10. Februar 2025
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Essentials

In der Ausgabe 10-2024/1-2025 (Dez. 2024/Jan. 2025) lesen Sie u.a.:

  • Open Investing in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Forschungsdaten gemeinsam gestalten: das Stabi Lab in Berlin
  • Die EU-KI-Verordnung: wegweisende Regeln für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz
  • Ein Balanceakt: ethisches Dilemma der KI in der Hochschulbildung
  • Ungenutztes Potenzial oder riskanter Trend? Verdeckte KI-Nutzung in wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • Warum die Indizierung von zurückgezogenen Publikationen zum Problem wird
  • Klassische Medien auf dem Abstellgleis bei Jugendlichen
  • Warum Gen Z kaum noch Bücher liest
  • Zwischen Sichtbarkeit und Bedeutung: die Rolle der digitalen Kuratierung bei OpenScience während der Pandemie
  • USA: Wissenschaftliche Bibliothekare organisieren sich gegen drohende Kürzungen und den Abbau öffentlicher Bildung unter der kommenden Trump-Administration
  • Makerspaces: kreative Lernräume in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Wie KI antike Texte lesbar macht
  • Fachzeitschriften von Massenrücktritten der Redaktionen betroffen
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bitkom zum Data Act

Berg: „Eines der wichtigsten Regulierungsprojekte in Europa
muss dringend nachgebessert werden“

Das Europaparlament wird am 14.3.2023 über den Vorschlag der EU-Kommission zum Data Act beraten und beschließen. Mit dem Data Act soll unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht werden. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Der Data Act ist aktuell eines der wichtigsten Regulierungsprojekte auf EU-Ebene und entscheidet maßgeblich darüber, ob Europa auf dem Weg in die digitale Welt vorankommt. Dem Europäischen Parlament ist es nicht wirklich gelungen, die vielen Strickfehler des Kommissionsvorschlags zu beseitigen. In seiner aktuellen Fassung würde der Data Act weiterhin Unternehmen auch zum Teilen von Geschäftsgeheimnissen zwingen. In den uns weniger freundlich gesonnenen Ländern schlägt man sich bei der Lektüre des Data Act vor Freude die Schenkel wund. Dem Ziel der digitalen und technologischen Souveränität erweist der Data Act mit seinen Vorschlägen einen Bärendienst. Geschäftskritische Daten müssen auch künftig vor dem Zugriff von Wettbewerbern geschützt werden können. Dies zu garantieren, muss eines der Ziele der anstehenden Trilogverhandlungen sein.

Besonders kritisch ist auch, dass der Data Act derzeit wichtige Begriffe wie Daten oder Produkte sehr breit definiert, so dass der Anwendungsbereich nahezu unbegrenzt groß ist. Es braucht eindeutige Definitionen und Abgrenzungen, um die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Das gilt auch für die sehr weitgehenden Datennutzungsrechte, die der öffentlichen Hand eingeräumt werden. Diese sollten ausschließlich für klar definierte Notsituationen wie etwa eine Pandemie oder eine Flutkatastrophe gelten.

Für dringend verbesserungswürdig hält Bitkom zudem Regelungen, die in den Wettbewerb und die Vertragsfreiheit der Unternehmen beim sogenannten Cloud Switching eingreifen. Wir unterstützen das Ziel, den Anbieterwechsel im Cloud-Bereich zu erleichtern, der jetzt eingeschlagene Weg über maximale Wechselfristen ist aber zu starr und wird den Anforderungen der Praxis nicht gerecht. So gibt es sehr spezifische und hochkomplexe Cloud-Wechselprojekte, die über mehrere Jahre angelegt sind und bei vorgeschriebenen kurzen Fristen nicht oder nicht mehr zu den aktuellen Konditionen stattfinden können – was weder im Sinne der Anbieter noch der Nutzer von Cloud-Diensten ist.“