7. Juni 2023
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 3 / 2023

RECHT
Klimaschutzrecht | Umweltrechtsschutz | Bürgerliches Recht | Erbrecht

LANDESKUNDE
China | Russland | Indonesien

KUNST
Klaus Philipp.
Der Maler und seine Pferde

ZEITGESCHICHTE
JENA-PARADIES.
Die letzte Reise des Matthias Domaschk

KUNSTGEWERBE
Orientalischer Schmuck

NATURWISSENSCHAFTEN
Darwins Theorie zur Partnerwahl

BETRIEBSWIRTSCHAFT
Green Management

uvm

Etappen-Erfolg im Kampf gegen Internetpiraterie:
Verlage erwirken einstweilige Verfügung gegen RapidShare

Landgericht Hamburg hat entschieden / Zwölf Buchtitel von De Gruyter und Campus betroffen / One-Click-Hoster muss erneute Uploads verhindern  

Etappen-Erfolg im Kampf gegen Internetpiraterie: Bis auf weiteres darf RapidShare zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus im Rahmen des Online-Dienstes www.rapidshare.com nicht öffentlich zugänglich machen oder machen lassen. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die seit dem 4. Februar wirksam ist. Der One-Click-Hoster muss nun erneute Uploads dieser Buchtitel verhindern.  

"Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss. Als ein erster Schritt bestätigt uns der vorliegende Beschluss des Landgerichts Hamburg in unserer Haltung. Deshalb ist er schon jetzt ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Als Teil seiner Strategie gegen Internetpiraterie unterstützt die Interessenvertretung der Verlage und Buchhandlungen in Deutschland Grundsatzverfahren gegen gefährliche Internetverletzer im Verlagsbereich. "Wir sind überzeugt, dass es für einen Verlag möglich ist, sich vor illegaler Nutzung von Büchern und Hörbüchern durch einen One-Click-Hoster wie RapidShare effizient zu schützen", so Skipis. "Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffenen sind, motivieren sich zu wehren."  

RapidShare ist ein Internetdiensteanbieter (One-Click-Hoster), der kostenlosen Speicherplatz im Netz anbietet. Ohne vorherige Anmeldeprozedur ermöglicht er es Privatpersonen und Unternehmen, große Datenmengen hochzuladen. Über einen Link kann die jeweilige Datei angezeigt und kostenfrei heruntergeladen werden. Wer allerdings einen schnellen und bequemen Download wünscht, hat die Möglichkeit, bei dem One-Click-Hoster einen kostenpflichtigen Premium-Account zu erwerben. Das Problem ist: Der kostenlose Speicherplatz der One-Click-Hoster wird überwiegend dafür genutzt, urheberrechtlich geschützte Werke auf den Servern zu speichern. Diese werden dort ohne Einverständnis der Rechteinhaber wie Autoren und Verlage hinterlegt, angeboten und von Internetnutzern abgerufen. Dadurch ermöglichen und vereinfachen One-Click-Hoster wie RapidShare die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Durch den kostenpflichtigen Premium-Account verdienen sie zudem Geld damit.