28. März 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Der Bildung und Wissenschaft irritierende Unsinn geht einfach weiter

Zum Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen nach § 52a UrhG an öffentlichen Hochschulen

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ kritisiert, dass die Anwendung des derzeit geltenden Wissenschaftsurheberrechts immer undurchschaubarer und immer unbrauchbarer — man ist versucht zu sagen, auch immer grotesker und satireverdächtiger wird.

Aktuelles Beispiel ist die nun anstehende Umsetzung des zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) als Vertreter der Länder und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG-Wort) ausgehandelten Rahmenvertrags zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG, hier veröffentlicht. [Ein entsprechender Rahmenvertrag ist wohl auch schon für Nutzungen nach § 52b UrhG zwischen der KMK und der VG Wort und der VG Bild-Kunst vereinbart. Er ist aber (mit Datum 10.10.2016) noch nicht veröffentlicht.]

http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0216.html