12. Februar 2025
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Essentials

In der Ausgabe 10-2024/1-2025 (Dez. 2024/Jan. 2025) lesen Sie u.a.:

  • Open Investing in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Forschungsdaten gemeinsam gestalten: das Stabi Lab in Berlin
  • Die EU-KI-Verordnung: wegweisende Regeln für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz
  • Ein Balanceakt: ethisches Dilemma der KI in der Hochschulbildung
  • Ungenutztes Potenzial oder riskanter Trend? Verdeckte KI-Nutzung in wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • Warum die Indizierung von zurückgezogenen Publikationen zum Problem wird
  • Klassische Medien auf dem Abstellgleis bei Jugendlichen
  • Warum Gen Z kaum noch Bücher liest
  • Zwischen Sichtbarkeit und Bedeutung: die Rolle der digitalen Kuratierung bei OpenScience während der Pandemie
  • USA: Wissenschaftliche Bibliothekare organisieren sich gegen drohende Kürzungen und den Abbau öffentlicher Bildung unter der kommenden Trump-Administration
  • Makerspaces: kreative Lernräume in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Wie KI antike Texte lesbar macht
  • Fachzeitschriften von Massenrücktritten der Redaktionen betroffen
u.v.m.
  fachbuchjournal

Sachstand zur Reform des Urheberrechtsgesetzes

Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes

Am 12.05.2017 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum UrhWissG abgegeben. Der dbv begrüßt die tellungnahme sehr, im Wesentlichen sind die Regulierungen des Regierungsentwurfs unverändert bestätigt worden.

Die Ergebnisse umfassen u.a.:

  • Nicht nur 15, sondern 25 % eines Werkes sollen in digitale Semesterapparate eingestellt werden können. So war es auch schon im Referentenentwurf vom Februar vorgeschlagen worden.
  • Bezüglich „vollständiger“ Anzeige von Zeitungs- und Zeitschriftenbeiträgen im Semesterapparat soll nach Auffassung des Bundesrates der Gesetzestext konkretisiert werden.
  • Text- und Datamining soll prinzipiell auch für kommerzielle Zwecke möglich sein. Im Regierungsentwurf ist die Nutzung auf nicht-kommerzielle Zwecke beschränkt. Das könnte u.a. bei Drittmittelforschung und Privatuniversitäten zu schwierigen Grauzonen führen.
  • Die Stellungnahme enthält einen Hinweis auf ein mögliches Missbrauchspotenzial bei der nach dem Regierungsentwurf erlaubten Anschlusskopie (also etwa Download oder Ausdruck) von bis zu 10 % der Werke an elektronischen Leseplätzen. Hier geht es dem Bundesrat insbesondere um die Gefahr der Kumulierung von Teilen zu einem gesamten Werk.
  • Die Betreiberabgabe (§ 54 c UrhG) soll nach den Vorstellungen des Bundesrats auch auf Scanner ausgedehnt werden.
  • Bedenken von Ausschüssen gegen die Pauschalvergütung (u.a. bei den elektronischen Semesterapparaten) wurden vom Bundesrat nicht angenommen.

In der Gesamtsicht zieht der dbv eine positive Bilanz für Bibliotheksservices. Voraussichtlich bis zum 17.05.2017 hat die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor der Bundestag das Gesetz vermutlich am 18.05. in 1. Lesung behandelt. Ende Mai finden im Bundestag Anhörungen statt. Der dbv hofft, das s das Gesetz in 2. und 3. Lesung am 29.06.2017, also vor den danach beginnenden Parlamentsferien und damit vor Ende der Legislaturperiode, verabschiedet wird.

http://www.bibliotheksverband.de