In der Erklärung „Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“, die
von zahlreichen Verlegern und Autoren unterzeichnet wurde, sieht sich die Allianz
der deutschen Wissenschaftsorganisationen mit der inakzeptablen Unterstellung
konfrontiert, die Freiheit zur Veröffentlichung in grundgesetzwidriger Weise beschneiden
zu wollen. Die Allianz-Initiative „Digitale Information“ – auf die sich die
Initiatoren der oben genannten Erklärung beziehen – verfolgt im Gegenteil das Ziel,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur
auszustatten, die sie für ihre Forschung brauchen. Bezogen auf die
erhobenen Vorwürfe hält die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fest:
1. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert eine für den Leser entgeltfreie
Publikation (Open Access) ausschließlich von Forschungsergebnissen, die
durch den Einsatz öffentlicher Mittel und damit zum Nutzen der Forschung
und Gesellschaft insgesamt erarbeitet wurden. Keinesfalls fordert die Allianz
eine Open-Access-Publikation belletristischer Schriften, aus deren Verwertung
Autoren ihren Lebensunterhalt beziehen. Dies zu suggerieren, ist irreführend.
2. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert nicht zum Rechtsbruch auf.
Die Open-Access-Politik der Allianz greift weder in die Urheberrechte der Autoren
ein, noch lässt sie die Verlagsinteressen unberücksichtigt. Im Gegenteil: Die
Förderung der Umstellung des wissenschaftlichen Publikationswesens geht mit
der Umschichtung von Mitteln einher, die neue, Open-Access-kompatible Geschäftsmodelle
ermöglichen. Diese Angebote werden von Verlagen aufgegriffen.
Open Access ist für viele ein funktionierendes Geschäftsmodell. Alle Richtlinien,
mit welchen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland oder in
anderen Staaten zu Open-Access-kompatiblem Publizieren aufgefordert werden,
verknüpfen das Open-Access-Publizieren mit dem geltenden Urheberrecht.
Der Vorwurf einer „Enteignung der Urheber“ entbehrt jeder Grundlage, denn
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bleiben nach wie vor alleinige Urheber
ihrer Werke.
3. Die Freiheit der Wissenschaft ist ein hohes und im Grundgesetz verbrieftes Gut,
das konstitutives Merkmal der Allianzorganisationen ist. Die bei uns beschäftigten
oder von uns geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind frei
in der Wahl ihrer primären Publikationsformen. Wir erwarten jedoch, dass die
Autoren der Gesellschaft, die ihre Forschung durch Steuermittel möglich macht,
einen einfachen Zugang zu ihren Publikationen eröffnen, der zudem die öffentliche
Hand möglichst wenig finanziell belastet. Wo dies primär nicht durch die
Veröffentlichung in einem Open-Access-Medium geschehen kann, sollen die Autoren
ihre Publikationen über Open-Access-Repositorien verfügbar machen, wo
immer dies rechtlich möglich ist. Der Großteil gerade der international agierenden
Verlage gestattet dies schon heute.
4. Soweit öffentlich geförderte Forschung betroffen ist, bestreiten die Partner der
Allianz mit ihrem finanziellen Engagement die gesamte Kette der Wissensverwertung
von der Informationsbeschaffung über die erste Lektüre und die ersten
Laborversuche bis hin zum Kauf der mit öffentlichen Mitteln erstellten Publikationen.
Sofern Verlagsdienstleistungen in Anspruch genommen werden, um primär
im Open Access zu publizieren, sind diese selbstverständlich nach wie vor
zu vergüten. Genau hierfür stellen die Allianz-Organisationen einen Teil ihres
Budgets bereit.