23. April 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Der elektronische Lesesaal gemäß § 52b UrhG

Juristische Aspekte und Auswirkungen auf das Systemdesign
zur Reduzierung von Rechtsrisiken - Motivation aus Sicht der Bibliotheken

Der erste Prozess, der das Thema „Elektronischer Lesesaal“ berührte, fand am 13.05.2009 vor dem Landesgericht Frankfurt statt. Das Urteil ist in einigen Aspekten klar und deutlich, in anderen Aspekten wurde es von beiden Parteien unterschiedlich interpretiert. Klare Handlungsanweisungen für das Betreiben von elektronischen Lesesälen lassen sich aus dem Urteil, welches unter dem Vorbehalt der Revision steht, nicht herleiten.  

ImageWare Components, das Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme, die bundesweit agierende Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüferkanzlei DHPG und die Universitätsbibliothek Greifswald als Pilotanwender haben sich seit mehr als einem Jahr mit den juristischen Anforderungen des § 52 UrhG und dessen technischer Umsetzung beschäftigt. Die Ergebnisse wird am 27. August 2009 zusammengefasst in einem Seminar an der USB Köln vorstellen.  

Das Seminar umfasst die rechtlichen Anforderungen, die technisch-organisatorische Lösung sowie Kontrollpunkte, mit denen Anwender die korrekte Umsetzung nach § 52b in der Praxis nachweisen können. Da das Urheberrecht einige Interpretationsspielräume aufweist, wird insbesondere auf diejenigen Aspekte eingegangen, die gemäß Gesetz zulässig bzw. unzulässig sind. Ziel des Seminars ist es, den Interpretations- bzw. Anwendungsspielraum so einzugrenzen, dass die gegebenen Möglichkeiten einer Umsetzung eines elektronischen Lesesaals transparent werden.

Weitere Informationen bei:
Anke Juliane Teiwes
Telefon: +49 (0) 228 / 969 85 – 58
E-Mail: teiwes@imageware.de