26. September 2023
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Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 6/2023 (September 2023) lesen Sie u.a.:

  • Mittendrin in der Transformation
  • Gamification besitzt erhebliches Anwen­dungs­potenzial für Bibliotheken
  • Bibliotheksmagazine: bloße Lager oder auch eine wichtige Dienstleistung?
  • Viele Wissenschaftsverlage haben bislang keine oder unpräzise Richtlinien
    für den Umgang mit generativer KI
  • Klassische Videospiele drohen
    zu verschwinden
  • Wie sieht die Zukunft der
    wissenschaftlichen Tagungen aus?
  • Studie: Hohe Impact-Werte
    ziehen hohe APCs nach sich
  • KI ändert derzeit nichts
    an Googles Vormachtstellung
  • Open Source ist nicht unsicherer
    als proprietäre Software
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 4 / 2023

NATUR | UMWELT
Plädoyer für den Schutz der Biodiversität
Das Auerhuhn

ASTRONOMIE
Neuerscheinungen

LANDESKUNDE
Japans moderne Monarchie

SPORT
Bayern München

RECHT
Naturschutzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Arbeitsrecht

KUNST
Frauen in der Kunst. Meisterinnen

uvm

Schwarzer Tag für ZB MED und die deutsche lebenswissenschaftliche Forschung

Senat der Leibniz-Gemeinschaft empfiehlt Abwicklung von ZB MED

Mit großer Bestürzung hat ZB MED – Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften erfahren, dass der Senat der Leibniz-Gemeinschaft das Ende der Finanzierung durch Bund und Länder empfohlen hat. Weitere Informationen dazu gibt es in der Pressemitteilung der Leibniz-Gemeinschaft unter http://ow.ly/ZEWa2.

Begründet wird dies damit, dass es ZB MED in den vergangenen Jahren trotz einiger Teilerfolge nicht in dem notwendigen Maß gelungen sei, sich auf die erheblichen Veränderungen im Fachinformationswesen einzustellen.

In der Begründung durch den Senat der Leibniz-Gemeinschaft wird verkannt, dass sich ZB MED mit digitalen Angeboten auf dem nationalen oder internationalen Markt behauptet.

Die Nachricht kommt für alle 119 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter völlig überraschend und ist unverständlich. Noch im Juni 2015 hatte eine Bewertungskommission ZB MED sehr gute und gute Arbeit attestiert und Anregungen zur Stärkung der Forschungsaktivitäten gegeben. In gemeinsamer Berufung mit der Universität zu Köln war 2015 eine W3-Professur zur Leitung von ZB MED ausgeschrieben worden; das Berufungsverfahren ist weit gediehen und mit der Ruferteilung war Mitte März 2016 zu rechnen. Gemeinsam mit der Universität Bonn war eine W2-Professur für Wissenserschließung zur Ausschreibung gelangt; eine Ruferteilung war für Mitte April vorgesehen. Dieser Ausbau der Forschungsaktivitäten wird durch die Empfehlung der Leibniz-Gemeinschaft gestoppt. Insofern ist die Begründung für die Schließung von ZB MED völlig unverständlich. In anderen Fällen hat man Instituten in gleicher Situation (Leitungswechsel) eine vierjährige Bewährungschance eingeräumt.

ZB MED stellt mit seinen vielfältigen Aktivitäten die überregionale Informationsversorgung in den Lebenswissenschaften, vor allem der Medizin, sicher. Dies leistet ZB MED seit 43 Jahren mit großem Erfolg. 2.700 Zeitschriften befinden sich allein in ZB MED und sonst nirgendwo in Deutschland. Die Informationsversorgung wird sich mit der Abwicklung von ZB MED drastisch verschlechtern. Wie sich dies auf Wissenschaft, Forschung und Krankenversorgung auswirken wird, ist unabsehbar.

Das Schicksal von fruchtbaren Kooperationen mit wissenschaftlichen Gesellschaften und Forscherinnen und Forschern – ZB MED ist sehr erfolgreicher Open-Access-Publikationspartner – ist offen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden mit ihren Publikationswünschen im Regen stehen gelassen.

Vor allem ist das berufliche Schicksal der 119 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 2017 ungewiss. Die meisten von ihnen werden vom Land NRW unterzubringen sein, leider gilt das aber nicht für alle.

Mit der Einstellung der Förderung von ZB MED wird die Wissenschaftslandschaft in Deutschland um eine bedeutende und anerkannte Einrichtung ärmer.

Bereits jetzt ist eine Diskussion auf Twitter über die Entscheidung entbrannt, die unter https://twitter.com/search?q=%40zb_med&src=typd eingesehen werden kann.