10. Februar 2025
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 10-2024/1-2025 (Dez. 2024/Jan. 2025) lesen Sie u.a.:

  • Open Investing in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Forschungsdaten gemeinsam gestalten: das Stabi Lab in Berlin
  • Die EU-KI-Verordnung: wegweisende Regeln für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz
  • Ein Balanceakt: ethisches Dilemma der KI in der Hochschulbildung
  • Ungenutztes Potenzial oder riskanter Trend? Verdeckte KI-Nutzung in wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • Warum die Indizierung von zurückgezogenen Publikationen zum Problem wird
  • Klassische Medien auf dem Abstellgleis bei Jugendlichen
  • Warum Gen Z kaum noch Bücher liest
  • Zwischen Sichtbarkeit und Bedeutung: die Rolle der digitalen Kuratierung bei OpenScience während der Pandemie
  • USA: Wissenschaftliche Bibliothekare organisieren sich gegen drohende Kürzungen und den Abbau öffentlicher Bildung unter der kommenden Trump-Administration
  • Makerspaces: kreative Lernräume in wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Wie KI antike Texte lesbar macht
  • Fachzeitschriften von Massenrücktritten der Redaktionen betroffen
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bitkom zum Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA)

Am 25. August tratt der Digital Services Act in der EU in Kraft. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Desinformation und Fake-News sind eine Gefahr für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Digital Services Act setzt hier an und schützt die Internetnutzerinnen und -nutzer besser vor Desinformation, aber auch vor Hassrede oder Produktfälschungen, als es bislang der Fall war. Bei aller berechtigter Kritik an einer ganzen Reihe von Vorgaben des DSA: Der Digital Services Act sorgt künftig für mehr Sicherheit im Netz und verbessert den Verbraucherschutz, was wir als Bitkom begrüßen. Zugleich löst er das verunglückte deutsche NetzDG ab, das von der letzten Bundesregierung völlig überhastet auf den Weg gebracht wurde und nun in den Archiven der Rechtsgeschichte verschwindet – auch das begrüßen wir als Bitkom.

Allein in Deutschland nutzen mehr als 60 Millionen Menschen das Internet, fast 90 Prozent von ihnen sind auch in sozialen Netzwerken unterwegs. Die meisten bewegen sich regelmäßig auf den Plattformen: Für mehr als zwei Drittel (70 Prozent) der Nutzerinnen und Nutzer gehören soziale Netzwerke zum Alltag. Knapp zwei Drittel (66 Prozent) fallen Fake News auf den Plattformen auf. 9 von 10 Internetnutzerinnen und -nutzern kaufen online ein. Online-Dienste und Plattformen sind damit ein fester Bestandteil des digitalen Alltags.

Der DSA stärkt jetzt nicht nur den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt, sondern schafft zugleich einen EU-weiten, harmonisierten Rechtsrahmen für Diensteanbieter und Plattformen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung sowie die andere EU-Mitgliedstaaten eine einheitliche Umsetzung des DSA gewährleisten. Desinformation, Rechtsextremismus, Hass und Hetze müssen im Internet genauso entschieden bekämpft und strafrechtlich verfolgt werden wie in der analogen Welt. Durch den DSA treten für Online-Plattformen wie z.B. soziale Netzwerke dafür neue Pflichten zur aktiven Mitwirkung im Kampf gegen Hasskriminalität und Desinformation in Kraft.“