13. Oktober 2024
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 7/2024 (Oktober 2024) lesen Sie u.a.:

  • Zeitschriftennutzung in Bibliotheken: Download-Konzentration und Open Access
  • Open Access killed the Journal Star?
  • Fehlende Trans­pa­renz und Regelungen beim Einsatz von KI-Chatbots in wissenschaftlichen Verlagen
  • AI Literacy: Kompetenzmodell verstehen
    und verantwortungsvoll nutzen
  • Dein neuer Kollege KI – Freund oder Feind?
  • KI-Agents: Informationsbeschaffung
    der Zukunft
  • KI-Revolution in Bibliotheken:
    Neues Framework für AI Literacy gefordert
  • IFLA Trend Report 2024: Globale Trends
    und ihre Auswirkungen auf Bibliotheken
  • Die wirtschaftlichen Auswirkungen des
    E-Lending in Öffentlichen Bibliotheken
    auf den Publikumsmarkt
  • Wenn Bibliotheken im Dunkeln stehen
  • Frei von Zwängen:
    MIT-Bibliotheken erfolgreich ohne Elsevier
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Deutscher Bibliotheksverband unterstützt die Entfristung des § 52a UrhG –
Hoffen auf die allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke

Berlin. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag darauf verzichtet hat, den Vermittlungsausschuss bezüglich der Entfristung von § 52a UrhG anzurufen. "Damit ist", so Dr. Frank Simon-Ritz, Vorsitzender des dbv, "der Weg frei für eine grundlegende Reform des Urheberrechts." Dazu gehört unter anderem die Schaffung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke, die bereits im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben wurde. Oliver Hinte, Vorsitzender der dbv-Rechtskommission ergänzt dazu: "Der Gesetzgeber befindet sich auf dem richtigen Weg. Die Entfristung des § 52a UrhG war lange überfällig. Es bleiben die Ergebnisse des Osnabrücker Pilotprojekts abzuwarten, wie ein angemessener Ausgleich zwischen Urhebern, Rechteinahbern und Nutzern herbeigeführt werden kann."

Durch die Entfristung des § 52a UrhG verfügen insbesondere die Hochschulen nun über die dringend benötigte Planungssicherheit, dass sie auch in Zukunft Lernplattformen und sogenannte "elektronische Semesterapparate" nach den Vorgaben dieser Vorschrift betreiben dürfen. "Es wäre wünschenswert, wenn dieser erfreuliche Akt der Gesetzgebung nun noch in eine Vereinfachung oder zumindest in der einfacheren Handhabung des Urheberrechts münden würde", so Dr. Frank Simon-Ritz weiter. "Daher hoffen wir, dass die Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke dazu führen wird."

Der dbv hatte am 25.06.2014 bei einer Veranstaltung mit Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer entsprechenden Schrankenregelung gemacht.