28. März 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Unternehmen wollen ihre Leute zurück ins Büro holen

Mehrheit der Unternehmen möchte Homeoffice nach der Pandemie wieder einschränken

Die große Mehrheit der Unternehmen hat seine Beschäftigten wegen Corona ins Homeoffice geschickt. Gut jedes dritte (37 Prozent) hat in der Pandemie erstmals Homeoffice eingeführt. Weitere 44 Prozent der Unternehmen haben bereits zuvor bestehende Homeoffice-Regelungen ausgeweitet. Damit ermöglichen aktuell acht von zehn (81 Prozent) ihren Beschäftigten, auch außerhalb der Betriebsstätte zu arbeiten. Geht es nach dem Großteil der Unternehmen, soll sich das Blatt aber wieder wenden: Zwar will jedes vierte Unternehmen (23 Prozent), das in der Pandemie auf Homeoffice setzt, die getroffenen Maßnahmen auch danach beibehalten, und weitere 4 Prozent möchten sie sogar ausweiten. 45 Prozent wollen die Maßnahmen aber teilweise zurücknehmen, weitere 27 Prozent wollen künftig kein Homeoffice mehr ermöglichen.

Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von mehr als 600 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Durchgeführt wurde die Umfrage kurz vor der Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht, die der Bundestag bereits verabschiedet hat und über die heute der Bundesrat abschließend entscheidet. „Die weit überwiegende Mehrheit der Unternehmen hat in der Pandemie Verantwortung übernommen und Beschäftigte ins Homeoffice geschickt, um Kontakte zu begrenzen und das Infektionsgeschehen zu verlangsamen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Statt gesetzlicher Pflichten sollten jetzt wirksame Anreizsysteme für Beschäftigte und Arbeitgeber entwickelt werden.“

Berg: Steuerliche Anreize für Homeoffice ausweiten

Bitkom rechnet damit, dass der Trend zu mobilem Arbeiten anhält. Berg: „Die Corona-Krise hat eine Entwicklung angestoßen, die nicht mehr zurückzudrehen ist. Die Mehrheit der Berufstätigen und viele Arbeitgeber haben überwiegend positive Erfahrungen mit Homeoffice gemacht. Unabhängig von Zeit und Ort zu arbeiten, wird das neue Normal in der Arbeitswelt definieren.“

Gleichzeitig muss es für die Unternehmen unkompliziert möglich sein, einzelne Beschäftigte und ganze Teams an ihre Arbeitsplätze zu rufen. Und so lehnt Bitkom ein generelles Recht auf Homeoffice ab. „Die Entscheidung über die Arbeitsform sollte prinzipiell bei den Arbeitsgebern verbleiben. Wir schlagen stattdessen unter anderem steuerliche Anreize für Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor“, sagt Berg. „Wer im Homeoffice arbeitet, leistet nicht nur einen aktiven Beitrag im Kampf gegen die Pandemie, sondern auch gegen den Klimawandel. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten die hierdurch entstehenden Kosten pauschal bis zu einer Höhe von 1250 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen können, und zwar unabhängig vom Vorhandensein eines Arbeitszimmers. “