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Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
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Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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15. Dezember 2025
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In der Ausgabe 8/2025 (November 2025) lesen Sie u.a.:

  • Gen Z und Gen Alpha: Wie junge Zielgruppen Medien zwischen TikTok und Haltung neu definieren
  • Ethische Verantwortung im Umgang mit biomedizinischen Archiven
  • Open-Research-Plattformen im Praxistest
  • Digitale Technologien im Kulturerbe: Forschungsentwicklung zwischen Datenanalyse und KI-Unterstützung
  • KI-Texte beliebter als Originale
  • Zines als Impuls für soziale Gerechtigkeit in Bibliotheken
  • Ein dezentrales Fundament für Open Science: Warum Forschungsdaten neue Infrastrukturen brauchen
  • Vergessenes Wissen auf Disketten: Cambridge rettet digitale Geschichte
  • Europas Bibliotheken im Visier von Kunstraub
  • Nach dem Aus von Baker & Taylor: US-Bibliotheken suchen neue Buchgroßhändler
u.v.m.
  fachbuchjournal

Bürokratieentlastungsgesetz:
Digitale Arbeitsverträge müssen einfacher werden

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes vorgelegt. Danach werden Schriftformerfordernisse in verschiedenen Gesetzen durch Textform ersetzt. Allerdings müssen die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses weiterhin schriftlich festgehalten und handschriftlich auf Papier unterzeichnet werden, ansonsten können Arbeitgeber für Arbeitsverträge nur die komplizierte „qualifizierte elektronische Signatur“ verwenden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Unternehmen haben mit Arbeitsverträgen künftig nicht weniger bürokratischen Aufwand als bisher, auch wenn die Bundesregierung mit ihrem Bürokratieentlastungsgesetz anderes verspricht. Man wird weiterhin viel Papier ausdrucken müssen, dies in der Regel hin und her schicken, handschriftlich unterschreiben, und die Dokumente in Aktenschränken aufbewahren. Denn die einzige nun vorgesehene Alternative zur Unterschrift auf Papier ist die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Diese aber ist aufgrund des komplexen Verfahrens viel zu umständlich für die Bewerberinnen und Bewerber, verursacht unnötige Kosten und verlangsamt den Einstellungsprozess.

Die qualifizierte elektronische Signatur hat sicherlich in anderen Anwendungsbereichen ihre Berechtigung, ist für Arbeitsverträge aber völlig überzogen. Auch in Deutschland wurden bis zum 1. August 2022 Arbeitsverträge mit einfacher elektronischer Signatur rechtsverbindlich abgeschlossen, ohne dass es zu Missbrauchsfällen kam. Die im Nachweisgesetz 2022 eingeführten Hürden werden nicht hinreichend abgebaut und damit bleibt die Praxis im analogen Zeitalter stehen.

Wenn die Bundesregierung ihr Versprechen des Bürokratieabbaus ernst meint, sollte sie an dieser Stelle den Gesetzentwurf nachbessern und die einfache Übermittlung von Arbeitsverträgen in Textform mit einem Übermittlungs- und Empfangsnachweis ermöglichen. Dies ist technisch einfach und kostengünstig umzusetzen, in der Praxis für Unternehmen und Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen bequem zu nutzen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben der europäischen Arbeitsbedingungsrichtlinie.“