Zur DBV-Vorstandssitzung, die am 6. und 7. März 2007 in Berlin stattfand, haben Vorstand und Beirat der ASpB/Sektion 5 im DBV der DBV-Vorsitzenden, Frau Prof. Dr. Claudia Lux, den nachstehend wiedergegebenen Offenen Brief geschrieben.
ASpB/Sektion 5 im DBV | Marburg, den 6.2.2007 |
An die
Vorsitzende des DBV
Frau Prof. Dr. Claudia Lux
Geschäftsstelle des DBV
Straße des 17. Juni 114
10623 Berlin
Offener Brief der ASpB / Sektion 5 im DBV zur Gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein zu §§ 52b und 53a Urheberrechtsgesetz
Sehr geehrte Frau Prof. Lux,
Wie viele andere mittelbar oder unmittelbar Betroffene hat auch die Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken (ASpB) / Sektion 5 im DBV
von den Inhalten der Gemeinsamen Stellungnahme von DBV und
Börsenverein zu §§ 52b und 53a Urheberrechtsgesetz erst im nachhinein
Kenntnis erhalten.
Wir sind uns bewusst, dass urheberrechtliche Fragestellungen und
insbesondere die Umsetzung von Vorgaben auf europäischer Ebene in
deutsches Recht eine komplizierte Materie darstellt, die für
juristisch nicht Vorgebildete häufig nur schwer zu beurteilen ist.
Gleichwohl können und wollen wir die Verabschiedung der o. g.
Gemeinsamen Stellungnahme nicht unkommentiert lassen. Unsere Kritik
richtet sich dabei gegen das Vorgehen des DBV in dieser Angelegenheit
und insbesondere gegen die mangelnde Einbindung der ASpB / Sektion 5
als der Vertreterin von Spezialbibliotheken in Deutschland in die
Entscheidungsfindung.
Spezialbibliotheken, unabhängig davon, ob sie kleinere Bibliotheken in
wissenschaftlichen Einrichtungen sind oder die großen Technischen
Universitätsbibliotheken, stehen in besonders engem und
vertrauensvollem Kontakt mit Forschung und Wissenschaft. Viele von
ihnen sind institutionell den vier großen deutschen
Wissenschaftsorganisationen (Max-Planck-Gesellschaft,
Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft,
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz) zugehörig.
Namhafte und engagierte Vertreter/innen von Spezialbibliotheken sind außerdem im
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft".
Wir befürchten, dass die Stellung vieler Spezialbibliotheken in ihren
Trägereinrichtungen durch die Vereinbarung zwischen DBV und
Börsenverein Schaden nimmt, da sie mit dem Vorgehen des DBV als des
Dachverbandes der deutschen Bibliotheken identifiziert werden. Es
entsteht nämlich der Eindruck, dass grundsätzliche Positionen der vom
DBV mitgetragenen "Göttinger Erklärung" im Hinblick auf die schnelle,
unkomplizierte und kostengünstige Informationsversorgung von Forschung
und Bildung als Grundaufgabe von Bibliotheken ohne Not und mit absehbaren negativen Folgen für die deutsche Wissenschaftslandschaft aufgegeben wurden. Auch wird der gerade von den Forschungsinstitutionen in besonderem Masse vorangetriebene Gedanke des Open Access, dessen Umsetzung von zahlreichen Bibliotheken tatkräftig unterstützt wird, mit der Stellungnahme konterkariert.
Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie daher nachdrücklich auf, das
Vorgehen des DBV und insbesondere den Abstimmungsprozess mit den
vorrangig betroffenen Mitgliedern bei allernächster Gelegenheit zu
erläutern und insbesondere zu erklären, inwieweit sich der DBV in
Gänze noch dem Aktionsbündnis ?Urheberrecht für Bildung und
Wissenschaft? verpflichtet fühlt.
Mit verbindlichen Grüßen
Für den Vorstand und Beirat der ASpB / Sektion 5 im DBV
Dr. Jürgen Warmbrunn
Vorsitzender ASpB / Sektion 5 im DBV