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13. Dezember 2025
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In der Ausgabe 8/2025 (November 2025) lesen Sie u.a.:

  • Gen Z und Gen Alpha: Wie junge Zielgruppen Medien zwischen TikTok und Haltung neu definieren
  • Ethische Verantwortung im Umgang mit biomedizinischen Archiven
  • Open-Research-Plattformen im Praxistest
  • Digitale Technologien im Kulturerbe: Forschungsentwicklung zwischen Datenanalyse und KI-Unterstützung
  • KI-Texte beliebter als Originale
  • Zines als Impuls für soziale Gerechtigkeit in Bibliotheken
  • Ein dezentrales Fundament für Open Science: Warum Forschungsdaten neue Infrastrukturen brauchen
  • Vergessenes Wissen auf Disketten: Cambridge rettet digitale Geschichte
  • Europas Bibliotheken im Visier von Kunstraub
  • Nach dem Aus von Baker & Taylor: US-Bibliotheken suchen neue Buchgroßhändler
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Das ist neu im Digitaljahr 2021

Homeoffice-Pauschale

Im neuen Jahr gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen für 2021 zusammengetragen.

Start der Elektronischen Patientenakte

Ab 1. Januar 2021 startet die Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA). Alle gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Patienten dann auf Wunsch eine solche digitale Akte zur Verfügung stellen, die Nutzung ist aber freiwillig. Versicherte behalten zudem die Hoheit darüber, welche Informationen in der ePA gespeichert werden. Sie soll zukünftig einen schnellen Zugriff auf medizinischen Daten, Diagnosen oder auch den Impfpass ermöglichen. Im weiteren Jahresverlauf soll die elektronische Patientenakte auch in Arztpraxen verfügbar gemacht werden.

Erstmals Homeoffice-Pauschale

Für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem Steuerpflichtige ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, können sie einen pauschalen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Dies gilt auch, wenn die üblichen Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht erfüllt sind. So kann die Tätigkeit z. B. auch in der Küche oder im Wohnzimmer ausgeübt werden. Allerdings wird die Pauschale auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr angerechnet. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer keine zusätzliche Steuerersparnis haben, wenn ihre gesamten Werbungskosten den Betrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte

Wer beim Online-Shoppen mit Kreditkarte zahlen möchte, muss ab dem 1. Januar 2021 eine zusätzliche Sicherheitsstufe nehmen. Die Prüfziffer auf der Rückseite der Karte reicht dann nicht mehr aus, um eine Kreditkartenzahlung vorzunehmen. Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung müssen zwei der drei folgenden Faktoren erfüllt werden: Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. Karte), Inhärenz (z. B. Fingerabdruck). Ein häufig verwendetes, zusätzliches Sicherheitsverfahren ist etwa, eine Transaktionsnummer (TAN) an ein Mobiltelefon zu schicken (Wissen). Diese TAN muss dann bei Bezahlvorgängen im Internet eingegeben werden, um eine Zahlung zu genehmigen. Damit soll die Sicherheit beim Bezahlen im Internet gestärkt und Kartenmissbrauch vorgebeugt werden.

Änderungen bei Energie-Labeln

Für einige Elektrogeräte gelten ab dem 1. März 2021 neue Label für Energieeffizienz. Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore werden dann nur noch in den Klassen A bis G eingestuft. Vormalige Bezeichnungen wie A+++ oder A++ entfallen. Gleichzeitig steigen damit auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte, denn die einzelnen Klassen sind granularer abgetrennt.

Neustart für Gründer erleichtert

Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzrechts beschlossen, das verschiedene Änderungen für Unternehmen und Verbraucher enthält. Mit dem Gesetz wird die Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre verkürzt, sodass Verbraucher und nicht erfolgreiche Gründer schneller als bisher eine Chance auf einen Neuanfang erhalten. Außerdem schafft das neue Gesetz eine neue Möglichkeit, ein Unternehmen ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Rückkehr zu regulären Mehrwertsteuersätzen

Ab 1. Januar 2021 gelten wieder die regulären Mehrwertsteuersätze von 19 Prozent und 7 Prozent für ermäßigt besteuerte Umsätze. Die Mehrwertsteuersätze waren zum 1. Juli 2020 auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt worden, um den Einbruch der Wirtschaft nach dem ersten Corona-Lockdown zu mildern.