29. März 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Bitkom kritisiert EU-Urheberrechtsreform als rückwärtsgewandt

Verbot von Text-Data-Mining konterkariert KI-Förderung

Am 12. September stimmt das EU Parlament ein weiteres Mal über die umstrittene EU-Urheberrechtsrichtlinie ab. Zwei Monate zuvor hatte das Parlament bereits den Bericht des Rechtsausschusses als Mandat für Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission abgelehnt. Nun muss es erneut entscheiden. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom geht die Reform in die falsche Richtung. „Die EU versucht mit dieser Richtlinie, die digitale Uhr zurückzudrehen. Die Richtlinie ist rückwärtsgewandt und dient primär dem Schutz traditioneller Industrien. Dabei ignoriert sie die Potentiale der digitalen Wirtschaft, bremst die Digitalisierung der Gesellschaft und beschädigt die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in Deutschland und der EU“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

So sollen Internetplattformen sämtliche Inhalte einzelner Internetnutzer bereits vor dem Hochladen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hin prüfen und bei potenziellen Rechtsverletzungen maschinell blockieren – egal ob Text, Bild, Musik, Video oder Software. Berg: „Mit der geplanten Einführung von Uploadfiltern würde die EU erstmals die Grenze zur Zensur überschreiten und massiv in den verfassungsrechtlich geschützten Bereich der freien Meinungsäußerung eingreifen.“ Von der Maßnahme betroffen wären zahlreiche Plattformen, die Inhalte Dritter speichern. Der Geltungsbereich beginnt bei Foren, in denen sich etwa Patienten über bestimmte Krankheitsbilder austauschen und geht über kommerzielle Enzyklopädien bis hin zu den großen sozialen Netzwerken wie Facebook und YouTube.

Im Bereich der künstlichen Intelligenz soll Unternehmen das sogenannte Data Mining untersagt bleiben. Data Mining beschreibt die Analyse von großen Datenmengen, z.B. von im Internet frei verfügbaren Texten. Bisher war strittig, ob entsprechende Analysen urheberrechtlich einer Vervielfältigung gleichkommen und damit einer Erlaubnis durch den Urheber bedürfen. Aus Bitkom-Sicht scheitert der Richtlinienentwurf daran, diese Rechtsunsicherheit bei Unternehmen auszuräumen. „Data Mining ist nichts anderes als das Lesen durch Maschinen, für das es auch keiner Erlaubnis durch Urheber bedarf“, so Berg. „Für die Weiterentwicklung der Schlüsseltechnologie Künstlicher Intelligenz ist Data Mining der wichtigste Grundbaustein. Mit dem Richtlinienentwurf konterkariert die EU ihre KI-Strategie.“

Auch die Regelungen zum Urhebervertragsrecht sind nach Einschätzung des Bitkom nicht durchdacht. So sollen Software-Entwickler mit Urhebern in der Kreativwirtschaft gleichgestellt werden und zum Beispiel das Recht erhalten, von ihnen entwickelte Software und Programmcodes auch nach Jahren noch von ihren Auftraggebern zurückzufordern. 

Darüber hinaus plant die EU, ein EU-Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen, wie es in Deutschland im Grundsatz bereits gilt. Danach müssen beispielsweise Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen die Verlage vergüten. Berg: „Mit dem Leistungsschutzrecht setzt die EU auf ein Instrument, das in Deutschland seine Wirkungslosigkeit bereits bewiesen hat und den Verlagen weder eine neue Erlösquelle erschließt noch sie bei der digitalen Transformation unterstützt. Eine zukunftsgerichtete Urheberrechtsreform sieht anders aus.“