RFID in öffentlichen Bibliotheken – auch eine Frage der Ethik


Abstracts

von Jenny Oltersdorf

1 Öffentliche Bibliotheken sind das Resultat ethischer Reflexion über Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit

In fast allen westlichen Demokratien herrscht Einvernehmen darüber, dass alle Mitglieder der Gesellschaft die gleichen Möglichkeiten zur Verwirklichung ihrer Ziele haben sollen. Soziale Vereinbarungen, wie die Freiheit aller Menschen von Geburt an und die damit verbundene formale Gleichheit vor dem Gesetz oder das Recht aller Bürger, an demokratischen Entscheidungsprozessen partizipieren zu dürfen, sind Grundvoraussetzungen dafür. Weil die Ideen von Freiheit und Gleichheit und die daraus resultierenden ethischen Verpflichtungen wie etwa soziale Verantwortung zugleich auch diejenigen Ideale sind, die unsere Gesellschaft verbinden, sind Erscheinungen wie Chancenungleichheit auf Grund wirtschaftlicher Not Missstände, die der Staat durch Regulierung zu beseitigen sucht. Eine Form des regulierenden Eingriffs zur Beseitigung gesellschaftlicher Ungerechtigkeiten ist die Einrichtung und Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken. Durch den freien, ungehinderten Zugang zu Informationen in öffentlichen Bibliotheken erhalten alle Bürger die gleiche Chance, qualitativ hochwertige und aufbereitete Informationen zu beziehen und sich so individuell zu entwickeln und ihr Leben zu gestalten. Erst durch den freien Zugang zu Informationen können Menschen zu Wissen gelangen. Wissen wiederum ist eine wesentliche Voraussetzung für Freiheit. Die Existenz öffentlicher Bibliotheken ist daher als Resultat der ethischen Reflexionen einer Gesellschaft im Hinblick auf Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zu verstehen. Da das Aufgabenspektrum öffentlicher Bibliotheken äußert vielfältig ist und die Bereitstellung von Angeboten zur kreativen Entwicklung des Einzelnen, die Unterstützung des individuellen und selbst bestimmten Lesens und Lernens oder die Förderung von Kenntnissen des kulturellen Erbes nur einige Bereiche der Arbeit darstellen, sprechen öffentliche Bibliotheken grundsätzlich alle Bürger jeden Alters an1 und haben darum eine ethische Verantwortung allen Individuen der Gesellschaft gegenüber.

2 Grenzt der Einsatz von RFID Bibliothekskunden aus?

Geht man nun von der These aus, dass öffentliche Bibliotheken das Ergebnis moralischer Reflexion über Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sind und sie folglich eine Verpflichtung gegenüber allen Menschen einer Gesellschaft haben, so stellt sich die Frage, ob diese Pflicht öffentlicher Bibliotheken durch den Einsatz von RFID behindert wird? Grundsätzlich schränkt der Einsatz von RFID in einer öffentlichen Bibliothek niemanden in seinem Recht auf freien Zugang zu Informationen ein. Der Einsatz der Technik kann aber sehr wohl prohibitiven Charakter haben. Es besteht das Risiko, dass Bibliothekskunden aus intellektuellen oder emotionalen Vorbehalten nicht mit der Technik umgehen können oder wollen und darum auch Betreuungs- bzw. Erklärungsangebote seitens der Bibliotheksmitarbeiter nicht fruchtbar sein werden. Vor dem Hintergrund sinkender Bibliotheksetats wird bei der Neueinführung von RFID in einer öffentlichen Bibliothek wie in der Münchner Stadtbibliothek eine nahezu 100-prozentige Selbstverbuchungsquote angestrebt.2 Die Einführung von Selbstverbuchungsterminals und Rückgabeautomaten erhöht die Zugangsvoraussetzungen für die erfolgreiche Nutzung öffentlicher Bibliotheken, sodass zu befürchten ist, dass einige Benutzergruppen potentiell oder real ausgeschlossen werden. Diese Bedenken bestehen hauptsächlich bei:

  1. ältere Bibliothekskunden
  2. Bibliothekskunden mit defizitären Sprachkenntnissen.
  3. Bibliothekskunden mit Aktivitätsbeschränkung.

