Eine zeitgemäße Nutzung der digitalen
Pflichtsammlungen ermöglichen!

Die geltende Rechtslage macht es den Bibliotheken schwer, ihrer Aufgabe nachzukommen, die Pflichtexemplare der Öffentlichkeit bereitzuhalten und der Nachwelt zu überliefern.
Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek erlaubt es, elektronische Publikationen im Wege des sogenannten Web-Harvesting selbst aus dem Internet einzusammeln und diese dabei auch zu vervielfältigen, sowie die öffentliche Zugänglichmachung sogenannter Zitationsarchive.
Ina Kaulen, Lars Jendral, Felix Geisler
Die Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken im Deutschen
Bibliotheksverband setzt sich mit der im Sommer 2025 beschlossenen
Bonner Erklärung dafür ein, die rechtlichen Bedingungen für die
Sammlung und die Nutzung von digitalen Pflichtstücken so weiter zu
entwickeln, dass sie den Anforderungen der digitalen Welt entsprechen.
Faktisch stehen derzeit die elektronischen Pflichtsammlungen in der Regel nur in den Lesesälen der empfangsberechtigten Bibliotheken zur Verfügung, mitunter werden sie sogar nur an einzelnen Leseplätzen angeboten, die keinen Download erlauben.