29. März 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bitkom hält EU-Urheberrichtlinie für nicht entscheidungsreif

Rohleder: „Die Urheberrechtsreform der EU gefährdet Innovationen“

Die Verhandlungen über eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie stehen vor dem Abschluss. Zum voraussichtlich letzten Mal berät sich am 13.12.2018 der Trilog aus Kommission, Parlament und Ministerrat zur Urheberrechtsreform. Trotz der intensiven Verhandlungen in den letzten Wochen sieht Bitkom an entscheidenden Stellen bis dato keine inhaltliche Verbesserung und kritisiert den Richtlinienentwurf. „Die Urheberrechtsreform der EU gefährdet Innovationen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Richtlinie hält die urheberrechtlichen Hürden für Text-Data-Mining europaweit aufrecht. Die EU konterkariert damit ihre eigenen Ziele im Bereich Künstliche Intelligenz.“ Data Mining beschreibt die Analyse von großen Datenmengen, z.B. von im Internet frei verfügbaren Texten. Im Trilog ist weiterhin strittig, ob solche Texte ohne eine Erlaubnis durch die Urheber zum Beispiel zum Training von Übersetzungsprogrammen verwandt werden dürfen. Die Bundesregierung will diese rechtlichen Hürden im Interesse von Künstlicher Intelligenz abbauen, konnte sich aber im Rat bisher noch nicht durchsetzen. Gleiches gilt für die Europäische Kommission.

Aus Bitkom-Sicht besteht durch die Richtlinie auch die Gefahr, dass Internetplattformen sämtliche Inhalte einzelner Internetnutzer bereits vor dem Hochladen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hin prüfen und bei potenziellen Rechtsverletzungen maschinell blockieren müssen – egal ob Texte, Bilder, Musik, Videos oder Software. „Wenn sie solche Upload-Filter verlangt, muss sich die EU zurecht den Vorwurf der Zensur gefallen lassen“, so Rohleder. „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung würde durch die Urheberrechtsreform massiv eingeschränkt werden.“ Zahlreiche Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, könnten betroffen sein. Der nach dem EU-Parlament vorgesehene Geltungsbereich beginnt bei jeglichen Foren, geht über kommerzielle Enzyklopädien und einige Cloud-Dienste bis hin zu den großen sozialen Netzwerken. 

Zudem sollen durch die Richtlinie Software-Entwickler mit Urhebern in der Kreativwirtschaft gleichgestellt werden und unter anderem das Recht erhalten, von ihnen entwickelte Software und Programmcodes auch nach Jahren noch von ihren Auftraggebern zurückzufordern. Rohleder: „Was zunächst sinnvoll klingt, wäre für die Softwarebranche fatal.“ Auch in diesem Punkt vertritt die Bundesregierung die entgegengesetzte Position zum Richtlinienentwurf des EU-Parlaments. Dort soll der Entwurf noch vor der Europawahl im Mai 2019 formal verabschiedet werden.