7. Dezember 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 8/2023 (November 2023) lesen Sie u.a.:

  • Einen KI-basierten Bibliotheks-Chatbot mit der ChatGPT-API selbst entwickeln
  • Wie haben sich die Forschungsschwer­punkte der Biblio­theks- und Infor­ma­tions­wissenschaft
    im 21. Jahrhundert gewandelt?
  • Öffentliche Bibliotheken als wichtige
    Bildungs- und Lernorte in Deutschland
    abseits von schulischen Angeboten
  • Homeoffice bleibt bei Bibliotheks­mit­ar­bei­ten­den auch nach der Pandemie beliebt
  • Abflauender Corona-Effekt: Zurück zu alten Mediennutzungsmustern und Ende des Streaming-Booms
  • Untersuchungen zum Einfluss sozialer Medien auf politische Wahlen
  • Studie zu Jugendlichen:
    Geringe Aufmerksamkeit und
    wenig informationsorientiert
  • KI zur Unterstützung von Peer Review?
  • Studie: Heutige Forschungslandschaft in England ist unfair, wenig motivierend und fördert fragwürdige Forschungspraktiken
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Datenschutzexperten sind die Ausnahmen in Unternehmen

2019 wird wichtiges Jahr für den Datenschutz

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung müssen sich Unternehmen verstärkt mit neuen Regeln im Datenschutz auseinandersetzen. Häufig fehlt dafür das passende Personal. So hat derzeit fast jedes dritte Unternehmen in Deutschland (31 Prozent) nur eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutz befasst. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) haben dafür weniger als eine Vollzeitstelle zur Verfügung. „Mit der Datenschutzgrundverordnung ist der Aufwand für viele Unternehmen enorm gestiegen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. „Wer qualifiziertes Personal finden konnte, hat dies auch eingestellt. Beim Datenschutz herrscht jedoch deutschlandweit Fachkräftemangel.“

Nur wenige Unternehmen setzen auf mehr als eine Vollzeitstelle für Datenschutzthemen. 4 Prozent haben bis zwei Vollzeitäquivalente dafür eingeplant, nur 1 Prozent bis drei Vollzeitäquivalente. Vor allem große Betriebe beschäftigen mehrere Datenschutzexperten. Jedes dritte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern (35 Prozent) hat dafür bis zu vier Stellen vorgesehen, jedes Vierte (28Prozent) vier oder mehr Vollzeitarbeitsplätze. „Wer die Expertise nicht im eigenen Haus hat, muss auf externe Beratung zurückgreifen“, so Dehmel. Für viele Kanzleien und Rechtsberater mit Datenschutz-Knowhow sei das vergangene Jahr deshalb sehr arbeitsintensiv gewesen. Bis heute seien viele noch damit beschäftigt, ihre Geschäftsprozesse an die DS-GVO-Vorgaben anzupassen.

EU entscheidet über die Verordnungen zu E-Privacy und E-Evidence

Für das laufende Jahr sind weitere wichtige Entscheidungen für neue Datenschutzregeln geplant. So soll die E-Privacy-Verordnung in den kommenden Monaten beschlossen werden. Im Bereich der elektronischen Kommunikation soll sie die DS-GVO ergänzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Bitkom kritisiert die geplante Verordnung. „Mit dem derzeitigen Entwurf gefährdet die E-Privacy-Verordnung Softwareupdates und schränkt werbebasierte Geschäftsmodelle im Internet ein.“  Außerdem verhandelt die EU momentan die sogenannte E-Evidence-Verordnung. Damit soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel erleichtert werden. Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedsstaates könnten demnach von Providern verlangen kurzfristig elektronische Beweise herauszugeben, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind. Auch hier sieht Bitkom Nachbesserungsbedarf. „Private Provider sollten keine Grundrechtsprüfungen vornehmen, ohne dass nationale Behörden miteinbezogen werden“, so Dehmel.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 502 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.