20. April 2024
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In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt parteiübergreifenden Konsens
zum Bibliotheksgesetz in Rheinland-Pfalz

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt ausdrücklich den parteiübergreifenden Konsens bei der Verabschiedung eines Landesbibliotheksgesetzes für Rheinland-Pfalz am 19. November 2014. Das vorliegende „Landesgesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung und Aufhebung weiterer bibliotheksbezogener Vorschriften“ würdigt die Bibliotheken als wichtige Bildungseinrichtungen sowie ihre Rolle bei der Bewahrung des historischen und kulturellen Erbes. Darüber hinaus enthält das Gesetz modernisierte Regelungen zum Pflichtexemplarrecht. Auch wenn es die Rechtsstellung insbesondere der kommunalen Bibliotheken nicht wesentlich stärkt und auch keine verbindlichen Regelungen zur Finanzierung der Bibliotheken enthält, kommt in dem Gesetz doch die große Wertschätzung für Bibliotheken aller Sparten zum Ausdruck. In diesem Sinne kann das Gesetz auch als Vorbild für weitere Bundesländer wirken.

Hervorzuheben ist, dass das Gesetz alle Bibliothekstypen umfasst und alle wesentlichen bibliotheksrechtlichen Bestimmungen zusammengefasst werden. Angesichts der aktuellen Herausforderungen für die Bibliotheken in kommunaler und freier Trägerschaft, ist deren politische Aufwertung durch das Gesetz als zentraler Bestandteil der Bildungs- und Infrastruktur des Landes sehr zu begrüßen.

Damit wurde das vierte Bibliotheksgesetz in Deutschland verabschiedet – nach Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen. Ein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden des Landesverbands Rheinland-Pfalz im Deutschen Bibliotheksverband und kulturpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Manfred Geis. Er hat sich in ganz besonderem Maße für ein Bibliotheksgesetz in Rheinland-Pfalz eingesetzt.

Der Vorsitzende des dbv, Frank Simon-Ritz, kommentiert: „Die bisher verabschiedeten Bibliotheksgesetze sind ein wichtiges Signal der Politik. Es geht aber langfristig darum, die Rechtsstellung der Bibliotheken zu stärken. Das wird perspektivisch nur über ihre Anerkennung als kommunale Pflichtaufgabe möglich sein.“

In Schleswig-Holstein gehen zurzeit die Diskussionen um ein Bibliotheksgesetz weiter. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) hatte dem Landtag bereits 2012 ein zukunftsweisendes Bibliotheksgesetz vorgelegt, das jedoch mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt wurde. Die Mitte 2012 gebildete Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass sie „[…] in der ersten Hälfte der Legislaturperiode einen Entwurf eines Bibliotheksgesetzes einbringen, mit dem die Förderung der Büchereien und wissenschaftlichen Bibliotheken im Land und deren Arbeit erstmals auf eine eigenständige, solide Grundlage gestellt wird." Demnach sollte das Kultusministerium spätestens 2014 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Am 19. November 2014 haben die bibliothekarischen Verbände in der sog. „Kieler Runde“ mit den bildungs- oder kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Landtag vertretenen Fraktionen erneut über ein Bibliotheksgesetz für Schleswig-Holstein beraten. Die Landesregierung hat hier noch einmal bekräftigt, dass sie den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag gerecht werden wird.

http://www.bibliotheksverband.de