnen

BILDUNG
Naturwissenschaftliche Bildung

GESCHICHTE
Résistance-Kämpferinnen

uvm

Das ZPID ist ab 2013 eine Anstalt des öffentlichen Rechts

Das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) ist seit dem 01.01.2013 eine Anstalt öffentlichen Rechts des Landes Rheinland-Pfalz. Es bleibt mit seinen Räumlichkeiten und Mitarbeiter/innen an der Universität Trier angesiedelt.

Das ZPID wurde 1972 noch unter dem Namen „Zentralstelle für Psychologische Information und Dokumentation“ (ZPID) mit Mitteln der Max-Planck-Gesellschaft an der Universität Trier gegründet. Im Jahr 1988 wurde es als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Trier institutionalisiert und ab diesem Zeitpunkt über die „Blaue Liste“ der Bund-Länder-Einrichtungen finanziert, aus der die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) hervorging. Seit 1997 ist das ZPID Gründungsmitglied der Leibniz-Gemeinschaft und wird seitdem zu jeweils 50 % durch den Bund und die Ländergemeinschaft finanziert. Es blieb jedoch weiterhin eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Trier.

Der Paragraph 91b des Grundgesetzes, nach dem der Bund keine Institutionen innerhalb von Hochschulen fördern darf, machte eine Änderung dieses status quo notwendig. Per Landesgesetz wurde das ZPID zum Jahreswechsel eine rechtlich unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts des Landes Rheinland-Pfalz. Der Verwaltungsrat der neuen Anstalt trat am 19.04.2013 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und verabschiedete die Satzung der Anstalt sowie eine Kooperationsvereinbarung zwischen ZPID und Universität Trier. Sein neuer Status ermöglicht dem ZPID größere Flexibilität in seiner strategischen Entwicklung. Seine strukturelle Anbindung und wissenschaftliche Kooperation mit der Universität Trier möchte das ZPID zum Vorteil beider Institutionen weiter fortführen.

www.zpid.de