20. April 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Deutscher Bibliotheksverband fordert rechtliche Sicherung der E-Book Ausleihe für öffentliche Bibliotheken

Im Rahmen einer Veranstaltung mit Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 25. Februar in der Amerika-Gedenkbibliothek der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) hat der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) seine Position zum Verleih von E-Books  in Öffentlichen Bibliotheken bekräftigt. Der Verband erinnert daran, dass dieses drängende Thema mit dem Koalitionsvertrag im Jahr 2013 auf die bundespolitische Agenda gesetzt wurde. Der dbv fordert die Bundesregierung auf, jetzt eine eindeutige Regelung für ein faires Lizenzmodell und eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechts vorzunehmen, um Bibliotheken das prinzipielle Recht zu gewähren, aus allen am Markt verfügbaren E-Books eine professionelle Auswahl zu treffen und für den Verleih zu lizenzieren.

Dies ist momentan nur begrenzt möglich. Die Weigerung einiger großer Verlagsgruppen, ihre E-Book-Angebote für Bibliotheken zu lizenzieren, wirkt sich auf die Aufgabe öffentlicher Bibliotheken, umfassende Kultur- und Informationsdienstleistungen sowie qualitätsvolle Auswahl für alle Bürgerinnen und Bürger anzubieten, empfindlich aus. Die dbv-Vertreter diskutierten mit den Ausschussmitgliedern den Vorschlag des Verbandes, den Verleih von E-Books dem gedruckter Bücher rechtlich gleichzustellen. Im Hinblick auf die Vergütung von Autoren und Verlagen schlägt der Verband seit Langem vor, die Zahlung der sog. Bibliothekstantieme auf den Verleih von E-Books auszudehnen.

„Anders als bei physischen Medien, haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts kein Recht auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien“, so der Verbandsvorsitzende Dr. Frank Simon-Ritz. „Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken bzw. Büchern sollten daher auch auf nicht-körperliche Werke ausgeweitet werden.“

Der dbv wies darauf hin, dass Bibliotheken als meistgenutzte Bildungseinrichtungen neben der Medienausleihe viele andere Dienstleistungen anbieten, die die Bevölkerung vor Ort nutzen kann Diese Angebote müssen kontinuierlich an die Bedürfnisse und Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden. Hier ist u.a. die Entwicklung der Ganztagsschulen ein wichtiger Aspekt. Die Bevölkerung erwartet zu Recht, nicht nur Museen und Theater sondern auch Bibliotheken am Sonntag besuchen zu können. Die geltenden rechtlichen Bestimmungen ermöglichen dies jedoch nur für wissenschaftliche „Präsenzbibliotheken“.

Das dbv-Vorstandsmitglied Barbara Lison: „Die Lebensumstände haben sich verändert, Bibliotheken wollen und sollen auch den Bedürfnissen Alleinerziehender und beruflich stark beanspruchter Menschen gerecht werden. Das ist unser öffentlicher Auftrag. Bislang wird durch die Bestimmungen des Bundesarbeitszeitgesetzes jedoch verhindert, dass auch öffentliche Bibliotheken an Sonntagen ihre Türen öffnen.“

„Der Ausschuss hat die Einladung des dbv sehr gerne angenommen und wird seine Vorschläge in den kommenden Monaten eingehend prüfen“, so der Ausschussvorsitzende Siegmund Ehrmann (SPD) im Anschluss an die Veranstaltung.

http://www.bibliotheksverband.de