OFFENER BRIEF DER ASpB / SEKTION 5 IM DBV ZUR GEMEINSAMEN STELLUNGNAHME VON DBV UND BÖRSENVEREIN ZU §§ 52b und 53a URHEBERRECHTSGESETZ

Zur DBV-Vorstandssitzung, die am 6. und 7. März 2007 in Berlin stattfand, haben Vorstand und Beirat der ASpB/Sektion 5 im DBV der DBV-Vorsitzenden, Frau Prof. Dr. Claudia Lux, den nachstehend wiedergegebenen Offenen Brief geschrieben.


An die
Vorsitzende des DBV
Frau Prof. Dr. Claudia Lux
Geschäftsstelle des DBV
Straße des 17. Juni 114
10623 Berlin

Offener Brief der ASpB / Sektion 5 im DBV zur Gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein zu §§ 52b und 53a Urheberrechtsgesetz

Sehr geehrte Frau Prof. Lux,

Wie viele andere mittelbar oder unmittelbar Betroffene hat auch die Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken (ASpB) / Sektion 5 im DBV von den Inhalten der Gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein zu §§ 52b und 53a Urheberrechtsgesetz erst im nachhinein Kenntnis erhalten.

Wir sind uns bewusst, dass urheberrechtliche Fragestellungen und insbesondere die Umsetzung von Vorgaben auf europäischer Ebene in deutsches Recht eine komplizierte Materie darstellt, die für juristisch nicht Vorgebildete häufig nur schwer zu beurteilen ist.

Gleichwohl können und wollen wir die Verabschiedung der o. g. Gemeinsamen Stellungnahme nicht unkommentiert lassen. Unsere Kritik richtet sich dabei gegen das Vorgehen des DBV in dieser Angelegenheit und insbesondere gegen die mangelnde Einbindung der ASpB / Sektion 5 als der Vertreterin von Spezialbibliotheken in Deutschland in die Entscheidungsfindung.

Spezialbibliotheken, unabhängig davon, ob sie kleinere Bibliotheken in wissenschaftlichen Einrichtungen sind oder die großen Technischen Universitätsbibliotheken, stehen in besonders engem und vertrauensvollem Kontakt mit Forschung und Wissenschaft. Viele von ihnen sind institutionell den vier großen deutschen Wissenschaftsorganisationen (Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz) zugehörig. Namhafte und engagierte Vertreter/innen von Spezialbibliotheken sind außerdem im Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft".

Wir befürchten, dass die Stellung vieler Spezialbibliotheken in ihren Trägereinrichtungen durch die Vereinbarung zwischen DBV und Börsenverein Schaden nimmt, da sie mit dem Vorgehen des DBV als des Dachverbandes der deutschen Bibliotheken identifiziert werden. Es entsteht nämlich der Eindruck, dass grundsätzliche Positionen der vom DBV mitgetragenen "Göttinger Erklärung" im Hinblick auf die schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Informationsversorgung von Forschung und Bildung als Grundaufgabe von Bibliotheken ohne Not und mit absehbaren negativen Folgen für die deutsche Wissenschaftslandschaft aufgegeben wurden. Auch wird der gerade von den Forschungsinstitutionen in besonderem Masse vorangetriebene Gedanke des Open Access, dessen Umsetzung von zahlreichen Bibliotheken tatkräftig unterstützt wird, mit der Stellungnahme konterkariert.

Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie daher nachdrücklich auf, das Vorgehen des DBV und insbesondere den Abstimmungsprozess mit den vorrangig betroffenen Mitgliedern bei allernächster Gelegenheit zu erläutern und insbesondere zu erklären, inwieweit sich der DBV in Gänze noch dem Aktionsbündnis ?Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft? verpflichtet fühlt.

Mit verbindlichen Grüßen

Für den Vorstand und Beirat der ASpB / Sektion 5 im DBV

Dr. Jürgen Warmbrunn
Vorsitzender ASpB / Sektion 5 im DBV


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ASpB/Sektion 5 im DBV Marburg, den 6.2.2007