29. März 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Gesetz „Stiftung Technische Informationsbibliothek (TIB)“ einstimmig im Niedersächsischen Landtag beschlossen

Der Niedersächsische Landtag verabschiedete am Dienstag, 14. Juli 2015, einstimmig das Gesetz „Stiftung Technische Informationsbibliothek (TIB)“. Damit steht der Verselbstständigung der TIB in eine Stiftung des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2016 nichts mehr im Wege.

Mit dem Gesetz wird die TIB in die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Niedersachsen überführt. Damit erhält sie die für ihre Weiterentwicklung als Deutsche Zentrale Fachbibliothek für Technik und Naturwissenschaften notwendige Autonomie und Gestaltungsfreiheit. Die Forderung nach einer selbstständigen Rechtsform der TIB gibt es bereits seit 2011 – als ein Ergebnis der Evaluierung, der sich die Bibliothek als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft alle sieben Jahre stellen muss.

Das Gesetz sieht auch vor, die Universitätsbibliothek Hannover in die Stiftung zu integrieren, so dass die bestehenden effizienten Strukturen bei der lokalen Literatur- und Informationsversorgung der Leibniz Universität Hannover erhalten bleiben werden. Diese Aufgaben nehmen beide Bibliotheken bereits seit 1959 gemeinsam wahr. Sie sind eng aufeinander abgestimmt und organisatorisch verzahnt. Diese über Jahrzehnte gewachsenen Synergien würde eine formale Trennung aufheben. Deshalb wurde die Idee geboren, nicht nur die TIB, sondern TIB und UB zusammen in eine Stiftung des öffentlichen Rechts zu überführen.

„Am Ende des langwierigen Gesamtprozesses wird eine große, leistungsstarke und innovative Bibliothek stehen. Eine Bibliothek, die den zukünftigen Anforderungen ihrer Kunden und Nutzer sicher gewachsen sein wird, da sie auch auf Basis eigener Forschung und Entwicklung die Bereitstellung nachhaltiger digitaler Informationsdienste gewährleisten kann“, sagt Uwe Rosemann, Direktor der TIB.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Dann ist die TIB eine rechtlich selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Ab diesem Zeitpunkt wird die TIB in ihrem Namen die Zusatzbezeichnung „Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften und Universitätsbibliothek“ tragen.