28. März 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Börsenverein: Schwarzer Tag für Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen

Börsenverein kritisiert Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Streit um § 52b UrhG
zwischen Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt und dem Verlag Eugen Ulmer KG

Mit scharfer Kritik hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels auf eine gestern ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs reagiert. Das Gericht hat es Bibliotheken erlaubt, ihren Bestand uneingeschränkt zu digitalisieren, damit sich ihre Nutzer die Bücher auf USB-Sticks kopieren oder ausdrucken können. Auf bestehende Lizensierungsangebote soll es ebenso wenig ankommen, wie auf die daraus entstehenden Schäden der Wissenschaftsverlage. "Das ist ein schwarzer Tag für Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen. Wenn die Hauptzielgruppen wissenschaftlicher Werke – nicht nur von Lehrbüchern – sich gratis an den Download-Stationen der Bibliotheken versorgen, dann gibt es keine wirtschaftliche Basis mehr dafür, dass künftig solche Werke überhaupt noch entstehen können" sagte der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Gerhard-Jürgen Hogrefe. "Ich befürchte, wir sind auf dem Weg dahin, dass es in einigen Jahren an den Bibliotheksterminals gar nichts mehr zu kopieren gibt."

Der Börsenverein will nun die Begründung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten, um gemeinsam mit dem Verlag Eugen Ulmer zu prüfen, ob gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Für die Verlage kommt diese Auslegung des Urheberrechtsgesetzes einer vollständigen Enteignung gleich. Nach dem Wortlaut von § 52b ist zwar vorgesehen, dass die Bibliotheken für ihre Nutzungen eine angemessene Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft zahlen. Aufgrund einer anderen Entscheidung des Bundesgerichtshofs erhalten Verlage bis auf weiteres jedoch keine Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort mehr. Für derart weit reichende Eigentumseingriffe hätte es zumindest einer gesetzlichen Grundlage bedurft.

"Die Wettbewerbsfähigkeit einer Wissensgesellschaft entscheidet sich nicht nur am Abschneiden bei PISA. Ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Angebot an Lehr- und Schulbüchern ist essentiell", sagt Heinrich Riethmüller, Vorsteher des Börsenvereins. "Die Bundesregierung muss nun erklären, ob sie die Zukunft der universitären Lehre in Deutschland in immer weitergehenden Urheberrechtsschranken sieht, die keinen Raum für eine Vielfalt an hochwertigen Lehrmedien mehr lassen. Zudem möchten wir wissen, ob und mit welchen Maßnahmen das bewährte Instrument gemeinsamer Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlagen politisch geschützt werden soll."