2. Juni 2023
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Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 2 / 2023

IM FOKUS
Frauen, Leben, Freiheit! Das kurze, mutige Leben von Reyhaneh Jabbari

RECHT
Insolvenzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Wasserrecht | Umweltrecht | Verbraucherrecht

ZEITGESCHICHTE
Zum Gedenken an Fritz Bauer

BIOGRAFIEN
Vergessene Poetinnen

BILDUNG
Naturwissenschaftliche Bildung

GESCHICHTE
Résistance-Kämpferinnen

uvm

Koalition will Zugang zu E-Medien erleichtern

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt den Beschluss der Koalitionsparteien
zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books und Hörbücher

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt die auf der Klausurtagung der Fraktionsspitzen der Koalitionsparteien in Königswinter beschlossene Vereinbarung, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für gedruckte Medien künftig auch für E-Medien anzuwenden.  Nach Ansicht des Verbandes erkennen die Koalitionsparteien mit der steuerlichen Gleichstellung von E-Books, E-Paper und Hörbüchern die besondere Rolle der E-Medien im digitalen Zeitalter an. Der Verband wertet dies als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern.

Für Hörbücher lässt die Europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eine Angleichung bereits zu, für E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien müsse sich Deutschland allerdings zuerst auf europäischer Ebene für eine Ausnahme einsetzen.

Der geltende, ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und jetzt auch E-Medien dient dem Zweck, den Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am kulturellen Leben zu erleichtern. Für Bibliotheken würde diese Maßnahme den Medienetat deutlich entlasten.

„Die steuerliche Gleichstellung ist ein wichtiger Schritt in der Frage der rechtlichen Gleichstellung von E-Medien und gedruckten Büchern“, so Verbandsvorsitzender Dr. Frank Simon-Ritz am Rande einer Zusammenkunft der Direktoren der wissenschaftlichen Bibliotheken in Berlin. „Denn Bibliotheken benötigen das Recht, alle E-Medien verleihen zu können. Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken bzw. Büchern müssen auch für nicht-körperliche Werke gelten“, so Simon-Ritz weiter. Dieses Thema verfolgt der dbv intensiv mit der Kampagne „E-Medien in der Bibliothek - mein gutes Recht!“.

http://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen/e-medien-in-der-bibliothek.html