30. November 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 8/2023 (November 2023) lesen Sie u.a.:

  • Einen KI-basierten Bibliotheks-Chatbot mit der ChatGPT-API selbst entwickeln
  • Wie haben sich die Forschungsschwer­punkte der Biblio­theks- und Infor­ma­tions­wissenschaft
    im 21. Jahrhundert gewandelt?
  • Öffentliche Bibliotheken als wichtige
    Bildungs- und Lernorte in Deutschland
    abseits von schulischen Angeboten
  • Homeoffice bleibt bei Bibliotheks­mit­ar­bei­ten­den auch nach der Pandemie beliebt
  • Abflauender Corona-Effekt: Zurück zu alten Mediennutzungsmustern und Ende des Streaming-Booms
  • Untersuchungen zum Einfluss sozialer Medien auf politische Wahlen
  • Studie zu Jugendlichen:
    Geringe Aufmerksamkeit und
    wenig informationsorientiert
  • KI zur Unterstützung von Peer Review?
  • Studie: Heutige Forschungslandschaft in England ist unfair, wenig motivierend und fördert fragwürdige Forschungspraktiken
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 5 / 2023

BUCHWISSEN­SCHAFTEN
Illustrierte Bücher. Grassi Museum

LANDESKUNDE
Pakistan | Indien | China

BETRIEBS­WIRTSCHAFT
Führung

BIOGRAFIEN
Starke Frauen

RELIGION | PHILOSOPHIE
Konfuzius, Sokrates, Epiktet, Montaigne, Pascal

RECHT
Insolvenzrecht | Steuerrecht | Immissionsschutzrecht | Erbrecht

uvm

E-Books: EU macht Weg frei für steuerliche Gleichbehandlung

Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU hat sich heute einstimmig für die steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books ausgesprochen. Dieser Schritt ist entscheidend dafür, dass Mitgliedsstaaten künftig den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Buchangebote einführen können. In Deutschland würde sich der Steuersatz bei E-Books und anderen digitalen Medien wie etwa Hörbuch-Downloads dann von 19 Prozent auf 7 Prozent wie bei gedruckten Büchern reduzieren.

„Mit der heutigen Entscheidung ist der Weg für eine steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books endlich frei. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigen damit eine lange bestehende, unverständliche Ungleichbehandlung. Bücher sind Kulturgüter und decken das Grundbedürfnis an Bildung und Wissen – ob analog oder digital. Die Entscheidung kann der Weiterentwicklung digitaler Buchangebote neuen Schwung verleihen und unterstützt Verlage dabei,  gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Somit fördert die Entscheidung auch maßgeblich die Qualität und Vielfalt auf dem Buchmarkt“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Die EU-Kommission hatte die steuerliche Gleichstellung bereits im Dezember 2016 vorgeschlagen. Im Juni 2017 hatte sich auch das Europäische Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Bisher war aber die erforderliche einstimmige Zustimmung im Rat Wirtschaft und Finanzen nicht zustande gekommen. Nach der Entscheidung der Finanzminister wird nun die Mehrwertsteuersystemrichtlinie entsprechend geändert. Wenn diese Änderung in Kraft getreten ist, kann der nationale Gesetzgeber den Anwendungsbereich des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Verlagserzeugnisse erweitern. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag explizit für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgesprochen.