19. April 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bundesregelung zur Fachwirtfortbildung von den Zuständigen Stellen
für die FaMI-Ausbildung empfohlen

Die zwölfte Jahrestagung der Zuständigen Stellen am 14. und 15. April 2010 in Rostock-Warnemünde, an der alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes und Rheinland-Pfalz teilnahmen sowie das Bundesverwaltungsamt sieht zur Sicherung des Fachwirtabschlusses eine Standardisierung und bundesweite Anerkennung, eine Bundesregelung nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) als den einzig zielführende Weg an. Demnach kann „als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Fortbildungsabschlüsse anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnung).

Die Fortbildungsordnung hat festzulegen 1.die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, 2.das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung, 3.die Zulassungsvoraussetzungen sowie 4.das Prüfungsverfahren.“  

Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Arbeitsgemeinschaft vorliegende Prüfungsordnungen des Bundes und Hessens sowie Niedersachsens zu einer auf dem größten gemeinsamen Nenner basierenden Musterprüfungsordnung angleichen , diese den zu Beteiligenden, d.h. zunächst insbesondere den Berufsausbildungsausschüssen der Länder, zur Verabschiedung vorzulegen, um so das Endziel der staatlichen Anerkennung durch den Bund zu erreichen.