29. März 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Neue Urheberrechtsreform für mehr Freiheit in Text- und Data-Mining

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt bedingt die heutige Zustimmung
des Europäischen Parlaments zur EU-Urheberrechtsrichtlinie

Berlin. Aus der heutigen Zustimmung des Europäischen Parlaments über die Richtlinie zum EU-Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ergeben sich aus Sicht des Bibliotheksverbandes einerseits deutliche Fortschritte in einigen Schlüsselfeldern für seine Mitglieder. Das Ziel der Richtlinie war es, das Urheberrecht in den EU-Staaten zu harmonisieren, den Binnenmarkt zu stärken und die Teilhabe der Urheber zu fördern. Dieses Ziel unterstützen die Bibliotheken ausdrücklich.

In den Bereichen Text- und Data-Mining, bei den Ausnahmeregelungen zur Lizenzierung zwecks Veranschaulichung in der Lehre, beim Zugang zu vergriffenen Werken und bei der Ausnahmeregelung zur Digitalisierung von Werken zu Archivierungszwecken (auch in grenzüberschreitenden Netzwerken) sind deutliche Verbesserungen und Vereinfachungen für Bibliotheken erzielt worden. „Wir begrüßen, dass in dieser Hinsicht wichtige bibliothekarische Aufgaben im Bereich der Forschung endlich mit zeitgemäßen Verfahren wahrgenommen werden können und auf rechtsverbindlicher Grundlage stehen.“, so Barbara Lison, Bundesvorsitzende des Bibliotheksverbandes.

Bezüglich der beiden im Vorfeld generell umstrittenen Artikel zum Leistungsschutzrecht (Artikel 15, vormals 11) und zur Lizenzierung von Plattformen (Artikel 17, vormals 13, Stichwort Uploadfilter) bezieht der dbv allerdings weiterhin kritisch Stellung.

Die durch die beiden Artikel vorgeschriebenen Verfahren halten die Bibliotheken nach wie vor für falsch. „Es gibt es bessere Wege, den berechtigten Interessen der Autoren und Verlage Rechnung zu tragen, ohne das Risiko einzugehen, dass erlaubte Inhalte durch Algorithmen „sicherheitshalber“ herausgefiltert und so eliminiert werden.“, so Barbara Lison. „In Zeiten der zunehmenden Kontrolle und Einschränkung der Meinungsfreiheit in vielen Ländern sollte das freie Internet in Europa nicht zusätzlich durch Algorithmen gefährdet werden. Bedauerlich ist auch, dass die Proteste der jungen Generation gegen die Beschränkung des freien, kreativen Internets nicht gehört wurden. Dies könnte sogar zu einer weiter zunehmenden Politikverdrossenheit führen, was gerade im Europawahljahr bedenklich ist.“, so Lison weiter.

http://www.bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksportal.de