5. Juni 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 2 / 2023

IM FOKUS
Frauen, Leben, Freiheit! Das kurze, mutige Leben von Reyhaneh Jabbari

RECHT
Insolvenzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Wasserrecht | Umweltrecht | Verbraucherrecht

ZEITGESCHICHTE
Zum Gedenken an Fritz Bauer

BIOGRAFIEN
Vergessene Poetinnen

BILDUNG
Naturwissenschaftliche Bildung

GESCHICHTE
Résistance-Kämpferinnen

uvm

§ 52b UrhG bald auf dem richterlichen Prüfstein

Berlin - Am 13. Mai 2009 wird vor dem Landgericht Frankfurt am Main die erste mündliche Verhandlung zum Antrag auf Einstweilige Verfügung des Verlags Eugen Ulmer KG gegen die TU Darmstadt in der Sache Urheberrechtsverletzung stattfinden. Gegenstand ist die Anwendung des neuen § 52b UrhG durch die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt.

Die ULB Darmstadt bietet ihren wissenschaftlichen Nutzerinnen und Nutzern aus ihrem Buchbestand von ihr digitalisierte Studien- und Lehrbücher, u.a. auch aus dem Ulmer Verlag, zum Zwecke der Ansicht an elektronischen Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek an. Sie gestattet dabei stets nur so viele gleichzeitige Zugriffe auf ein Werk, wie sie davon Printexemplare im Bestand hat. Die Nutzer können sich auch teilweise davon Kopien für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch unter Beachtung des § 53 UrhG herstellen. Der Ulmer Verlag hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und vertritt dabei die Rechtsauffassung, dass vor jeder Digitalisierung die ausdrückliche Zustimmung beim Verlag erbeten werden muss und das Kopierrecht generell nicht durch § 52b legitimiert ist. Die rechtsverbindliche Klärung derart gravierend unterschiedlicher Auslegungen zu § 52b UrhG ist von genereller Bedeutung für alle Bibliotheken an Hochschulen.

Das Recht auf freie Benutzung vorhandener wissenschaftlicher Quellen und das Recht der Kopie zum persönlichen Gebrauch sind elementare Voraussetzungen des wissenschaftlichen Arbeitens, um neues Wissen zu schaffen. Daran darf sich auch im digitalen Umfeld nichts ändern.

Ziel der TU Darmstadt ist es deshalb, Rechtssicherheit für das Handeln ihrer und aller Bibliotheken in Deutschland herzustellen. Die Anwendung des § 52b UrhG setzt bibliotheksseitig wesentliche Investitionen voraus.

Diese bedürfen einer verlässlichen Rechtsgrundlage. Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. hat deshalb dem Präsidium der TU Darmstadt seine Unterstützung bei der sachlichen Klärung ausdrücklich zugesagt.

Kontakt:
Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Prof. Dr. Gabriele Beger, Vorsitzende, Tel: 040/428 38 22 11
Barbara Schleihagen, Geschäftsführerin, Tel.: 0 30/644 98 99 12
E-Mail: dbv@bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksportal.de