INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
Linda Schünhoff
Benjamin Flämig
Band 67:
Wilfried Sühl-Strohmenger
Jan-Pieter Barbian
Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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11. August 2026
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 06/2026 (August 2026) lesen Sie u.a.:

  • Was Hochschul­bibliotheken von ihren Hochschulen lernen müssen
  • Kinder in der digitalen Welt
  • Metadaten als Infrastruktur
  • Wenn Bots katalogisieren
  • Von Abschlusskleidern bis
    Geisterjagd-Ausrüstung in der
    „Library of Things“ unterwegs
  • Lesen als Infrastrukturaufgabe
  • Wie Jugendliche Social Media
    wirklich erleben
  • Warum KI-Angst beim wissenschaftlichen Schreiben nicht nur schlecht ist
  • Nur jede vierte Universitätsbibliothek veröffentlicht ihre Digital-Preservation-Policy
  • Dua Lipa eröffnet Bibliothek für
    verbotene und zensierte Bücher in Porto
  • Lesen im Zeitalter der Ablenkung
  • Wiley übernimmt Emerald und baut
    KI-relevantes Forschungsportfolio aus
  • KI prägt den Markt für Bibliothekssysteme
  • Hörbuchmarkt wächst weiter,
    KI-Stimmen stoßen auf Vorbehalte
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

AI Act kommt nach Deutschland

Bundeskabinett beschließt Durchführungsgesetz zum AI Act

Am 11.2.2026 hat das Bundeskabinett das Durchführungsgesetz zum EU AI Act beschlossen. Es legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

„Mit dem Durchführungsgesetz entscheidet sich, ob der AI Act in Deutschland zum Innovations- oder zum Bürokratieprojekt wird. Der AI Act trifft in Deutschland auf eine bestehende komplexe Behördenstruktur mit breit verteilten Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene sowie für einzelne Branchen. Die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in einem Verbund mit weiteren zuständigen Behörden zu benennen, ist ein pragmatischer Ansatz. Die Bündelung von Zuständigkeiten und die behörden­übergreifende Zusammenarbeit muss jetzt schnell, effizient und verlässlich funk­tionieren. Und es gilt, die zuständigen Behörden so aufzustellen, dass Beratung, Koordinierung und Marktüberwachung effektiv möglich sind.?Sie brauchen schlanke Strukturen, effiziente Prozesse und müssen dazu selbst auch umfassend KI einsetzen, um ihren Aufgaben nachzukommen. Nur dann kann es gelingen, mit den etwas mehr als 60 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den umfassenden Aufgaben nachzukommen.

Ohne den Einsatz von KI und ausreichende Ressourcen wird aus Regulierung schnell Stillstand, die vorgesehenen Prüfstellen dürfen nicht zum Flaschenhals werden. Unternehmen müssen KI-Systeme, die nach dem AI Act als besonders risikoreich gelten, in vielen Fällen von unabhängigen Stellen prüfen und bestätigen lassen. Diese Stellen müssen vorab von behördlicher Seite anerkannt werden. Kommt es hier zu langen Wartezeiten, werden KI-Innovationen in sensiblen Bereichen ausgebremst. Das wäre genau das, was wir zum Beispiel bei der Medizinprodukteverordnung erlebt haben. Sie hat Innovationen ausgebremst und dem Patientenwohl geschadet. Vergleichbares darf sich bei der Umsetzung des AI Acts nicht wiederholen.

Ergänzend können auch innovationsfreundliche KI-Reallabore den Unternehmen helfen, neue Lösungen anzubieten – mit niedrigen Zugangshürden, schlanken digitalen Verfahren und einer verlässlichen Antwort innerhalb von 30 Tagen.“