2.1 Senioren

Besonders ältere Bibliothekskunden werden vermutlich durch RFID gestützte Selbstverbuchungs- und Rückgabeterminals an der Bibliotheksnutzung gehindert.3 Untersuchungen haben gezeigt, dass Senioren der zunehmenden Technisierung partiell mit Skepsis und Ablehnung gegenüberstehen. Die Vorbehalte richten sich dabei nicht allein gegen technische Produkte, die potentiell für gefährlich gehalten werden, sondern die Vorbehalte richten sich ganz allgemein gegen technische Neuerungen. Beispielweise ist der Gebrauch von Bankautomaten, Kartentelefonen und Fahrscheinautomaten bei älteren Menschen generell geringer ausgeprägt als bei jüngeren.4 65 % der 55–74 Jahre alten Menschen verfügen über keinerlei Computerkenntnisse.5 Nur 35,5 % der über 60-Jährigen nutzen das Internet. Bei den über 70-Jährigen sind es sogar nur noch 13,2 %.6 Da RFID-Selbstverbuchungsterminals computergestützte Geräte sind, ist zu erwarten, dass hier die gleichen Nutzungsängste wie bei herkömmlichen PCs, Bankautomaten oder Fahrscheinautomaten bestehen. Für Senioren sind die Vorteile der Automatisierung von Prozessen nicht offensichtlich. Aus ihrer Sicht ergibt sich primär eine Reihe von Nachteilen, die mit der Nutzung von Selbstverbuchungsautomaten verbunden ist. Die aus diesen Nachteilen abgeleiteten psychischen Anstrengungen der Automatennutzung sind für sie groß, da geläufige Verhaltensweisen aufgegeben und neue Handlungsmuster für die Bedienung der Automaten erlernt werden müssen. Es ist einsichtig, dass gerade ältere Menschen eine persönliche Hilfestellung bei dem Entleihen und Zurückgeben von Bibliotheksmedien mit RFID benötigen. Folglich entstehen Probleme, wenn die Beratungsintensität nach einer erfolgreichen Einführungsphase nachlässt.

2.2 Menschen mit defizitären Sprachkenntnissen

Ähnliche Probleme treten auf, wenn RFID-Selbstverbuchungsterminals durch Bibliothekskunden mit mangelhaften Sprachkenntnissen genutzt werden sollen. In großen Städten wie Berlin, in denen es einen hohen Anteil an Migranten gibt, ist es 1. kaum realisierbar, ein Selbstverbuchungsterminal mit allen potentiell gewünschten Sprachen auszustatten und 2. ist auch hier allein das Vorhandensein eines solchen Automaten aus emotionalen und intellektuellen Vorbehalten eng mit der Befürchtung verbunden, daran zu scheitern. Erschwerend kommt bei dieser Benutzergruppe hinzu, dass das Bitten um Hilfe infolge lückenhafter Sprachkenntnisse potentiell gar nicht möglich ist, sodass diese Benutzergruppe gänzlich von der Nutzung der Automaten ausgeschlossen wird.

2.3 Menschen mit Aktivitätsbeschränkung

Eine dritte potentiell von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossene Gruppe sind Menschen, die in ihrer Aktivität eingeschränkt sind.7 Gemeint sind damit Menschen mit Beeinträchtigungen wie Lernbehinderungen oder Verhaltensstörungen sowie sehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit spastischen Erkrankungen. All diese Gruppen nutzen öffentliche Bibliotheken, sind aber von der Nutzung RFID-gesteuerter Selbstverbuchungsterminals und Rückgabeautomaten gänzlich ausgeschlossen und permanent auf fremde Hilfe angewiesen, sofern nicht flächendeckend auf Barrierefreiheit geachtet wird. Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Gebäude öffentlicher Bibliotheken und die darin vorhandenen technischen Gerätschaften ebenso wie die Informationsverarbeitungssysteme, die akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen Menschen mit Aktivitätsbeschränkung in der allgemein üblichen Weise zugänglich sein müssen und von ihnen ohne nennenswerte Schwierigkeiten und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden können.8

RFID-Selbstverbuchungsterminals, die mit Brailleschrift ausgestattet sind, Terminals, die auch für Rollstuhlfahrer erreichbar sind sowie sinnvolle Alternativen zu Touchscreen-Bildschirmen, die für Menschen mit spastischen Erkrankungen kaum zu benutzen sind, sollten darum zum Standard in öffentlichen Bibliotheken gehören, wenn RFID-Selbstverbuchungsautomaten und Rückgabeterminals nicht prohibitiv wirken sollen.

3 RFID und das Recht auf Privatheit

An der Humboldt-Universität zu Berlin und im Auto-ID Center wurden im Jahr 2005 empirische Analysen durchgeführt, die herausfinden sollten, welche konkreten Befürchtungen die Bürger mit RFID verbinden. Mit Hilfe der Fokusgruppenanalyse konnte ermittelt werden, dass die Angst vor dem Verlust an Privatsphäre noch vor der Angst vor Gesundheitsschäden und dem Arbeitsplatzverlust am deutlichsten ausgeprägt war.9

Was aber ist die Privatsphäre eines Menschen, die durch RFID potentiell gefährdet wird? Privat ist nicht allein das, was sich hinter verschlossenen Türen in den eigenen vier Wänden ereignet. Privat sind auch Dinge, zu denen jeder Einzelne selbst den Zugang kontrollieren können sollte. Dies gilt zum Beispiel für die Verwendung von personenbezogenen Daten. Aber auch die Freiheit, das Leben nach eigenen Ansichten planen und gestalten zu können, gehört zur Privatsphäre eines Menschen.

Die Philosophin Beate Rössler hat in ihrem Buch „Der Wert des Privaten“10 drei verschiedene Bedeutungsdimensionen von Privatheit definiert: die lokale, dezisionale und die informationale Privatheit. Die lokale Privatheit entspricht dem Bedürfnis, „vor dem Zutritt anderer in Räumen und Bereichen geschützt zu werden.“11 Dieser Teilaspekt des Begriffs Privatheit wurde schon 1890 von Louis Brandeis und Samuel Warren in dem Aufsatz „The Right to Privacy“ als „the right to be let alone“ beschrieben.12 Informationale Privatheit definiert Beate Rössler als den Anspruch von Personen „vor unerwünschtem Zugang im Sinne eines Eingriffs in persönliche Daten über sich geschützt zu werden, also vor dem Zugang zu Informationen über sie, die sie nicht in den falschen Händen sehen wollen“.13 Dezisionale Privatheit schließlich ist der Anspruch „vor unerwünschtem Zutritt im Sinne von unerwünschtem Hineinreden, vor Fremdbestimmen bei Entscheidungen und Handlungen geschützt zu sein“.14 Der Einsatz von RFID weckt bei vielen Menschen Ängste, die in wesentlichen Teilen die informationale, sowie die dezisionale Privatheit berühren und die aus diesem Grund den Einsatz von RFID ablehnen.

In der einschlägigen Literatur und den Praxisberichten von Bibliotheken zum Thema RFID werden kaum Bedenken hinsichtlich der Gefährdung der Privatsphäre eines Bibliothekskunden durch den Einsatz von RFID geäußert. Dass RFID ein Risiko für die Privatheit bedeutet, wird nur im Zusammenhang des unerlaubten Auslesens der Etiketten und der Option, aus den darauf gespeicherten Daten Informationen über den Bibliothekskunden zu erhalten, diskutiert. Wäre dem so, so wird eingeräumt, wäre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit der Grundpfeiler des Schutzes der Privatheit zerstört.

