20. April 2024
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bibliotheksverband begrüßt Kooperation von Thieme Verlag und subito e.V.

Der Georg Thieme Verlag und der bibliothekarische Dokumentenlieferdienst subito e.V. haben die Entwicklung eines gemeinsamen neuen Angebots vereinbart. Bereits seit 2008 ist es Wissenschaftlern und Bibliotheken unter gewissen Umständen und in begrenztem Umfang gestattet, Inhalte aus Verlagsbüchern für Wissenschaft und Forschung digital zur Verfügung zu stellen. Die gesetzlichen Regelungen, die dies erlauben, wurden von vielen Wissenschaftlern als nicht weitgehend genug kritisiert. Die Kooperationspartner nehmen diese Kritik auf und ergänzen das gesetzlich Erlaubte mit attraktiven Zusatzangeboten. Beispielsweise dürfen Bibliotheken Thieme-Bücher jetzt auch dann an ihren Leseplätzen zur Verfügung stellen, wenn diese das Lehrbuch in gedruckter Form nicht in ihren Beständen führen.

„Es ist erfreulich", sagt Prof. Dr. Gabriele Beger, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv), „dass die Verlage ihre anfänglich Skepsis überwinden und die neuen gesetzlichen Regelungen - namentlich § 52a und b Urheberrechtsgesetz - zum Anlass nehmen, neue und innovative Angebote zu entwickeln. Leider gilt § 52a bisher nur befristet bis Ende 2012. Bibliotheken und Verlage brauchen aber Rechtssicherheit über 2012 hinaus, um solche wissenschaftsfreundlichen Angebote zu entwickeln. Das Gesetz sollte daher schnellstmöglich entfristet werden."