6. Juni 2023
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 2 / 2023

IM FOKUS
Frauen, Leben, Freiheit! Das kurze, mutige Leben von Reyhaneh Jabbari

RECHT
Insolvenzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Wasserrecht | Umweltrecht | Verbraucherrecht

ZEITGESCHICHTE
Zum Gedenken an Fritz Bauer

BIOGRAFIEN
Vergessene Poetinnen

BILDUNG
Naturwissenschaftliche Bildung

GESCHICHTE
Résistance-Kämpferinnen

uvm

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt EuGH Urteil
zu digitalen Leseplätzen

Berlin/Luxemburg - Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu digitalen Leseplätzen wurde beim Deutschen Bibliotheksverband mit Zufriedenheit aufgenommen. Der EuGH hat den Bibliotheken bestätigt, dass sie ihre Bücher digitalisieren dürfen, um sie an Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek anzuzeigen. Strittig war vor Gericht insbesondere, ob Angebote von Verlagen, die elektronischen Fassungen der Bücher zu lizenzieren, dieses Recht hindern würden. Hier hat der EuGH die Bibliotheken in ihrer Auffassung bestätigt und geurteilt, dass einseitige Angebote von Verlagen nicht ausreichen, um die Digitalisierung zu verhindern.

Etwas unklarer war der EuGH allerdings bei der Frage, ob aus den digitalisierten Büchern im gleichen Umfang kopiert und abgespeichert werden darf wie aus den analogen Originalen. „Hier hat der Gerichtshof vor allen Dingen festgestellt, dass der nationale Gesetzgeber – in unserem Fall also Deutschland – Regelungen erlassen darf, die auch das Ausdrucken und Abspeichern erlauben”, erläuterte gestern Oliver Hinte, der Vorsitzende der Rechtskommission des Bibliotheksverbandes. „Nach meinem Eindruck hat der deutsche Gesetzgeber diese Möglichkeit tatsächlich bereits genutzt. Das Ausdrucken und Abspeichern - im gleichen klar begrenzten Umfang wie bei den gedruckten Büchern - wäre also auch bei den Leseplatz-Kopien erlaubt. Ob das tatsächlich so ist, wird nun der Bundesgerichtshof entscheiden müssen, der das Urteil des EuGHs umzusetzen hat.”

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) sind ca. 2.100 Bibliotheken aller Sparten und Größenklassen Deutschlands zusammengeschlossen. Der gemeinnützige Verein dient seit 65 Jahren der Förderung des Bibliothekswesens und der Kooperation aller Bibliotheken. Sein Anliegen ist es, die Wirkung der Bibliotheken in Kultur und Bildung sichtbar zu machen und ihre Rolle in der Gesellschaft zu stärken. Zu den Aufgaben des dbv gehören auch die Förderung des Buches und des Lesens als unentbehrliche Grundlage für Wissenschaft und Information sowie die Förderung des Einsatzes zeitgemäßer Informationstechnologien.

Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Maiken Hagemeister
Pressesprecherin und Leitung Kommunikation
Tel.: 0 30/644 98 99 25
E-Mail: hagemeister@bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksportal.de