9. Juni 2023
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Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 3 / 2023

RECHT
Klimaschutzrecht | Umweltrechtsschutz | Bürgerliches Recht | Erbrecht

LANDESKUNDE
China | Russland | Indonesien

KUNST
Klaus Philipp.
Der Maler und seine Pferde

ZEITGESCHICHTE
JENA-PARADIES.
Die letzte Reise des Matthias Domaschk

KUNSTGEWERBE
Orientalischer Schmuck

NATURWISSENSCHAFTEN
Darwins Theorie zur Partnerwahl

BETRIEBSWIRTSCHAFT
Green Management

uvm

Bundesweiter Vorlesetag am 21. November 2014

Stiftung Lesen und Börsenverein des Deutschen Buchhandels
rufen Buchhandlungen zur Teilnahme auf

Er gilt als das größte Vorlesefest Deutschlands und stellt Jahr für Jahr neue Teilnehmerrekorde auf: Der Bundesweite Vorlesetag, eine Initiative der Wochenzeitung DIE ZEIT, der Stiftung Lesen und der Deutsche Bahn Stiftung, findet am 21. November bereits zum elften Mal statt. Die Stiftung Lesen und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels möchten im Rahmen ihrer langjährigen Partnerschaft in diesem Jahr noch mehr Buchhandlungen dazu motivieren, sich am Bundesweiten Vorlesetag zu beteiligen. Ob Vorlesestunden für Kita- oder Schülergruppen, öffentlichen Lesungen oder Themennachmittage:  Buchhändlerinnen und Buchhändler können mit Veranstaltungen am Bundesweiten Vorlesetag ihre Buchhandlung als lebendigen Ort des Lesens präsentieren. Die Vorleseaktionen sind nach Registrierung in der Veranstaltungssuche unter www.vorlesetag.de abrufbar.

Die Vorlesestudien der Stiftung Lesen zeigen: Kinder, denen schon früh und vor allem regelmäßig vorgelesen wird, fällt das Lesenlernen leichter. Sie haben in vielen Fächern im Schnitt bessere Schulnoten und damit bessere Voraussetzungen für das spätere Leben. Vor diesem Hintergrund will der Bundesweite Vorlesetag ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für das Lesen setzen und Freude am Lesen wecken. So sollen langfristig Lesekompetenz gefördert und Bildungschancen eröffnet werden.

Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, erklärt: „Vorlesen ist die beste Bildungsinvestition. Mit dem Bundesweiten Vorlesetag wollen wir auf die Bedeutung des Vorlesens aufmerksam machen und möglichst viele Menschen dafür begeistern. Experte und zentrale Anlaufstelle, wenn es um das Lesen und gute Geschichten geht, ist der Buchhandel. Deswegen rufen wir alle Buchhändlerinnen und Buchhändler dazu auf, sich für den 11. Bundesweiten Vorlesetag anzumelden und so Kindern Lesefreude zu vermitteln!“

Dr. Kyra Dreher, Geschäftsführerin des Sortimenter-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen Buchhandels: „Der Bundesweite Vorlesetag bietet Buchhandlungen vielfältige Gelegenheiten für spannende Vorlese-Aktionen. Buchhändlerinnen und Buchhändler können selbst vorlesen, Kunden dazu einladen oder eine Kooperation mit einem Partner vor Ort eingehen. Dank des offenen Formates kann das Vorlesen individuell inszeniert werden.“

Buchhandlungen können sich ab sofort mit ihrer Aktion unter www.vorlesetag.de/mach-mit/anmeldung registrieren. Die Anmeldung erfolgt im Bereich „Einzelvorleser“, im Feld „Zusatz (Funktion, Amt, Stichwort)“ ist das Stichwort „Unsere Buchhandlung liest!“ einzugeben. Das Team des Sortimenter-Ausschusses im Börsenverein stellt zudem Plakate und einen Veranstaltungsleitfaden zur Verfügung. Bestellungen sind über ein Fax-Formular oder bei Birgit Koch, Tel.: 069 1306-511, E-Mail: koch@boev.de möglich.