Bibliotheken und andere RFID-Anwender versuchen darum, Hand in Hand mit den Herstellerfirmen und dem Gesetzgeber, durch Verschlüsselungstechniken, Datenstandards und die geltenden Datenschutzgesetze den Einsatz von RFID so sicher und vertrauenswürdig wie möglich zu gestalten. Dennoch hat der Einsatz von RFID im öffentlichen Raum eine sehr wohl die Privatheit bedrohende Dimension. Diese Dimension wird u. a. von Hans Jonas und Walter Zimmerli15 unter dem Begriff „Technikfolgeabschätzungen“ diskutiert. Nach Walter Zimmerli befindet sich der Mensch der Gegenwart an einem reflexiven Wendepunkt. „Der technokratische Traum von der Verbesserung und Beherrschung der Welt durch Technisierung immer weiterer Lebensbereiche […] ist ausgeträumt, und wir schrecken aus diesem Traum gleichsam in den Wachzustand auf, im Erwachen die Problematik der gegenwärtigen Situation realisierend.“16 Die ungewollten Folgeerscheinungen der Technisierung rücken nun in das Zentrum der Betrachtung. Die Menschen begreifen, dass zusätzlicher Komfort nur mit noch mehr Technisierung des Alltags zu erreichen ist. Je mehr die Technisierung aber mit allen ungewollten und unberechenbaren Folgeerscheinungen voranschreitet, desto höher wird der Preis für knappe Ressourcen wie z. B. unverletzte Privatheit. Die Folge der von Zimmerli konstatierten „reflexiven Wende“ ist eine große Verunsicherung des Menschen in der Gegenwart. „Mit der geläufigen Rückprojektion der Beschreibungselemente des Produktes auf den Produzenten und der damit gekoppelten Omnipotenzvorstellung des technischen Machens geht ein Bewusstsein der Ohnmacht einher, weil die Möglichkeit zur Kontrolle und Einschränkung der nicht beabsichtigten Folgen fehlt.“17 Zimmerli charakterisiert die heute lebenden Menschen als verunsichert, zerrissen und in sich gespalten. Einerseits sehnen sie sich nach technischem Fortschritt und Erleichterung des Alltags, andererseits verängstigt sie die Technik, weil sie wissen, dass sie vollständig von ihr umgeben und daher abhängig sind.

Vor diesem Hintergrund ist die Anwendung von RFID in einer öffentlichen Bibliothek als Teil eines großen zusammengehörigen Systems – des Ubiquitus Computering – zu verstehen, das selbst wiederum nur ein kleiner Ausschnitt aus der technisierten Umwelt des heutigen Menschen ist. Die Menschen der Gegenwart sind beunruhigt, weil die realen und potentiellen Möglichkeiten von RFID für sie nicht begreifbar sind und die Auswirkungen der Technik langfristig bisher als kaum kontrollierbar erscheinen. Aufgrund dieser Risikoeinschätzung besteht die Gefahr, dass sich das Verständnis von Selbstbestimmung und autonomen Entscheidungen in der Gegenwart langsam verändert. In allen Bereichen des Lebens beginnt sich das Verhalten von Menschen zu sich selbst und untereinander zu wandeln. Unbewusst wird künftig mehr darauf geachtet werden wie man sich selbst benimmt, wie man sich im Angesicht von Kameras im öffentlichen Raum bewegt, wem man welche Informationen in der Kommunikation zukommen lässt oder eben welche Medien aus der öffentlichen Bibliothek unbedenklich entliehen werden können. Auch wenn diese Bedenken eher auf einer intuitiven Beurteilung der Risikolage beruhen und daher durch die Vermittlung von technischem Wissen ausgeräumt werden könnten, ist bei vielen Menschen dennoch ein Gefühl der Unsicherheit vorhanden, das auf lange Sicht zu einer Verhaltensänderung führen kann. Wenn sich durch dieses Gefühl der Verunsicherung marginale Verhaltensänderungen einstellen, so hat diese unterschwellige Verunsicherung einen Eingriff in die Autonomie zur Folge und bedeutet damit einen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen. Die Bemühungen öffentlicher Bibliotheken um soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit werden ad absurdum geführt, wenn unsichere Kunden überlegen, welches Medium sie besser nicht entleihen, weil sie nicht abschätzen können, welche potentiellen Eingriffe in die Privatsphäre mit dem Ausleihen eines Bibliotheksmediums mit RFID-Etikett möglich sind.


