28. März 2024
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Rahmenvertrag für Vergütung im Hochschulbereich nach § 52a UrhG erst einmal ausgesetzt

Ein Riesen(zwischen)erfolg und eine Belohnung für den Widerstand der Hochschulen und der Hochschulpolitik gegen den hyperbürokratischen und inakzeptablen Rahmenvertrag zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Das sollte Mut für den Kampf um die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) machen, die derzeit im Clinch zwischen CDU und SPD ausgesetzt oder sogar zerrieben zu werden droht. Ob KMK und VG-Wort, ergänzt jetzt um die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die sich von Beginn an gegen diesen Rahmenvertrag ausgesprochen hatte, sich bis zum Herbst 2017 wirklich von dem Implementierungswahn einer Erfassung und Meldung und dann Abrechnung einer jeden einzelnen Nutzung nach § 52a UrhG werden lösen können?

http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0516.html