3. Juni 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 2 / 2023

IM FOKUS
Frauen, Leben, Freiheit! Das kurze, mutige Leben von Reyhaneh Jabbari

RECHT
Insolvenzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Wasserrecht | Umweltrecht | Verbraucherrecht

ZEITGESCHICHTE
Zum Gedenken an Fritz Bauer

BIOGRAFIEN
Vergessene Poetinnen

BILDUNG
Naturwissenschaftliche Bildung

GESCHICHTE
Résistance-Kämpferinnen

uvm

Bibliotheksverband begrüßt Kooperation von Thieme Verlag und subito e.V.

Der Georg Thieme Verlag und der bibliothekarische Dokumentenlieferdienst subito e.V. haben die Entwicklung eines gemeinsamen neuen Angebots vereinbart. Bereits seit 2008 ist es Wissenschaftlern und Bibliotheken unter gewissen Umständen und in begrenztem Umfang gestattet, Inhalte aus Verlagsbüchern für Wissenschaft und Forschung digital zur Verfügung zu stellen. Die gesetzlichen Regelungen, die dies erlauben, wurden von vielen Wissenschaftlern als nicht weitgehend genug kritisiert. Die Kooperationspartner nehmen diese Kritik auf und ergänzen das gesetzlich Erlaubte mit attraktiven Zusatzangeboten. Beispielsweise dürfen Bibliotheken Thieme-Bücher jetzt auch dann an ihren Leseplätzen zur Verfügung stellen, wenn diese das Lehrbuch in gedruckter Form nicht in ihren Beständen führen.

„Es ist erfreulich", sagt Prof. Dr. Gabriele Beger, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv), „dass die Verlage ihre anfänglich Skepsis überwinden und die neuen gesetzlichen Regelungen - namentlich § 52a und b Urheberrechtsgesetz - zum Anlass nehmen, neue und innovative Angebote zu entwickeln. Leider gilt § 52a bisher nur befristet bis Ende 2012. Bibliotheken und Verlage brauchen aber Rechtssicherheit über 2012 hinaus, um solche wissenschaftsfreundlichen Angebote zu entwickeln. Das Gesetz sollte daher schnellstmöglich entfristet werden."