Autorin

Jenny Oltersdorf

Insitut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft
Humboldt-Universität zu Berlin
Dorotheenstr. 26
10117 Berlin
(Post:Unter den Linden 6
10099 Berlin)
jenny.oltersdorf@ibi.hu-berlin.de


Anmerkungen

1. Anders ist die Lage in wissenschaftlichen Bibliotheken. Von ihrer Aufgabe ausgehend, wird nur ein konkreter Teil der Bevölkerung als reale oder potentielle Kunden aufgefasst.

2. Pohl,Marianne; Schubert, Eva: wenn – dann 100 Prozent. Selbstverbuchung mit RFID in der Münchner Stadtbibliothek. In: BuB, 58 (2006) H.1, S. 53–55

3. Da die Arbeit mit RFID in öffentlichen Bibliotheken bis auf einige wenige Ausnahmen eine noch jüngere Erscheinung ist, gibt es bisher keine detaillierten Untersuchungen zu veränderten Benutzerstrukturen. Eine genaue Untersuchung erscheint dennoch dringend angebracht, um die Vor- und Nachteile der Technik angemessen beurteilen zu können.

4. Marcellini, Fiorella ; Mollenkopf, Heidrun ; Spazzafumo, Liana ; Ruoppila, ISto (2000): Akzeptanz und Nutzung öffentlicher Automaten durch Ältere : Ergebnisse einer europäischen Untersuchung. In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, 33 (2000), H. 3, S. 169–177.

5. Gehrke, Barbara (2006): Ältere Menschen entdecken die neuen Medien / Vortrag von Dr. Barbara Gehrke. : ecmc Europäisches Zentrum für Medienkompetenz GmbH, 2006; online zugänglich unter: http://www.mekonet.de/doku/aufsaetze/bg_vortrag_senaktiv_2006.pdf, S. 6.

6. TNS Infrartest ; Initiative D21 (Hrsg.) 2007, S. 12.

7. Hasenclever, Jörn (2005): Barrierefreie Berliner Öffentliche Bibliotheken? Ein Schlaglicht auf die Situation von behinderten Nutzerinnen und Nutzern in der Berliner Bibliothekslandschaft / von Jörn Hasenclever. – Berlin : Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, 2005. – (Berliner Handreichungen zur Bibliothekswissenschaft ; 160)

8. Vgl. BGG § 4.

9. Berthold, Oliver ; Günther, Oliver ; Spiekermann, Sarah (2005): RFID – Verbraucherängste und Verbraucherschutz. In: Wirtschaftsinformatik, 47 (2005), H. 6, S. 422–430.

10. Rössler, Beate (2001): Der Wert des Privaten / Beate Rössler. – Frankfurt am Main : Suhrkamp, 2001.

11. Vgl. Rössler 2001, S. 25.

12. Vgl. Langheinrich, Marc (2005): Die Privatsphäre im Ubiquitous Computering – Datenschutzaspekte der RFID-Technologie. In: Das Internet der Dinge : ubiquitous computing und RFID in der Praxis: Visionen, Technologien, Anwendungen, Handlungsanleitungen ; mit 21 Tabellen / Elgar Fleisch ; Friedemann Mattern (Hrsg.). – Berlin ; Heidelberg ; New York : Springer, 2005, S. 330–362, hier S. 331.

13. Vgl. Rössler 2001, S. 25.

14. Ebd.

15. Jonas, Hans: Das Prinzip Verantwortung – Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1984 und Zimmerli, Walter: Wandelt sich die Verantwortung mit dem technischen Wandel? In: Lenk, Hans ; Rophol, Günter (1993): Technik und Ethik / hrsg. von Hans Lenk und Günter Ropohl. – [2.,rev. und erw. Aufl.]. - Stuttgart : Reclam, 1993, S. 92–111.

16. Zimmerli 1993, S. 96.

17. Ebd. S. 97.