7. Juni 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 3 / 2023

RECHT
Klimaschutzrecht | Umweltrechtsschutz | Bürgerliches Recht | Erbrecht

LANDESKUNDE
China | Russland | Indonesien

KUNST
Klaus Philipp.
Der Maler und seine Pferde

ZEITGESCHICHTE
JENA-PARADIES.
Die letzte Reise des Matthias Domaschk

KUNSTGEWERBE
Orientalischer Schmuck

NATURWISSENSCHAFTEN
Darwins Theorie zur Partnerwahl

BETRIEBSWIRTSCHAFT
Green Management

uvm

„Unverhältnismäßig und realitätsfremd“

German U15 lehnt den Rahmenvertrag für die Verwendung von Schriftwerken
für Lehre und Forschung an Hochschulen zwischen KMK und VG WORT ab

Der Rahmenvertrag regelt die Abrechnung von Nutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke in Lehre und Forschung neu: Die entsprechenden Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft WORT wurden bisher pauschal von den Bundesländern vorgenommen. Ab Januar 2017 sollen die Hochschulen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Schriftwerke in Lehre und Forschung im Einzelnen erfassen, der VG WORT diese Nutzungsdaten melden und eine entsprechende Vergütung bezahlen. Diese Neuregelung erschwert insbesondere die Bereitstellung digitaler Semesterapparate massiv. Bücher, Artikel etc. können den Studierenden nur noch dann zur Verfügung gestellt werden, wenn jeder Text (und jeder Textauszug) einzeln gemeldet und abgerechnet wird.

https://idw-online.de/de/news662174