16. April 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Deutscher Bibliotheksverband unterstützt die Entfristung des § 52a UrhG –
Hoffen auf die allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke

Berlin. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag darauf verzichtet hat, den Vermittlungsausschuss bezüglich der Entfristung von § 52a UrhG anzurufen. "Damit ist", so Dr. Frank Simon-Ritz, Vorsitzender des dbv, "der Weg frei für eine grundlegende Reform des Urheberrechts." Dazu gehört unter anderem die Schaffung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke, die bereits im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben wurde. Oliver Hinte, Vorsitzender der dbv-Rechtskommission ergänzt dazu: "Der Gesetzgeber befindet sich auf dem richtigen Weg. Die Entfristung des § 52a UrhG war lange überfällig. Es bleiben die Ergebnisse des Osnabrücker Pilotprojekts abzuwarten, wie ein angemessener Ausgleich zwischen Urhebern, Rechteinahbern und Nutzern herbeigeführt werden kann."

Durch die Entfristung des § 52a UrhG verfügen insbesondere die Hochschulen nun über die dringend benötigte Planungssicherheit, dass sie auch in Zukunft Lernplattformen und sogenannte "elektronische Semesterapparate" nach den Vorgaben dieser Vorschrift betreiben dürfen. "Es wäre wünschenswert, wenn dieser erfreuliche Akt der Gesetzgebung nun noch in eine Vereinfachung oder zumindest in der einfacheren Handhabung des Urheberrechts münden würde", so Dr. Frank Simon-Ritz weiter. "Daher hoffen wir, dass die Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke dazu führen wird."

Der dbv hatte am 25.06.2014 bei einer Veranstaltung mit Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer entsprechenden Schrankenregelung gemacht.