4. Juni 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 3/2023 (Mai 2023) lesen Sie u.a.:

  • Den Herausforde­rungen von morgen mittels Szenario-Planung begegnen
  • Zur Zukunft der Monografie in den Kunst-, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Umfrage unter Bibliotheksführungskräften: Zurück in die neue Normalität
  • Die Nutzung von KI im Hochschulbereich aus Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
  • KI zwischen Risiken und Vorteilen
  • Studie zum Umgang von Wissens­arbeiterinnen und -arbeitern mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
  • Vielen Open-Access-Zeitschriften wird Impact-Faktor gestrichen
  • Deutsche Zeitungsbranche: Print-Geschäft verliert weiter an Bedeutung, mehr Investitionen in Digitalisierung
  • Bibliotheken unter verstärktem Zensur-Druck
  • BiblioCon 2023
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 2 / 2023

IM FOKUS
Frauen, Leben, Freiheit! Das kurze, mutige Leben von Reyhaneh Jabbari

RECHT
Insolvenzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Wasserrecht | Umweltrecht | Verbraucherrecht

ZEITGESCHICHTE
Zum Gedenken an Fritz Bauer

BIOGRAFIEN
Vergessene Poetinnen

BILDUNG
Naturwissenschaftliche Bildung

GESCHICHTE
Résistance-Kämpferinnen

uvm

Bundesregelung zur Fachwirtfortbildung von den Zuständigen Stellen
für die FaMI-Ausbildung empfohlen

Die zwölfte Jahrestagung der Zuständigen Stellen am 14. und 15. April 2010 in Rostock-Warnemünde, an der alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes und Rheinland-Pfalz teilnahmen sowie das Bundesverwaltungsamt sieht zur Sicherung des Fachwirtabschlusses eine Standardisierung und bundesweite Anerkennung, eine Bundesregelung nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) als den einzig zielführende Weg an. Demnach kann „als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Fortbildungsabschlüsse anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnung).

Die Fortbildungsordnung hat festzulegen 1.die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, 2.das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung, 3.die Zulassungsvoraussetzungen sowie 4.das Prüfungsverfahren.“  

Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Arbeitsgemeinschaft vorliegende Prüfungsordnungen des Bundes und Hessens sowie Niedersachsens zu einer auf dem größten gemeinsamen Nenner basierenden Musterprüfungsordnung angleichen , diese den zu Beteiligenden, d.h. zunächst insbesondere den Berufsausbildungsausschüssen der Länder, zur Verabschiedung vorzulegen, um so das Endziel der staatlichen Anerkennung durch den Bund zu erreichen.