23. April 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Appell der Hochschullehrer und Verlage:
„Bildung und Wissenschaft durch ein funktionierendes Urheberrecht stärken“

Gemeinsame Erklärung des Deutschen Hochschulverbands, der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger, des Verbands Bildungsmedien und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu geplanten Urheberrechtsreformen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich.

Ein starkes Urheberrecht ist unerlässlich für eine vielfältige und qualitativ hochwertige Bildung, Wissenschaft und Forschung in Deutschland. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Verbände der Hochschullehrer und der Bildungs- und Wissenschaftsverlage die Politik dazu auf, bei den geplanten Urheberrechtsformen sinnvolle Rahmenbedingungen für Bildungs- und Forschungsliteratur zu gewährleisten. Der Deutsche Hochschulverband, die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger, der Verband Bildungsmedien und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels formulieren in ihrem Appell Voraussetzungen für die Zukunft des Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Deutschland.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag weitreichende Maßnahmen verankert, um die Rahmenbedingungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Deutschland weiterzuentwickeln. Gedruckte und digitale Medien sollen Nutzern für Lehr- und Forschungszwecke einfacher und kostenfrei zugänglich gemacht werden. Das soll vor allem durch Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke, d.h. einer Einschränkung des Urheberschutzes im Lehr- und Forschungskontext, sowie durch umfassende Open-Access-Regelungen erreicht werden.

Die Verfasser der Erklärung begrüßen die Pläne der Bundesregierung, die Bedingungen für Bildung, Forschung und Lehre an deutschen Schulen, Hochschulen und Bibliotheken zu verbessern. Gleichwohl warnen die Organisationen davor, dies auf Kosten der Autoren und Verlage von Bildungs- und Wissenschaftsliteratur zu tun. Denn gerade auch solche speziell und ausschließlich für den Lehr- und Forschungsbereich erstellten Werke sollen im Lehr- und Forschungskontext erlaubnisfrei und kostenlos genutzt werden können. „Wissenschaftsverlagen kommt angesichts der neuen Herausforderungen durch Digitalisierung, steigendes Publikationsaufkommen und zunehmende Spezialisierung eine erhebliche Bedeutung zu. Damit sie auch in Zukunft ihrer wichtigen Rolle gerecht werden können, muss sichergestellt werden, dass ihre Leistungen und Investitionen sich am Markt refinanzieren lassen. Ein starkes Urheberrecht ist dafür unerlässlich“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Wären wissenschaftliche Veröffentlichungen oder Lehrmedien kostenlos und für jedermann frei zugänglich, würde die Leistung von Autoren und Verlagen ihren Wert verlieren. Gerade diese Situation würde jedoch faktisch geschaffen, wenn diese Werke für ihren alleinigen Zweck, nämlich die Lehr- und Forschungstätigkeit, frei zur Verfügung gestellt werden müssten. „Es gäbe dann niemanden mehr, der für Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen oder Bibliotheken die besten Angebote entwickeln bzw. überhaupt noch Angebote machen würde. Wissenschaftliche Autoren würden keine kompetenten Partner für Veredelung, Zugänglichmachung und Sichtbarmachung ihrer Erkenntnisse mehr finden. Darüber hinaus würde unserer Gesellschaft die bisherige Vielfalt hochwertiger, optimal erreichbarer Publikationen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich verloren gehen“, so die Verbände.

Die Reformpläne treffen die vorwiegend kleinen und mittelgroßen Bildungs- und Wissenschaftsverlage in Deutschland zudem zur Unzeit. Viele von ihnen stehen durch die anstehenden Rückforderungen der Verwertungsgesellschaften in Millionenhöhe aktuell massiv unter Druck. Wenn sie durch Eingriffe in den Bildungs- und Wissenschaftsmarkt nun zusätzlich geschwächt würden, könnte dies für viele das wirtschaftliche Aus bedeuten.

In ihrer Erklärung stellen die Vertreter der Hochschullehrer und Verlage folgende Kernforderungen auf:

  • Angemessene Lizenzangebote von Verlagen müssen gesetzlich Vorrang vor Schrankenvorschriften haben.
  • Beschränkungen des Urheberrechts muss eine angemessene Kompensation für Autoren und Verlage gegenüberstehen.
  • Eine faire und angemessene Vergütung muss werkbezogen und nicht pauschal erfolgen.
  • Lehrbücher und didaktische Materialien müssen bei den geplanten Schranken ausgenommen werden.
  • Wissenschaft braucht Wissenschaftsfreiheit: Autoren müssen selbst bestimmen können, an welchem Ort und in welcher Weise sie ihre Artikel und Bücher veröffentlichen.

Da auch auf EU-Ebene ein urheberrechtliches Reformpaket auf den Weg gebracht wurde, raten die Unterzeichner zudem zum Abwarten: Das EU-Paket enthält auch Regelungen zum Bildungs- und Wissenschaftsbereich, die zuerst final vorliegen sollten, bevor der nationale Gesetzgeber selbst tätig wird.

Die Erklärung im Wortlaut (PDF)