25. April 2024
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Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Konsequent vom Kulturgut Buch her gedacht

Börsenverein begrüßt Juncker-Ankündigung zu reduziertem Steuersatz bei E-Books

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Ankündigung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, im Zuge der geplanten Mehrwertsteuerreform 2016, den reduzierten Steuersatz auch auf digitale Bücher und Online-Publikationen anzuwenden. „Das ist konsequent vom Kulturgut Buch her gedacht und entspricht zudem der politischen Zielsetzung der deutschen Bundesregierung. Deshalb ist die Entscheidung der EU-Kommission ein wichtiger Schritt“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „E-Books  befördern die gleichen Inhalte wie gedruckte Bücher. Es gibt keinen Grund, E-Book-Leser steuerlich zu benachteiligen.“

Diese Ankündigung müsse sich jetzt auch auf den Umgang mit der Besteuerung von sogenannten Bundle-Produkten (gedrucktes Buch und E-Book) auswirken, so Skipis. „Es wäre absurd vom Finanzministerium, weiterhin darauf zu beharren, für den E-Anteil eines Bundles den vollen Mehrwertsteuersatz zu verlangen“, so Skipis. Diese Auffassung vertritt das BMF nachdrücklich seit Juni 2014 und hat damit kostenträchtige Umstellungsprozesse bei Verlagen und Händlern verursacht, die nach der Ankündigung von Juncker eigentlich nicht mehr nötig sind. „Die Investitionen, die dafür getätigt werden, sind bereits jetzt herausgeworfenes Geld“, so Skipis.

Bundle-Produkte sollen mit zwei unterschiedlichen Steuersätzen berechnet und ausgewiesen werden: 7 Prozent für den Printtitel, 19 Prozent für das digitale Angebot. Das Finanzministerium beruft sich bei seiner Entscheidung auf die geltende Rechtslage unter EU-Recht.