28. März 2024
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In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bibliotheksverband begrüßt Bibliotheksgesetz in Hessen

Am 9. September hat der Hessische Landtag mit den Stimmen der CDU und FDP, bei Enthaltung der SPD, das dritte Bibliotheksgesetz in Deutschland verabschiedet - nach Thüringen und Sachsen-Anhalt das erste in einem westdeutschen Bundesland.

Der Deutsche Bibliotheksverband gratuliert den Bibliothekarinnen und Bibliothekaren sowie den Landtagsabgeordneten in Hessen zu diesem wichtigen Akt. Ein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden des dbv-Landesverbandes Hessen und bibliothekspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Aloys Lenz. Er hat sich seit langer Zeit und in ganz besonderem Maße für ein Bibliotheksgesetz in seinem Land eingesetzt.

Hervorzuheben ist das Ziel des Gesetzes, nämlich die Bedeutung von Bibliotheken als Bildungseinrichtungen und ihre aktive Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Gesellschaft ausdrücklich anzuerkennen und festzuschreiben. Der ungehinderte Zugang zu Informationen für alle Bevölkerungsschichten, die Förderung gesellschaftlicher Integration und von Informations- und Medienkompetenz, die Bewahrung des kulturellen Erbes und seine Sichtbarmachung durch Digitalisierung und nicht zuletzt die Pflicht zur Zusammenarbeit insbesondere bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen sind wichtige zukunftsorientierte Bestandteile des Gesetzes. Damit knüpft es an moderne Bibliotheksgesetze in anderen Ländern Europas an.

Monika Ziller, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv), begrüßt diese Entwicklung ganz ausdrücklich. „Jetzt verfügen schon drei Bundesländer über Bibliotheksgesetze und unterstreichen damit, wie notwendig und zeitgemäß diese Entwicklung gerade auch in Zeiten finanzieller Krisen ist.“

Zugleich weist Ziller daraufhin, dass alle bisher verabschiedeten Bibliotheksgesetze in einigen Punkten deutlich von dem „Musterbibliotheksgesetz“ des dbv aus dem Jahr 2008 abweichen. „Wichtig war uns in dem Musterentwurf insbesondere die Öffentlichen Bibliotheken zur Pflichtaufgabe der Städte, Gemeinden und Landkreise zu erklären. Nur dies würde den kommunalen Bibliotheken die Rechtssicherheit geben, die sie wirklich brauchen.“

Für leider noch nicht ausreichend hält der Deutsche Bibliotheksverband auch die Aussagen zur finanziellen Unterstützung der jeweiligen Bundesländer für die Öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft. „Es wäre gut“, so Ziller weiter, „wenn sich die Länder, die Bibliotheksgesetze verabschieden, darin auch dazu bekennen würden, dass sie die Kommunen bei dieser Aufgabe nicht im Stich lassen.“

Eine Signalfunktion des Beschlusses in Hessen sieht der dbv für weitere Gesetzesinitiativen, u.a. in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

Hintergrund zu Bibliotheksgesetzen
Zurzeit werden Bibliotheksgesetze in vielen Bundesländern diskutiert. Befördert wurde dies durch die Rede des Bundespräsidenten a.D. Horst Köhler am 24. Oktober 2007 in Weimar zur Lage der Bibliotheken in Deutschland und vor allem durch die Empfehlung an die Bundesländer der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages im Dezember 2007, „Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden.“ Die Enquete-Kommission stellte weiterhin fest, dass der Bildungsauftrag der Bibliotheken in Deutschland meist in einem krassen Verhältnis zu ihren finanziellen Ressourcen und ihrer materiellen Ausstattung steht. Sie hob hervor, dass „in zwei Drittel der [zum damaligen Zeitpunkt] 25 EU-Staaten […] die Aufgaben der öffentlichen Bibliotheken durch ein Bibliotheksgesetz rechtlich normiert und in langfristige Entwicklungspläne eingebunden (ist)".

Das Musterbibliotheksgesetz des Deutschen Bibliotheksverbands aus 2008:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/themen/Musterbibliotheksgesetz_09_04_08.pdf