29. September 2023
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 6/2023 (September 2023) lesen Sie u.a.:

  • Mittendrin in der Transformation
  • Gamification besitzt erhebliches Anwen­dungs­potenzial für Bibliotheken
  • Bibliotheksmagazine: bloße Lager oder auch eine wichtige Dienstleistung?
  • Viele Wissenschaftsverlage haben bislang keine oder unpräzise Richtlinien
    für den Umgang mit generativer KI
  • Klassische Videospiele drohen
    zu verschwinden
  • Wie sieht die Zukunft der
    wissenschaftlichen Tagungen aus?
  • Studie: Hohe Impact-Werte
    ziehen hohe APCs nach sich
  • KI ändert derzeit nichts
    an Googles Vormachtstellung
  • Open Source ist nicht unsicherer
    als proprietäre Software
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 5 / 2023

BUCHWISSEN­SCHAFTEN
Illustrierte Bücher. Grassi Museum

LANDESKUNDE
Pakistan | Indien | China

BETRIEBS­WIRTSCHAFT
Führung

BIOGRAFIEN
Starke Frauen

RELIGION | PHILOSOPHIE
Konfuzius, Sokrates, Epiktet, Montaigne, Pascal

RECHT
Insolvenzrecht | Steuerrecht | Immissionsschutzrecht | Erbrecht

uvm

BGH erklärt Dokumentengenerator smartlaw von Wolters Kluwer
für zulässig und schafft Klarheit für „Legal Tech“-Angebote

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9.9.2021 abschließend entschieden, dass smartlaw, ein softwarebasierter Generator für Rechtsdokumente, nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt. Der BGH bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az. 6 U 263/19) vom 19. Juni 2020.

smartlaw ist ein digital nutzbares Angebot von Wolters Kluwer, Division Legal & Regulatory, führender Anbieter von Fachinformationen, Software und Services im Bereich Recht und Wirtschaft. Das Portal richtet sich insbesondere an Privatpersonen und kleinere/mittlere Unternehmen und deckt eine Vielzahl standardisierter Fälle zur Vertrags- und Dokumentenerstellung ab.

Mit seiner Entscheidung schafft der BGH Klarheit in der bereits seit längerem diskutierten Frage, ob softwarebasierte Vertragsgeneratoren Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG erbringen können oder nicht.

Kristina Schleß, Assistant General Counsel Legal & Regulatory Europe bei Wolters Kluwer: „Wir freuen uns über die Bestätigung unserer Rechtsauffassung durch den Bundesgerichtshof. Eine für viele Standardfälle programmierte Software kann keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes sein und diese auch nicht ersetzen – zumindest so lange sie wie smartlaw lediglich auf einem Algorithmus basiert, der vordefinierte Entscheidungsbäume abarbeitet, und nicht etwa auf künstlicher Intelligenz. Mit Blick auf die Zukunft und eine Weiterentwicklung der Technologien bleibt das Thema allerdings spannend. Es wird abzuwarten sein, ob der Gesetzgeber hier mit einer klaren Vorgabe für Rechtssicherheit sorgt.“

Das Angebot von smartlaw richtet sich nach Themenauswahl und Preisgestaltung an eine Zielgruppe, die typischerweise aus Kosten- oder Zeitgründen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen würde, sondern Verträge und Dokumente basierend auf Standardvorgaben selbst erstellen möchte.

Zunehmend nutzen Verbraucher und Unternehmen digitale Workflowlösungen zur Erledigung ihrer Angelegenheiten. Gleiches gilt für Anwaltskanzleien, die mit ihrer Hilfe die Effizienz in der Mandatsbearbeitung erhöhen. Eine Prüfung des Einzelfalls können solche Lösungen aber nicht ersetzen.

Christian Lindemann, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Legal & Regulatory bei Wolters Kluwer Deutschland: „Aus unserer Sicht sind „Legal Tech“-Angebote für Verbraucher und kleine/mittlere Unternehmen eine gute Ergänzung zur individuellen Rechtsberatung durch einen Anwalt. Die grundsätzliche Klärung durch den BGH begrüßen wir daher sehr und sehen das heutige Urteil als Stärkung für einen wachsenden Markt, der mithilfe von „Legal Tech“ juristische Prozesse automatisiert und damit nicht nur Anwälten, sondern eben dort, wo es sinnvoll ist, auch Verbrauchern und Unternehmen zugänglich macht. So wird der Standort Deutschland auch in Zukunft eine Vorreiterrolle in der Entwicklung und Weiterentwicklung von „Legal Tech“ spielen - für Verbraucher, Unternehmen und für die Experten im Rechtsmarkt.“

www.wolterskluwer.de