1. Juni 2023
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Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 2 / 2023

IM FOKUS
Frauen, Leben, Freiheit! Das kurze, mutige Leben von Reyhaneh Jabbari

RECHT
Insolvenzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Wasserrecht | Umweltrecht | Verbraucherrecht

ZEITGESCHICHTE
Zum Gedenken an Fritz Bauer

BIOGRAFIEN
Vergessene Poetinnen

BILDUNG
Naturwissenschaftliche Bildung

GESCHICHTE
Résistance-Kämpferinnen

uvm

Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen würde deutschen IT-Mittelstand gefährden

Ausweitung der Umsatzsteuer-Privilegien für öffentliche Unternehmen geplant

Die im Bundestag diskutierte Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen würde private IT-Dienstleister stark benachteiligen und wird daher von dem Digitalverband Bitkom abgelehnt. Der Entwurf für eine Änderung im sogenannten Protokollerklärungsumsetzungsgesetz (BT-Drs. 18/4902) sieht vor, dass kommunale Unternehmen künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Dies hätte zur Folge, dass sie einen Preisvorteil von 19 Prozent gegenüber privatwirtschaftlichen IT-Dienstleistern hätten. Damit würde die Wettbewerbsfähigkeit privater Anbieter stark eingeschränkt. „Das Gesetz würde dazu führen, dass IT-Mittelständler massiv Aufträge verlieren und teilweise sogar in ihrer Existenz bedroht werden“, sagt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer. „Somit würde die Innovationskraft der digitalen Wirtschaft, die die Politik nach eigenem Bekunden eigentlich stärken will, mittelbar deutlich geschwächt.“

Bei hoheitlichen Tätigkeiten – zum Beispiel Aufgaben, die der kommunalen Daseinsvorsorge dienen – müssen kommunale Unternehmen schon jetzt keine Umsatzsteuer abführen. Was als hoheitliche Tätigkeit gilt, soll mit dem vorliegenden Entwurf genauer definiert werden. Dabei werden die steuerlichen Privilegien der öffentlichen Hand aus Sicht des Bitkom aber so weit ausgedehnt, dass Wettbewerbsverzerrungen programmiert sind.

Betroffen wären vor allem private Betreiber von Rechenzentren und Callcentern sowie Anbieter von IT-Dienstleistungen und IT-Beratung. Darunter befinden sich neben einigen großen Unternehmen auch viele kleine und zumeist mittelständische Betriebe, die besonders stark auf das Geschäft mit regionalen öffentlichen Auftraggebern angewiesen sind. Zugleich treiben diese Unternehmen wichtige Innovationen für die Verwaltungsmodernisierung voran. „Wenn diese Unternehmen vom Markt gedrängt werden, leidet darunter mittelfristig auch die öffentliche Hand“, so Rohleder.

Eine ausführliche Stellungnahme des Bitkom ist unter folgendem Link verfügbar:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Stellungnahme-zur-Umsatz-shy-steuerbefreiung-für-kommunale-Unternehmen.html