28. März 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Börsenverein: Pläne der Bundesregierung schaden Urhebern und fördern Abhängigkeit von Monopolisten

Börsenverein kritisiert neuen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum Urhebervertragsrecht

Mit scharfer Kritik hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels auf einen Entwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung reagiert. „Wir fordern Sachpolitik statt Interessenpolitik“, sagt der Stuttgarter Verleger Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins. „Verlage bauen oft mühsam und unter großen Anfangsinvestitionen neue Autoren auf. Die Idee, dass Autoren ihre Verlagsverträge nach fünf Jahren durch Rückruf beenden können, zwingt den Verlagen aber eine Arbeitsweise auf, die auf kurzfristige Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. Das ist weder im Sinne eines qualitätsvollen Buchangebots noch im Sinne der Autoren.“ Der vom BMJV vorgelegte Entwurf fördere stattdessen Firmen, deren Ziel die Zerschlagung von Buchhandels- und Verlagsstrukturen ist. Eine Monopolisierung des Buchhandels würde aber zwangsläufig auch den Autoren schaden.

Der Gesetzentwurf des BMJV sieht u.a. vor, dass Autoren ihre Verlagsverträge nach fünf Jahren durch Rückruf beenden können. Dazu sollen sie berechtigt sein, wenn ihnen ein Verwerter, der an den Investitionen des Ursprungsverlags in das Werk und an dessen wirtschaftlichem Risiko nicht beteiligt war, für die Weiternutzung z.B. einen hohen Vorschuss bietet. Der ursprüngliche Vertragspartner hat dann lediglich eine Art Vorkaufsrecht. Das gilt auch dann, wenn er sich aufgrund noch nicht amortisierter Investitionen in das Werk gegenüber dem neuen Bieter in einer ruinösen Wettbewerbssituation befindet.

In der Realität würde diese Regelung bedeuten, dass sich ein Titel bereits fünf Jahre nach Vertragsabschluss bezahlt gemacht haben muss. Das ist in vielen Fällen schon deshalb nicht der Fall, weil die Publikation erst lange nach Vertragsabschluss erfolgt und Lizenzausgaben noch später erscheinen. „Die Pläne sollen die Urheber schützen, doch das Gegenteil wird eintreten: Letztlich würde durch diese Regelung das unternehmerische Risiko so stark erhöht, dass beispielsweise die Garantiezahlungen an Autoren deutlich abgesenkt werden müssten. Leidtragende wären zudem die kleineren und unabhängigen Verlage, die in diesem ruinösen Wettbewerb nicht mitbieten können“, so Ulmer.

Die vom BMJV vorgesehene Möglichkeit, über kollektive Regelungen zwischen Autoren- und Verwerterverbänden am bisherigen Recht festzuhalten, geht in der Buchbranche ins Leere. Dort ist weniger als ein Prozent der Autoren in Interessenverbänden organisiert. Als marktbeherrschende Berufsorganisation ist der Börsenverein zudem nicht bevollmächtigt, gemeinsame Vergütungsregeln als allgemein gültig vorzuschreiben. Fraglich ist außerdem, ob dieser Vorschlag nicht gegen europäisches Kartellrecht verstößt, weil er das freie Vertragsverhältnis zwischen Autor und Verleger in ein tarifreguliertes Angestelltenverhältnis umgestalten will. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs werden darin unzulässige Preisabsprachen zu Lasten der Verbraucher gesehen.

Der Börsenverein hatte sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Überlegungen des BMJV mit einer Analyse der Auswirkungen des Entwurfs an die Politik gewandt. Darin hatte er bereits auf einige extrem kritische Punkte in dem Vorschlag hingewiesen. Diese möchte er nun in den kommenden Monaten ausführlich diskutieren. „Wir sind davon überzeugt, dass es zur Verbesserung der Vergütungssituation von Autoren und der Einnahmesituation von kleinen Verlagen sinnvollere Regelungen gibt. Wir gehen davon aus, dass sich der Justizminister dieser schwierigen, aber notwendigen Debatte mit allen Beteiligten nicht entziehen wird“, so Ulmer.

Kurzstellungnahme des Börsenvereins zum Herunterladen (PDF)