25. April 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Stellungnahme des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V.
zum Urteil des U.S. District Court in Sachen Authors Guild vs. Google

Der Börsenverein hält es für gefährlich, dass ein weltweit agierendes Unternehmen wie Google viele Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher ohne Genehmigung der Rechteinhaber zu kommerziellen Zwecken vervielfältigen dürfen soll. Darunter auch Werke deutscher Autoren, die von den US-Bibliotheken weiter gegeben wurden. Damit wird insbesondere beim Thema Bücher die Monopolbildung von Google unterstützt, denn künftig wird jede Buchsuche über diese Suchmaschine laufen. Für die kulturelle Vielfalt ist das eine große Gefahr.  

Gleichwohl begrüßt der Börsenverein, dass das Urteil die Nutzung von Buchinhalten durch Google restriktiv handhabt und insbesondere darauf geachtet hat, dass keine kaufersetzenden Handlungen möglich sind und keine Werbung mit der Anzeige von Buchausschnitten verbunden wird.  

Das am 14.11.2013 in den USA gefällte Urteil im Rechtsstreit zwischen der amerikanischen Autorenvereinigung und Google ändert nichts daran, dass das u.a. vom Börsenverein bekämpfte sogenannte Google Book Settlement als rechtswidrig untersagt bleibt. Google ist es deshalb auch in den USA weiterhin verboten, ganze Bücher oder längere Ausschnitte aus Büchern ohne Genehmigung der Autoren bzw. Verlage im Internet zugänglich zu machen. Die jetzige Entscheidung, gegen die die Authors Guild Rechtsmittel eingelegen will und die deshalb nicht rechtskräftig wird, betrifft primär die Nutzung kurzer Buchausschnitte in Form der Anzeige von „Snippets“. Auch hinsichtlich der Anzeige dieser Snippets wurden Google enge Grenzen gesetzt, so dass z.B. Gedichtbände und Lexika grundsätzlich nicht ausschnittweise angezeigt werden können.