17. März 2025
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2025 (März 2025) lesen Sie u.a.:

  • Educause AI Landscape Study:
    KI in Bildungs-
    einrichtungen
  • Transparente Daten für vertrauens-
    würdiges maschinelles Lernen
  • Open Research Management:
    Eine neue Jisc-Studie
  • Thema-Klassifikation und Bibliodiversität
  • IFLA Report: Library Leadership –
    Führen im Bibliothekswesen
  • Leitfaden für zukunftsfähige
    bibliografische Datenbanken
  • Data Literacy/Datenkompetenz:
    Wie integrative Gemeinschaften
    den Unterschied machen
  • Neurodiversity in Bibliotheken:
    Wege zu einer inklusiven Arbeitskultur
  • Bibliotheken und Social-Media Forschung
  • Clarivate führt abonnementbasierten Zugang für Bibliotheken ein
  • KI-generierte Bücher
    in Öffentlichen Bibliotheken
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bibliotheksverband fordert alle Hochschulbibliotheken
zur Unterstützung der Open-Access-Bewegung auf

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) unterstützt die Open-Access-Bewegung und empfiehlt den wissenschaftlichen Bibliotheken, sich vorbehaltslos für die Open-Access-Bewegung einzusetzen, nachdrücklich in ihren Hochschulen für Open Access zu werben und entsprechende Strategien zu ihrer Umsetzung zu entwickeln. In diesem Zusammenhang hat die DFG nun ein neues Förderprogramm beschlossen, dass den Hochschulbibliotheken die Chance bietet, sich aktiv in der Open-Access-Bewegung zu engagieren.

DFG-Förderung „Open Access Publizieren“
Ziel des Förderprogramms ist es, wissenschaftliche Hochschulen dabei zu unterstützen, dauerhafte und verlässliche Strukturen zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen zu etablieren (vgl. Merkblatt 12.20 vom 20.12.2009: http://www.dfg.de/download/formulare/12_20/12_20.pdf) Sprechen Sie jetzt gezielt Ihre Hochschulleitung an, um die aktuelle DFG-Förderung zu nutzen. Bei Bewilligung des Antrages übernimmt die DFG 75% der Gebühren, die die Autoren Ihrer Hochschulen bezahlen müssen, wenn sie in Open-Access-Zeitschriften veröffentlichen. Ihre Hochschule verpflichtet sich, die restlichen 25% zu übernehmen. Antragstellerin ist die jeweilige Hochschule, vertreten durch die Hochschulleitung. Wenn die Hochschulleitung sich für eine Antragstellung ausspricht, sollten die Bibliotheken bereit sein, sich bei der Ausarbeitung des Antrags zu beteiligen. Abgabetermin für den Antrag ist der 1. April.

Informationsplattform Open Access
Alle wichtigen Informationen zum Thema „Open Access“ sowie Vor- und Ratschläge für Bibliotheken finden Sie gebündelt auf der Informationsplattform Open Access: http://www.open-access.net Open Access hat den freien Zugang zur wissenschaftlichen Literatur und zu wissenschaftlichen Materialien bzw. Daten zum Ziel. Dieses wurde in der „Berliner Erklärung“ bereits im Jahr 2003 von namhaften nationalen und internationalen Forschungsorganisationen und Universitäten (z.B. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft) gefordert:
http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf