2. Juni 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 2 / 2023

IM FOKUS
Frauen, Leben, Freiheit! Das kurze, mutige Leben von Reyhaneh Jabbari

RECHT
Insolvenzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Wasserrecht | Umweltrecht | Verbraucherrecht

ZEITGESCHICHTE
Zum Gedenken an Fritz Bauer

BIOGRAFIEN
Vergessene Poetinnen

BILDUNG
Naturwissenschaftliche Bildung

GESCHICHTE
Résistance-Kämpferinnen

uvm

Rechtskräftiges Urteil:
Gebrauchtverkauf von E-Books bleibt untersagt

Weiterverkauf heruntergeladener E-Books und Hörbücher darf per AGB verboten werden

Ein wichtiges Urteil für die gesamte Buchbranche ist jetzt rechtskräftig: Im Mai 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigt, dass Anbieter von E-Book- und Hörbuch-Downloads einen Weiterverkauf der Dateien untersagen dürfen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der eine entsprechende Regelung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert hat. Gegen die Entscheidung des OLG Hamm, die Revision beim Bundesgerichtshof nicht zuzulassen, hatte die Verbraucherzentrale zunächst Beschwerde eingelegt. Nun hat sie diese aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht zurückgenommen, wodurch das Urteil rechtskräftig wird. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte das Verfahren auf Seiten des Online-Händlers begleitet.

„Das nun rechtskräftige Urteil ist ein wichtiges, positives Signal“, sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Die Entstehung eines ,Gebrauchtmarkts‘ für E-Books und Hörbücher kann weder im Sinne der Autoren, Verlage und Händler noch der Kunden sein. Im Gegensatz zu gedruckten Büchern können digitale Bücher praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, zudem nutzen sie sich nicht ab. Welchen Grund gäbe es, das Original zu kaufen, wenn es eine riesige Auswahl identischer, aber günstigerer Kopien gibt? Der Primärmarkt für digitale Inhalte würde komplett zusammenbrechen. Für Verlage wäre es unmöglich, digitale Buchinhalte gut und kostengünstig für den Leser anzubieten, die Autoren angemessen zu vergüten und gemeinsam mit dem Handel weiter an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten.“