25. März 2025
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Essentials

In der Ausgabe 2/2025 (März 2025) lesen Sie u.a.:

  • Educause AI Landscape Study:
    KI in Bildungs-
    einrichtungen
  • Transparente Daten für vertrauens-
    würdiges maschinelles Lernen
  • Open Research Management:
    Eine neue Jisc-Studie
  • Thema-Klassifikation und Bibliodiversität
  • IFLA Report: Library Leadership –
    Führen im Bibliothekswesen
  • Leitfaden für zukunftsfähige
    bibliografische Datenbanken
  • Data Literacy/Datenkompetenz:
    Wie integrative Gemeinschaften
    den Unterschied machen
  • Neurodiversity in Bibliotheken:
    Wege zu einer inklusiven Arbeitskultur
  • Bibliotheken und Social-Media Forschung
  • Clarivate führt abonnementbasierten Zugang für Bibliotheken ein
  • KI-generierte Bücher
    in Öffentlichen Bibliotheken
u.v.m.
  fachbuchjournal

Ermäßigte Mehrwertsteuer auf E-Books und digitale Verlagserzeugnisse kommt:
Börsenverein begrüßt Entscheidung des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag hat am 7.11.2019 die steuerliche Gleichbehandlung von digitalen und gedruckten Verlagserzeugnissen beschlossen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 um, nach der die Mehrwertsteuer auch für digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ermäßigt werden kann. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf berücksichtigt die vom Bundestag verabschiedete Regelung ausdrücklich auch Zugänge zu Datenbanken.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „„Mit seiner heutigen Entscheidung beendet der Deutsche Bundestag die lange bestehende steuerliche Ungleichbehandlung analoger und digitaler Medien und stärkt damit eine vielfältige und zukunftsfähige Publikationslandschaft. Ein Buch ist ein Kulturgut, egal, in welcher Form es vorliegt. Insbesondere freuen wir uns, dass der Deutsche Bundestag sich für eine umfangreiche Regelung ausgesprochen hat, die Datenbanken, Apps und Websites einschließt. Damit erkennt er die Realität des digitalen Publikationswesens an. Wir danken allen, die sich für die Umsetzung der Regelung eingesetzt haben. Die reduzierte Mehrwertsteuer unterstützt Verlage dabei, ihr digitales Buchangebot weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Händlern und Autorinnen und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Leseangeboten und Vertriebsmodellen zu arbeiten. Wir danken allen, die sich für die Umsetzung der Regelung eingesetzt haben, insbesondere Kulturstaatsministerin Monika Grütters.“

Die neue Vorschrift wird voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten. Nach Auffassung des Börsenvereins sei für einen gewissen Zeitraum eine Nichtbeanstandungsregelung nötig, um Verlage und Buchhandlungen nicht durch nachträgliche Umsatzsteuerkorrekturen zu belasten. Hier sei das Bundesministerium der Finanzen gefordert, mit den Finanzbehörden der Länder eine entsprechende Regelung zu finden.

Der Börsenverein stellt seinen Mitgliedern in Kürze einen Leitfaden mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Handhabung der neuen steuerlichen Regeln zur Verfügung.